Innovation, Umwelt und Existenzgründung

IHK-Berechnungstool zur Energie- und Stromsteuer

Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Seit 2007 wird auch Kohle besteuert. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen.
Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt es
  • Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§ 54 Energiesteuergesetz) sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§ 9b) sowie
  • Steuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).
Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verbraucht werden, sind ganz oder teilweise von der Energiesteuer befreit (§§ 53 und 53a Energiesteuergesetz). Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern (§ 9 Stromsteuergesetz) ist ebenfalls steuerbefreit.
Steuerermäßigungen oder -befreiungen für Strom und primäre Energieträger können erst nachträglich und nur auf Antrag beim Hauptzollamt erstattet werden.
Excel-Berechnungstool und Merkblatt
Mit dem Excel-Berechnungstool der IHK Lippe können mögliche Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9, 9a und 9b Stromsteuergesetz berechnet werden. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können.

Hier gelangen Sie zum Berechnungstool.
Quelle: IHK Lippe zu Detmold