Verkehr und Logistik
Anmeldung zur Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr
- Bitte füllen Sie die Online-Anmeldung vollständig aus.
- Nach dem Eingang Ihrer elektronischen Anmeldung erhalten Sie vorab einen Gebührenbescheid/Rechnung über die Prüfungsgebühr.
- Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr fällig.
- Bei sofortiger Bezahlung (Vorkasse) per E-Payment können wir Ihnen den Prüfungsplatz garantieren.
- Bitte zahlen Sie mit Erhalt des Gebührenbescheids die Prüfungsgebühr direkt und senden Sie uns eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges.
- Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. 10 Tage vor dem Prüfungstermin per E-Mail.
Bei einem Rücktritt:
- Absagen der Prüfungsteilnahme nach der Anmeldung sind per E-Mail unter Angabe von wichtigen Gründen (ärztliches Attest, Bescheinigung, etc.) der IHK Pfalz unverzüglich mitzuteilen.
- Ein ärztliches Attest ist spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin der IHK vorzulegen.
- Weiterhin gilt die Prüfungsgebühr als verfallen, wenn der Teilnehmer bei der Prüfung unentschuldigt fehlt.
IHK-Rücktrittsgebühren
- bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der Prüfungsgebühr.
- bei Rücktritt innerhalb innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
Prüfungstermine
Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kfz mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse zGM (+ Gesamtgewicht des Anhängers) betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.
Uhrzeit: ab 8 Uhr; Kosten: 240 Euro
Termine & Anmeldung hier
Fachkundeprüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr
Wer als Unternehmer Taxi- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung. Im Gelegenheitsverkehr mit Personen wird unterschieden zwischen Taxigenehmigung (konzessioniert) und Mietwagengenehmigung (Flughafentransfer, Krankenfahrten usw.).
Uhrzeit: ab 9 Uhr oder 10 Uhr ; Kosten: 210 Euro
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Fachkundeprüfung im Omnibusverkehr
Die gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen (KOM) im Linien- oder Gelegenheitsverkehr sind nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig.
Uhrzeit: ab 8 Uhr; Kosten: 240 Euro
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