Verkehr und Logistik

Anmeldung zur Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr

  • Bitte füllen Sie die Online-Anmeldung vollständig aus.
  • Nach dem Eingang Ihrer elektronischen Anmeldung erhalten Sie vorab einen Gebührenbescheid/Rechnung über die Prüfungsgebühr.
  • Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr fällig.
  • Bei sofortiger Bezahlung (Vorkasse) per E-Payment können wir Ihnen den Prüfungsplatz garantieren.
  • Bitte zahlen Sie mit Erhalt des Gebührenbescheids die Prüfungsgebühr direkt und senden Sie uns eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges.
  • Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. 10 Tage vor dem Prüfungstermin per E-Mail.
  • Absagen der Prüfungsteilnahme nach der Anmeldung sind per E-Mail unter Angabe von wichtigen Gründen (ärztliches Attest, Bescheinigung, etc.) der IHK Pfalz unverzüglich mitzuteilen.
  • Ein ärztliches Attest ist spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin der IHK vorzulegen.
  • Weiterhin gilt die Prüfungsgebühr als verfallen, wenn der Teilnehmer bei der Prüfung unentschuldigt fehlt.
  • bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der Prüfungsgebühr.
  • bei Rücktritt innerhalb innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.

Prüfungstermine

Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kfz mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse zGM (+ Gesamtgewicht des Anhängers) betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.
Uhrzeit: ab 8 Uhr; Kosten: 240 Euro
Termine & Anmeldung hier

Fachkundeprüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr

Wer als Unternehmer Taxi- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung. Im Gelegenheitsverkehr mit Personen wird unterschieden zwischen Taxigenehmigung (konzessioniert) und Mietwagengenehmigung (Flughafentransfer, Krankenfahrten usw.).
Uhrzeit: ab 9 Uhr oder 10 Uhr ; Kosten: 210 Euro
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Fachkundeprüfung im Omnibusverkehr

Die gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen (KOM) im Linien- oder Gelegenheitsverkehr sind nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig.
Uhrzeit: ab 8 Uhr; Kosten: 240 Euro
Termine & Anmeldung hier

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