Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Unterrichtungsverfahren im Gastgewerbe


Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), Gäste beherbergt (Beherbergungsgewerbe) oder als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
Wer eine Gaststätte betreiben will und dabei neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke anbieten möchte, muss eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt beantragen. Neben dem förmlichen Antrag auf Erlaubniserteilung ist der Nachweis über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung bei einer IHK, die Vorlage des Nachweises der Erstbelehrung über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote mit Lebensmitteln nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt, ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister notwendig.
Für die Anmeldung zum IHK-Unterrichtungsverfahren für das Gaststättengewerbe finden Sie hier ein Online-Anmeldeformular sowie eine Liste der voraussichtlichen Unterrichtungstermine.