Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
Unterrichtungen und Prüfungen
Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn hierfür durch die Ordnungsbehörde eine Genehmigung erteilt wird (z.B. Gaststättenerlaubnis) und/oder der Unternehmer seine Sachkunde oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem IHK-Unterrichtungsverfahren nachweisen kann. Im Geschäftsbereich Standortpolitik werden nachstehende Unterrichtungen bzw. Sach- und Fachkundeprüfungen durchgeführt: