Wir setzen ein Zeichen für Weltoffenheit: das 27%-Logo zeigt den Anteil von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund. Lesen Sie mehr dazu!
Nr. 15081
Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Unterrichtungen und Prüfungen

Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn hierfür durch die Ordnungsbehörde eine Genehmigung erteilt wird (z.B. Gaststättenerlaubnis) und/oder der Unternehmer seine Sachkunde oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem IHK-Unterrichtungsverfahren nachweisen kann. Im Geschäftsbereich Standortpolitik werden nachstehende Unterrichtungen bzw. Sach- und Fachkundeprüfungen durchgeführt: