Informationen zur Maut über 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse und zur Handwerkerausnahme
Ab 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig.