Lkw-Fahrverbote in Österreich

Bei Lkw-Fahrten nach und durch Österreich gibt es einige Einschränkungen und Transitrouten-Fahrverbote zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass es in Österreich weitere zahlreiche besondere örtliche Fahrverbote gibt, die wir im Einzelnen hier nicht aufführen können. Die Wirtschaftskammern Österreichs haben einern Onlineroutenplaner veröffentlicht, der diese Fahrverbote berücksichtigt.

Nachtfahrverbot in ganz Österreich

  • auf allen Straßen von 22:00 bis 5:00 Uhr
  • für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von mehr als 7,5 t
Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten
  • mit Fahrzeugen des Straßendienstes oder des Bundesheeres,
  • mit lärmarmen Kfz (mit Bestätigung des Lkw-Herstellers, Überprüfung alle zwei Jahre erforderlich), auf denen eine „L-Tafel“ neben dem vorderen Kennzeichen angebracht ist
In dieser Zeit dürfen Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t hzG nicht schneller als 60 km/h fahren, es sei denn, es ist Abweichendes durch entsprechende Verkehrszeichen beschildert.
Unter Lastkraftfahrzeuge sind Lkw (mit und ohne Anhänger) und Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeug mit Auflieger) zu verstehen.

Wochenendfahrverbot in ganz Österreich für alle Straßen

  • samstags ab 15:00 Uhr bis sonntags 22:00 Uhr
  • an gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr
  • für Lkw mit Anhänger, wenn das hzG des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt
  • für Lkw, Sattel-Kfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem hzG von mehr als 7,5 t
  • Fahrten, die ausschließlich im Rahmen des kombinierten Verkehrs innerhalb eines Umkreises mit einem Radius von 65 km von festgelegten Be- oder Entladebahnhöfen/-häfen durchgeführt werden
  • Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken oder der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Kühlanlagen, Wasser- oder Energieversorgungsanlagen oder von Kanalgebrechen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe oder der Müllabfuhr dienen, weiters Fahrten mit Fahrzeugen nach Schaustellerart, mit Fahrzeugen der Beleuchter/Beschaller, mit selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen sowie Fahrten im Ortsgebiet an den letzten beiden Samstagen vor dem 24.12.
  • Beförderung bestimmter Lebensmittel, wenn Frachtbrief oder Ladeliste mitgeführt wird. Erfasst sind frische Lebensmittel wie Obst/Gemüse, Milch(erzeugnisse), Fleisch(erzeugnisse), Fisch(erzeugnisse), Eier, Pilze, Back- und Konditorwaren, Kräuter und genussfertige Lebensmittelzubereitungen sowie damit verbundene Leer-/Rückfahrten zur Beförderung von Transporthilfsmitteln und Verpackungen der genannten Gütergruppen.
Rechtsgrundlage des Nacht- und Wochenendfahrverbots: § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Fahrverbote zur Verhinderung des Maut-Ausweichverkehrs

Seit 2004 gibt es in fast allen Bundesländern auf Durchzugsstraßen Fahrverbote für Lkw über 3,5 t hzG mit Ausnahmen für Ziel- und Quellverkehr der örtlichen Wirtschaft. Diese Fahrverbote sind jeweils durch Verkehrszeichen kundgemacht.

Weitere Lkw-Fahrverbote auf der A 12 Inntal Autobahn

Nähere Information zum Nachtfahr- und Euroklassenfahrverbot sowie zum sektoralen Fahrverbot zwischen Straßenkilometer 6,35 (bei Langkampfen) und 90,00 (bei Zirl) finden Sie in den betreffenden Informationsblättern.

Lkw-Fahrverbote in Wien, Niederösterreich und der Steiermark

In Wien, in Teilen Niederösterreichs (alle Lkw mit Euro-1- und Euro-2-Motoren) sowie in Teilen der Steiermark (alle Lkw mit Euro-1- und Euro-2-Motoren) gibt es noch weitere Lkw-Fahrverbote! Mehr Details finden Sie auf den entsprechenden Infoseiten.
Stand: 22.04.2025

Auch vom Winterfahrverbot gibt es zahlreiche Ausnahmen, die im Detail im Internet abgerufen werden können.