Ladungssicherung auf Lkw (GEF18)

Alle an der Verladung Beteiligten - wie Fahrer, Fahrzeughalter, Transportunternehmer, Absender und Verlader - sind für die Ladungssicherung verantwortlich. In § 412 Abs. 1 des Handels­gesetzbuches sind Absender und Frachtführer explizit als Verantwortliche genannt; die VDI-Richtlinie 2700 vom April 2001 fordert eine regelmäßige Schulung von Personen, die mit Ladungssicherungsmaßnahmen befasst sind. Im Ernstfall können bei einer Verletzung der Ladungssicherungspflicht alle Verantwortlichen belangt werden.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen, physikalischen und fahrzeugtechnischen Grundlagen der Ladungssicherung auch mit gefahrgutrechtlichen Aspekten. Schwerpunkte sind die richtige Ladungsverteilung auf dem Fahrzeug, die Zurrkraftberechnung und das richtige Stauen von Stückgütern
Das Kooperationszentrum Logistik Augsburg/Ulm hat die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung nach § 9 Abs. 2 BKrFQG an den genannten Standorten.
Sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen, geben Sie dies bei der Online-Anmeldung an. Unabhängig davon erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung.
Dienstag, 24. Juni 2025, 9:00 bis 17:00 Uhr
IHK Ostwürttemberg, Ludwig-Erhard-Straße 1, 89520 Heidenheim
182 € zzgl. Tagungsunterlagen i.H.v. 5,00 € (inkl. USt) zzgl. Verpflegungspauschale i.H.v. 8,00 € (inkl. USt)
Anmeldung bis 17. Juni 2025 hier