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Die neue Dienstvorschrift des Zolls zum Ausfuhrverfahren (VSF A 0610) definiert die Ausfuhrsendung neu auf Basis des Empfängers:
„Ausfuhrsendung umfasst die Waren, die ein Ausführer auf Grundlage eines Ausfuhrvertrags an einen Empfänger ausführt.“
Veredelungskosten in der Ukraine:
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8.000 Euro
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+ (Rück-)Transportkosten bis zum Ort des Verbringens |
1.000 Euro
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Zollwert Veredelungskosten: | 9.000 Euro |
- Es ist erforderlich, ein Exportland einzugeben. Dies sollte immer ein EU-Staat sein, auch wenn die Ware tatsächlich nicht aus der EU in ein Drittland geht, beispielsweise bei Transitgeschäften.
- Es ist ebenfalls erforderlich, die Ware bis auf die einzelne Tariflinie zu definieren, das heißt eventuell bis zur zehnten Stelle der Warennummer, je nach Zielland. Die vierstellige Position reicht nicht aus.
Drittlands- und Präferenzzölle werden angezeigt. Informationen zu Steuern, Ursprungsregeln, Verfahren und Formalitäten (hier finden sich die notwendigen Dokumente aus Importeurssicht) sowie Handelshemmnissen können über ein Menüband auf der linken Seite aufgerufen werden. Falls Sie lediglich eine Übersicht auf Basis des Vierstellers und keine Zollsätze für ein konkretes Produkt benötigen, sollten Sie einfach eine beliebige Warennummer in diesem Bereich auswählen und dann in den Unterpunkt „Zölle einer Tarifposition” oder „Tariffs under a heading” gehen. Dort finden Sie eine Übersicht.