Nachweis Unionscharakter
System PoUS - Proof of Union Status/Änderungen zum 1. Juli 2025
Das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) hat die bsiherigen EU weiten T2L bzw. T2LF Dokumente abgelöst.
Wann wird der Statusnachweis PoUS benötigt (früher T2L oder T2LF)?
- Nachweis des Unionscharakters von Waren: Waren befinden sich bereits im zollrechtlich freien Verkehr, es fällt kein Zoll mehr an.
- Bei Lieferungen innerhalb des Zollgebiets aber außerhalb des Steuergebiets der EU: Kanarische Inseln, Alandinseln, Berg Athos, Französisch Guyana, Martinique, Guadeloupe, La Réunion, Saint Martin
- Auf Nachfrage bei Lieferungen nach San Marino, Andorra
Wozu dient der Statusnachweis?
Mit der Vorlage wird der Unionscharakter der Waren bestätigt, damit fällt kein Zoll an. Unionscharakter bedeutet, dass die Ware entweder in der EU produziert worden ist oder importiert und verzollt (Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr).
Wie erfolgt der Nachweis?
Seit März 2024 grundsätzlich elektronisch. Der Statusnachweis soll nur noch elektronisch im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt werden. Zugriff auf das System PoUS erhält man über das EU-Trader-Portal. Der Zoll hat eine Handreichung zur Nutzung des Systems veröffentlicht.
Unternehmen, die diese Nachweise häufig benötigen, können eine Bewilligung als “zugelassener Aussteller” (ACP) erhalten und die Dokumente ohne Mitwirkung des Zolls erstellen. Einzelheiten hat der Zoll veröffentlicht.
Der Nachweis kann weiterhin bis zu einem Sendungswert von 15.000 Euro auf einem Handelsdokument erfolgen (Vermerk T2L mit Unterschrift und Zollstellennummer beispielsweise auf der Rechnung). Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung des Zolls.
Leider wurde PoUS ohne Datenschnittstelle programmiert, eine Nachbesserung ist wegen Budgetbeschränkungen nicht wahrscheinlich. Ärgerlich ist die fehlende Verknüpfung mit dem Ausfuhrsystem AES 3.0, dort wären im Regelfall die relevanten Daten für PoUS bereits enthalten.
Die einzige Alternative zu PoUS bleiben die Handelsdokumente für Sendungen bis 15.000 Euro. Wir haben eine Erhöhung des Schwellenwertes angeregt.
Quelle: IHK Region Stuttgart
