Die IHK Ostwestfalen warnt vor Phishing-Mails, die aktuell bei Unternehmen eingehen - mehr dazu.
Nr. 6635424
Verkehr und Logistik

Mobilität

Ob betriebliche Elektromobilität, Mobilitätsmanagement oder moderne Förderprogramme: Die IHK Ostwestfalen unterstützt Unternehmen dabei, Mobilität zukunftssicher und klimafreundlich zu gestalten. Mit praxisnahen Informationen und Beratungsangeboten begleiten wir Sie auf dem Weg zu nachhaltigen Lösungen im Betriebsalltag.
Mobilität
Fahrrad im Ständer, Passanten im Hintergrund. © Foto: stockbusters/stock.adobe.com

Mobilität ist ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen – für Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie Gäste. Ein gut organisiertes betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) spart Kosten, steigert die Zufriedenheit der Belegschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

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Zwei Frauen mit Fahrrad und Schild „Fahrradfreundlich 2025“. © Foto: Tilo Sommer/IHK Ostwestfalen

Mit dem IHK-Siegel „Ausgezeichnet Fahrradfreundlich“ würdigt die IHK Ostwestfalen Betriebe, die ihre Mitarbeitenden aktiv beim Radfahren unterstützen – von sicherer Infrastruktur bis zu smarten Anreizsystemen.

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Symbol einer Elektrotankstelle für Elektroautos auf der Straße © Foto: mmphoto/stock.adobe.com

Alles zur betrieblichen Elektromobilität in Ostwestfalen: Förderprogramme, Ladeinfrastruktur, Praxistipps und Informationen für Unternehmen.

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Blick in einen Linienbus mit leeren Sitzplätzen © Foto: Daniel Jędzura/stock.adobe.com

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Baustein für klimafreundliche Mobilität im Berufsalltag. Immer mehr Unternehmen setzen deshalb auf das Jobticket, um ihren Beschäftigten eine günstige und attraktive Alternative zum Auto zu bieten.

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Fahrzeug mit Warnleuchte in Wohnstraße. © Foto: Björn Wylezich/stock.adobe.com

Mit dem Handwerkerparkausweis können Service- oder Werkstattfahrzeuge während des Arbeitseinsatzes einfacher abgestellt werden – ob in eingeschränkten Halteverbotszonen, auf Anwohnerparkplätzen oder auf öffentlichen Parkflächen. Die Parkerleichterung gilt nicht nur für Handwerksbetriebe, sondern auch für bestimmte IHK-Mitgliedsbetriebe.

Daniela Becker
Referatsleiterin
Verkehr und Mobilität