Entsendung

Entsendung außerhalb der EU

Eine Entsendung in Drittstaaten erfordert, dass der Arbeitnehmer einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis im Gastland besitzt. Wichtig ist auch eine sorgfältige Vorbereitung. Sie müssen sich z. B. über die spezifischen Einreise- und Arbeitsbestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Wir haben alle Themen nachfolgend aufgeführt.
China: Die Möglichkeit der visafreien Einreise für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen nun erneut erweitert bis zum 31. Dezember 2026.
China modernisiert das Einreiseverfahren für internationale Reisende durch die Einführung der digitalen Ankunftskarte. Die neue Maßnahme ermöglicht ausländischen Reisenden mit oder ohne Visum, ihre Einreiseinformationen im Voraus auszufüllen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Informationen bei der Ankunft entweder über die QR-Codes vor Ort oder mit Hilfe des traditionellen Papierformulars einzutragen.
Indien: Indien stellt ausländischen Fachkräften, die im Rahmen von investitions- und produktionsbezogenen Aktivitäten für kurze Zeit nach Indien gehen, ein elektronisches Geschäftsvisum zur Verfügung: das sogenannte e-Production Investment Visa.
Großbritannien: Ende der Übergangsfrist für die elektronische Einreisegenehmigung ETA am 25. Februar 2026.
USA: H-1B Arbeitsvisum - Künftig werden die Visa nicht mehr ausschließlich per Zufall vergeben, sondern nach der Höhe des angebotenen Gehalts priorisiert.

Auslandsentsendung in Staaten mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen

Beim Arbeiten im Ausland gilt grundsätzlich das Territorialprinzip. Prinzipiell entscheidet also jeder Staat in eigener Zuständigkeit darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Person im Bereich der Sozialversicherung geschützt ist und in welcher Höhe Beiträge zu entrichten sind. Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung kann dies dazu führen, dass sowohl in Deutschland als auch im anderen Staat Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten. Durch eine Entsendebescheinigung der Krankenkasse kann die bestehende deutsche Sozialversicherung weiterhin gültig bleiben. Man spricht dabei auch von einer Ausstrahlung. Eine Ausstrahlung ist mit Ländern durch bilaterale Abkommen möglich.
Seit dem 1. Januar 2026 läuft die Antragstellung ausschließlich digital. Arbeitgeber nutzen dazu entweder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
Informieren Sie sich auch über die Gesundheitssysteme der Länder. Sind alle Notfälle abgedeckt oder sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen?

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Bei einer Entsendung in Drittstaaten, benötigen die Mitarbeitenden einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist fast überall in Form eines Visums erforderlich. Auch eine Arbeitserlaubnis kann nötig sein. Das hängt vom jeweiligen Land und den getroffenen Abkommen ab. Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften in Deutschland.

Steuer

Das Welteinkommensprinzip besagt, dass ein Staat das gesamte Einkommen seiner Steuerpflichtigen besteuert, unabhängig davon, wo auf der Welt dieses Einkommen erzielt wurde. Wichtig ist dabei der Wohnsitz bzw. ständiger Aufenthaltsort der Steuerpflichtigen. Die meisten Staaten wenden dieses Prinzip an. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. gibt einen Überblick über die Steuerregeln bei einem befristeten Auslandsaufenthalt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Welteinkommensprinzip führt in manchen Fällen zur doppelten Besteuerung. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.

Die 183-Tage-Regel

In vielen Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit anderen Ländern abgeschlossen hat, findet man diese Regelung. Die 183-Tage-Regel legt fest, dass man in einem Land erst nach 183 Tagen steuerpflichtig wird. Es gibt aber verschiedene Versionen dieser Regeln. Daher sollten Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Finanzamt informieren.

Steueridentifikationsnummer

Wenn Steuern im Tätigkeitsland fällig werden, wird eine neue Steueridentifikationsnummer benötigt.Um diese zu beantragen, sollten sich Arbeitnehmende beim örtlichen Finanzamt oder beim Finanzministerium informieren.

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Bevor Sie Ihre Mitarbeitenden ins Ausland entsenden, sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise lesen. Oder mit der App “Sicher Reisen”.

Krisenvorsorgeliste - Wichtig für Auslandsaufenthalte

Für deutsche Staatsangehörige besteht im Ausland keine Meldepflicht. Um in Krisen- und in Katastrophenfällen deutschen Staatsangehörigen dennoch konsularische Hilfe leisten zu können, bietet das Auswärtige Amt deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit, sich in der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ zu registrieren. Eine Registrierung in ELEFAND ist auch unabhängig vom Reiseland und der derzeitigen Sicherheitslage dort angeraten. Die Erfahrung zeigt, dass Krisenfälle (z.B. aufgrund von Naturereignissen) jederzeit und überraschend eintreten können.

Remote Work im Ausland - Homeoffice

Sobald in Ländern außerhalb Europas gearbeitet wird, gelten andere Anforderungen: Arbeitsvisum, Steuern, Krankenversicherung etc. Alles, was wir oben vorab genannt haben, muss auch hier vorab geprüft werden. Einige Länder bieten das Visum für digital Nomaden. Es soll das Remote-Arbeiten im Ausland erleichtern. Sprechen Sie mit der jeweiligen Vertretung in Deutschland.

Hinweise für ausgewählte Länder