Entsendung
Entsendung außerhalb der EU
Eine Entsendung in Drittstaaten erfordert, dass der Arbeitnehmer einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis im Gastland besitzt. Wichtig ist auch eine sorgfältige Vorbereitung. Sie müssen sich z. B. über die spezifischen Einreise- und Arbeitsbestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Wir haben alle Themen nachfolgend aufgeführt.
- Auslandsentsendung in Staaten mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- Steuer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Die 183-Tage-Regel
- Steueridentifikationsnummer
- Reisehinweise des Auswärtigen Amtes
- Krisenvorsorgeliste - Wichtig für Auslandsaufenthalte
- Remote Work im Ausland - Homeoffice
- Hinweise für ausgewählte Länder
China: Die Möglichkeit der visafreien Einreise für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen nun erneut erweitert bis zum 31. Dezember 2026.
China modernisiert das Einreiseverfahren für internationale Reisende durch die Einführung der digitalen Ankunftskarte. Die neue Maßnahme ermöglicht ausländischen Reisenden mit oder ohne Visum, ihre Einreiseinformationen im Voraus auszufüllen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Informationen bei der Ankunft entweder über die QR-Codes vor Ort oder mit Hilfe des traditionellen Papierformulars einzutragen.
Indien: Indien stellt ausländischen Fachkräften, die im Rahmen von investitions- und produktionsbezogenen Aktivitäten für kurze Zeit nach Indien gehen, ein elektronisches Geschäftsvisum zur Verfügung: das sogenannte e-Production Investment Visa.
Großbritannien: Ende der Übergangsfrist für die elektronische Einreisegenehmigung ETA am 25. Februar 2026.
USA: H-1B Arbeitsvisum - Künftig werden die Visa nicht mehr ausschließlich per Zufall vergeben, sondern nach der Höhe des angebotenen Gehalts priorisiert.
China modernisiert das Einreiseverfahren für internationale Reisende durch die Einführung der digitalen Ankunftskarte. Die neue Maßnahme ermöglicht ausländischen Reisenden mit oder ohne Visum, ihre Einreiseinformationen im Voraus auszufüllen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Informationen bei der Ankunft entweder über die QR-Codes vor Ort oder mit Hilfe des traditionellen Papierformulars einzutragen.
Indien: Indien stellt ausländischen Fachkräften, die im Rahmen von investitions- und produktionsbezogenen Aktivitäten für kurze Zeit nach Indien gehen, ein elektronisches Geschäftsvisum zur Verfügung: das sogenannte e-Production Investment Visa.
Großbritannien: Ende der Übergangsfrist für die elektronische Einreisegenehmigung ETA am 25. Februar 2026.
USA: H-1B Arbeitsvisum - Künftig werden die Visa nicht mehr ausschließlich per Zufall vergeben, sondern nach der Höhe des angebotenen Gehalts priorisiert.
Auslandsentsendung in Staaten mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen
Beim Arbeiten im Ausland gilt grundsätzlich das Territorialprinzip. Prinzipiell entscheidet also jeder Staat in eigener Zuständigkeit darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Person im Bereich der Sozialversicherung geschützt ist und in welcher Höhe Beiträge zu entrichten sind. Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung kann dies dazu führen, dass sowohl in Deutschland als auch im anderen Staat Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten. Durch eine Entsendebescheinigung der Krankenkasse kann die bestehende deutsche Sozialversicherung weiterhin gültig bleiben. Man spricht dabei auch von einer Ausstrahlung. Eine Ausstrahlung ist mit Ländern durch bilaterale Abkommen möglich.
Seit dem 1. Januar 2026 läuft die Antragstellung ausschließlich digital. Arbeitgeber nutzen dazu entweder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
Informieren Sie sich auch über die Gesundheitssysteme der Länder. Sind alle Notfälle abgedeckt oder sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Bei einer Entsendung in Drittstaaten, benötigen die Mitarbeitenden einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist fast überall in Form eines Visums erforderlich. Auch eine Arbeitserlaubnis kann nötig sein. Das hängt vom jeweiligen Land und den getroffenen Abkommen ab. Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften in Deutschland.
Steuer
Das Welteinkommensprinzip besagt, dass ein Staat das gesamte Einkommen seiner Steuerpflichtigen besteuert, unabhängig davon, wo auf der Welt dieses Einkommen erzielt wurde. Wichtig ist dabei der Wohnsitz bzw. ständiger Aufenthaltsort der Steuerpflichtigen. Die meisten Staaten wenden dieses Prinzip an. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. gibt einen Überblick über die Steuerregeln bei einem befristeten Auslandsaufenthalt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Das Welteinkommensprinzip führt in manchen Fällen zur doppelten Besteuerung. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.
Die 183-Tage-Regel
In vielen Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit anderen Ländern abgeschlossen hat, findet man diese Regelung. Die 183-Tage-Regel legt fest, dass man in einem Land erst nach 183 Tagen steuerpflichtig wird. Es gibt aber verschiedene Versionen dieser Regeln. Daher sollten Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Finanzamt informieren.
Steueridentifikationsnummer
Wenn Steuern im Tätigkeitsland fällig werden, wird eine neue Steueridentifikationsnummer benötigt.Um diese zu beantragen, sollten sich Arbeitnehmende beim örtlichen Finanzamt oder beim Finanzministerium informieren.
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes
Bevor Sie Ihre Mitarbeitenden ins Ausland entsenden, sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise lesen. Oder mit der App “Sicher Reisen”.
Krisenvorsorgeliste - Wichtig für Auslandsaufenthalte
Für deutsche Staatsangehörige besteht im Ausland keine Meldepflicht. Um in Krisen- und in Katastrophenfällen deutschen Staatsangehörigen dennoch konsularische Hilfe leisten zu können, bietet das Auswärtige Amt deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit, sich in der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ zu registrieren. Eine Registrierung in ELEFAND ist auch unabhängig vom Reiseland und der derzeitigen Sicherheitslage dort angeraten. Die Erfahrung zeigt, dass Krisenfälle (z.B. aufgrund von Naturereignissen) jederzeit und überraschend eintreten können.
Remote Work im Ausland - Homeoffice
Sobald in Ländern außerhalb Europas gearbeitet wird, gelten andere Anforderungen: Arbeitsvisum, Steuern, Krankenversicherung etc. Alles, was wir oben vorab genannt haben, muss auch hier vorab geprüft werden. Einige Länder bieten das Visum für digital Nomaden. Es soll das Remote-Arbeiten im Ausland erleichtern. Sprechen Sie mit der jeweiligen Vertretung in Deutschland.
Hinweise für ausgewählte Länder
- Entsendung Großbritannien
Einreise-/Aufenthaltsbestimmungen
Staatsangehörige von EU-Staaten benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis bzw. ein Visum, um für berufliche Zwecke in das Vereinigte Königreich (VK) einreisen zu dürfen. Für bestimmte Fälle gibt es Sonderregelungen, die eine visumsfreie Einreise ermöglichen.Einreise als Frontier Worker
EU-Bürger, die vor dem Ende der Brexit-Übergangsphase regelmäßig, mindestens ein Mal innerhalb von zwölf Monaten für berufliche Tätigkeiten in das VK eingereist sind, können den Status als Frontier Worker beantragen. Er erlaubt die zeitlich unbegrenzte visumsfreie Einreise zur Arbeitsaufnahme. Die Erlaubnis gilt für fünf Jahre (eine Verlängerung der Gültigkeit ist möglich).Die Frontier Worker Permit ist online zu beantragen.Elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen
Die Electronic Travel Authorisation (ETA) wurde für Besucher und Besucherinnen des Vereinigten Königreichs eingeführt, die für Kurzaufenthalte von bis zu sechs Monaten kein Visum benötigen. Was ist die ETA und wie kann man sie beantragen. Die Übergangsfrist endet am 25. Februar 2026.Kurzzeitige Geschäftsreisen
Im Rahmen von sog. kurzzeitigen Geschäftsreisen von bis zu 6 Monaten Dauer dürfen EU-Bürger grundsätzlich ohne Arbeitserlaubnis oder Visum in das VK einreisen. Es dürfen jedoch nur bestimmte Tätigkeiten im Rahmen solcher visumsfreien kurzzeitigen Geschäftsreisen ausgeübt werden.Monteure dürfen Dienstleistungen erbringen, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind. Dies muss im Rahmen eines Garantie- oder sonstigen Dienstleistungsvertrags erfolgen, der im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung gewerblicher oder industrieller Ausrüstung oder Maschinen, einschließlich Computer-Software, an ein Unternehmen mit Sitz im VK steht. Der Aufenthalt im VK muss zeitlich auf die Dauer des Garantie- oder Dienstleistungsvertrags begrenzt sein.Darüber hinaus sind geschäftlichen Tätigkeiten im Rahmen kurzzeitiger Geschäftsreisen erlaubt, z.B. darf man aus dem Vereinigten Königreich für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten (mobiles Arbeiten), sofern es nicht den eigentlichen Zweck des Aufenthalts im VK darstellt.Der Anlass der Geschäftsreise muss bei der Einreise durch geeignete Dokumente belegt werden können.Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten benötigen je nach Nationalität ggf. ein Visum für eine kurzzeitige Geschäftsreise und dürfen im Vergleich zu EU-Bürgern nur etwas stärker eingeschränkte berufliche Tätigkeiten vor Ort ausübenDie für Dienstleistungserbringer passende Kategorie ist das “Service Supplier Visa”.Entsendungen innerhalb einer Unternehmensgruppe
Im Rahmen von visumsfreien kurzzeitigen Geschäftsreisen können Angestellte eines ausländischen Unternehmens in das VK einreisen, um bei einem Unternehmen im VK zu unterstützen, das derselben Gruppe angehört wie der ausländische Arbeitgeber. Seit Dezember 2023 ist es möglich, dass die genannten Arbeiten direkt für Kunden der britischen Niederlassung ausgeübt werden, sofern die Arbeit am Kunden nur gelegentlich erfolgt, diese nicht den eigentlichen Zweck der Entsendung darstellt und sofern die Arbeit im Rahmen eines Projektes der britischen Niederlassung und nicht des deutschen Unternehmens durchgeführt wird.Soll der Angestellte des ausländischen Unternehmens während der Entsendung in das VK gezielt für Arbeiten mit dem Kunden entsandt werden, muss ein Visum beantragt werden. Für regulär Angestellte gibt es das “Senior or Specialist Worker Visa”.Trainees, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit in eine Niederlassung in Großbritannien entsendet werden, werden in der Regel – wenn sie nicht lediglich in den oben beschriebenen engen Grenzen in internen Projekten unterstützen – ein Visum benötigen: das “Graduate Trainee Visa”.Melde- und Registrierungspflichten
- Entsendete Arbeitskräfte aus bestimmten Berufszweigen, z.B. Gasinstallationen, Straßenbauarbeiten oder Zahntechnik, müssen sich bei den zuständigen Behörden mit einem Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation registrieren. Den rechtlichen Rahmen für Anerkennungsverfahren gibt das Gesetz “Professional Qualifications Act 2022“ vor.
- In Großbritannien gibt es besondere Vorschriften im Baubereich, diese hängen von der Art und vom Umfang des Auftrags ab. Beispielsweise gibt es bei bestimmten Arbeiten die CIS-Registrierung.
- Von Elektrikern wird häufig verlangt, dass sie ihre Qualifikation durch eine Registrierung bei einem “Competent Person Scheme” nachweisen. Andernfalls müssen die durchgeführten Arbeiten von einem zugelassenen Dritten (local council / private approved building inspector) geprüft werden.
Arbeitgeberhaftpflichtversicherung
Für Arbeitnehmer, die gewöhnlich in Großbritannien arbeiten, aber auch für aus dem Ausland entsendete Arbeitnehmer, die sich mehr als 14 Tage ununterbrochen in Großbritannien aufhalten, muss der Arbeitgeber eine spezielle Versicherung (employers’ liability insurance) abschließen, die für Entschädigungen der Arbeitnehmer für beruflich bedingte Gesundheitsschäden (Unfälle, Krankheit) aufkommt. Nähere Informationen finden sich in einem Merkblatt der Health and Safety Executive (pdf).Sozialversicherungsrecht
Der Nachweis über die bestehende Sozialversicherungspflicht im Herkunftsstaat wird auch unter dem TCA vorläufig weiter durch die sog. A1-Bescheinigung geführt. Diese sollten sowohl entsendete Arbeitnehmer als auch Selbstständige während eines beruflichen Aufenthalts im VK unbedingt mitführen. Nähere Informationen zur Beantragung der A1-Bescheinigung finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer mit einem deutschen Arbeitsvertrag, die vorübergehend ins Ausland entsendet werden, gilt auch während der Entsendung grundsätzlich deutsches Arbeitsrecht. Jedoch sind die Schutzvorschriften des britischen Arbeitsrechts zwingend einzuhalten, unabhängig von der Dauer der Entsendung. Sind jedoch die entsprechenden Vorschriften im Herkunftsland vorteilhafter für den Arbeitnehmer, so gelten diese.Besteuerung der entsendeten Arbeitnehmer
Entsendet ein deutscher Arbeitgeber Arbeitnehmer nach Großbritannien, werden diese erst dann in Großbritannien steuerpflichtig, wenn sie sich dort mehr als 183 Tagen im Jahr aufhalten. - Schweiz
Allgemeines
Seit dem 1. Juni 2004 können sich selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Für sie besteht nur noch eine Meldepflicht. Für Tätigkeiten über 90 Arbeitstage ist eine Bewilligung erforderlich. Bei den Bewilligungen ist zwischen einer auf 120 Tage begrenzte Bewilligung und längerfristigen Bewilligung zu unterscheiden. Zum 1. April 2006 traten erweiterte "Flankierende Maßnahmen" zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping in Kraft.Meldeverpflichtung
Die Schweizer Eidgenossenschaft informiert ausführlich über das Verfahren und die Pflichten gegenüber der CH-Behörden.Meldefrist
Spätestens 8 Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz ist vom Unternehmen dem Staatssekretariat für Migration auf offiziellen Formularen Meldung zu erstatten. Kann in Notfällen (Reparaturen, Unfälle, Naturkatastrophen oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse) ausnahmsweise die 8-Tage-Frist nicht eingehalten werden, hat die Meldung spätestens vor Beginn der Erwerbstätigkeit zu erfolgen. Der Grund für den Notfall muss als Begründung in dem Formularfeld mitgeteilt werden. Vom Schweizer Auftraggeber dringend gewünschte Einsätze oder Schwierigkeiten bei der Termin- und Personalplanung gelten nicht als Notfall (3.3.5).Meldeverfahren
Das Schweizer Meldeportal ist über die Webseite https://www.easygov.swiss erreichbar. Für die Anmeldung im Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage. Hier noch eine genauere Erläuterung zum neuen Vorgehen.Mindestlohn berechnen
In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren paritätische Kommissionen in- und ausländische Betriebe auf die Einhaltung der zwingenden Mindestlöhne. Je nach Tätigkeit und Berufserfahrung gelten unterschiedliche Vorschriften für ihre Mitarbeitenden. Unter "Mindestlohn berechnen" können Sie eruieren, ob die ausgeführte Tätigkeit in den Geltungsbereich eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrages oder eines Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen fällt.Übliche Löhne
In Branchen oder Berufen ohne zwingende Mindestlöhne aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen / Normalarbeitsverträgen sind grundsätzlich die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne zu respektieren. Statistische Anhaltspunkte zu den üblichen Löhnen gibt der Lohnrechner der Schweizer Eidgenossenschaft.Sanktionen
Bei Verstößen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen büßen Entsendebetriebe mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 30.000 CHF. Mit Bußgeldern wird auch bestraft, wer wissentlich falsche Auskünfte erteilt, die Auskunft verweigert oder sich der Kontrolle widersetzt . Anstelle der Verwaltungssanktion kann dem Arbeitgeber bis zu fünf Jahren verboten werden, seine Dienste in der Schweiz anzubieten.Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen
Für Dienstleistungen, die die 90 Tage überschreiten, ist eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Zuständig für das Genehmigungsverfahren sind die kantonalen Arbeitsmarkt- beziehungsweise Ausländerbehörden/Migrationsämter.Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens besteht ein Anspruch auf die Erteilung einer Bewilligung von 120 Arbeitstagen. Hierauf werden meldepflichtige Tätigkeiten (bis zu 90 Arbeitstage) angerechnet. Sofern eine über 120 Tage gültige Bewilligung beantragt wird, besteht hierauf kein Rechtsanspruch.Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Grenzgängerbewilligung. Es muss mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz erfolgen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger können sich bei der Einwohnergemeinde in der Schweiz als Wochenaufenthalter anmelden. Die kantonalen Behörden des Arbeitsortes erteilen die Grenzgängerbewilligung.Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
In der Praxis von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV). Das Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) hat auf seiner Webseite ("Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) - Bundesratsbeschlüsse" und "Gesamtarbeitsverträge-Kantone") veröffentlicht, die sämtliche allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge der Schweiz enthalten. Beide Listen werden monatlich aktualisiert. In Branchen ohne allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge existieren zwar keine verbindlichen Mindestlöhne, stattdessen sind aber die orts- und berufsüblichen Schweizer Löhne einzuhalten (Artikel 360a OR; SR 220). Hierzu ist ein Lohnvergleich vorzunehmen um sicherzustellen, dass der in der Schweiz einschlägige Mindestlohn für die in der Schweiz relevante Zeitdauer bezahlt wird. Hier sollte der Lohn: Schweizer, Männer, Mittelwert gewählt werden. Aus der Weisung zu dem Lohnvergleich ergeben sich Einzelheiten, wie bestimmte Lohnbestandteile zu erfassen sind.Kontrollen
Die kantonalen tripartite Kommissionen sowie die paritätischen Kommissionen erhalten Kopien der Meldungen und können vor Ort Kontrollen durchführen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihnen auf Verlangen alle Dokumente zu übergeben, welche die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer belegen.Hinweis: Bei Erbringung von Dienstleistungen in die Schweiz ist die Frage zu klären, ob hierfür in der Schweiz Umsatzsteuer anfällt und eine Registrierung in der Schweiz notwendig ist. Erste Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Finanzverwaltung.Weitere Informationen
Auf folgender Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz finden Sie die Regelungen der verschiedenen Kantone. - Vereinigte Staaten von Amerika
Planen Sie, Mitarbeiter in die USA zu schicken, um Montage- oder Installationsarbeiten durchzuführen? Erfahren Sie in unserem Artikel, welche Vorbereitungen notwendig sind – von Visa- und Zollpapieren bei kurzfristigen Einsätzen bis hin zu arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bei längeren Einsätzen.
Visa
In Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthaltes und von der Nationalität Ihrer Mitarbeiter, kann die Einreise in die USA entweder visafrei unter dem Visa Waiver Program (VWP) oder mit einem B-1-Geschäftsvisum erfolgen. Unter beiden Varianten sind sogenannte "commercial transactions" erlaubt, die kein "gainful employment" darstellen. Erlaubt sind damit nicht nur die Abwicklung von Vertragsverhandlungen und Besprechungen mit Geschäftspartnern, sondern auch die Errichtung, Bedienung oder Reparatur von Maschinen oder Industrieanlagen, also typische Montagedienstleistungen. Voraussetzung ist allerdings immer, dass die entsprechende Maschine außerhalb der USA gekauft wurde. Außerdem muss sich die Verpflichtung zur Erbringung der Montagedienstleistung zwingend aus dem Maschinenkaufvertrag ergeben. Achtung: Aufgrund der angespannten politischen Situation wird empfohlen, Monteure derzeit nur mit B-1-Visum in die USA zu schicken.Welches Visum benötige ich?
Es gibt verschiedene Arten von Nicht-Einwanderungsvisa für vorübergehende Besucher, die in die USA reisen möchten. Der Zweck Ihrer geplanten Reise und weitere Fakten bestimmen, welche Art von Visum nach dem US-Einwanderungsrecht erforderlich ist. Es ist wichtig, Informationen über die Art des Nicht-Einwanderungsvisums zu haben, das Sie für die Reise benötigen, um die erforderlichen Schritte für die Beantragung des Visums bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat zu verstehen. Das US-Außenministerium informiert.Neue H-1B-Visaregeln seit Januar 2026
Ein H1-B-Visum ist ein vom Arbeitgeber gesponsertes Visum für ausländische Fachkräfte. Es ermöglicht den Fachkräften, vorübergehend für den Arbeitgeber in Spezialberufen (zum Beispiel im Gesundheitswesen) zu arbeiten. Die Visa erlauben in der Regel einen ersten dreijährigen Aufenthalt und können aus bestimmten Gründen verlängert werden. Neu: Die Visa werden nicht mehr ausschließlich per Zufall vergeben, sondern nach der Höhe des angebotenen Gehalts priorisiert. - Details
Es gibt eine weitere wichtigen Änderung der Regierung seit September 2025, die Arbeitgeber verpflichtet, zusätzlich 100.000 US-Dollar (US$) pro Visum als Voraussetzung für die Berechtigung zu zahlen.ESTA-Genehmigung: Visumsfreie Einreise über das Visa Waiver Programm (VWP)
Das Visa Waiver-Programm ermöglicht es den meisten Bürgern oder Staatsangehörigen der teilnehmenden Länder (u. a. Deutschland) ohne ein Visum (für max. 90 Tage) für Tourismus- oder Geschäftsaufenthalte in die Vereinigten Staaten zu reisen. Anträge müssen vorab über das Elektronische System für Reisegenehmigungen (ESTA) gestellt werden. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, dürfen Sie ohne Visum einreisen.Antragsprozess
Sobald feststeht, welche Visa-Kategorie für den USA-Besuch in Frage kommt, müssen Sie beim zuständigen Konsulat den Antrag einreichen und einen Termin vereinbaren. Die aktuellen Wartezeiten können Sie online auf der Webseite des Department of State einsehen. Planen Sie auf jeden Fall ausreichend Zeit bis zur vollständigen Genehmigung des Antrags ein.Tipps für das Interview beim Konsulat:- Geben Sie Ihren Mitarbeitenden alle notwendigen Unterlagen mit
- Sprechen Sie mit dem Mitarbeiter vorher ausführlich über seinen Einsatz. Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter nichts genaues über Tätigkeiten oder Einsatzort sagen können.
- Gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich.
- Better be overprepared!
Sozialversicherungsrecht
Zwischen Deutschland und den USA besteht - zumindest in Bezug auf die Rentenversicherung - ein Sozialversicherungsabkommen, das für den Ausnahmefall der Entsendung besondere Regelungen trifft. Demnach unterstehen Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens trotz US-Einsatz auch weiterhin der deutschen Sozialversicherung, wenn- das inländische Arbeitsverhältnis bestehen bleibt,
- der Einsatz maximal fünf Jahren dauert und
- die Entsendung auf Weisung des Unternehmens erfolgt.
Zusätzlich müssen der Arbeitgeber oder der Beschäftigte im Entsendestaat eine so genannte Entsendebescheinigung beantragen. Diese dient dem Beschäftigten in den USA als Nachweis dafür, dass er wegen der Fortgeltung seiner deutschen Sozialversicherungspflicht von der amerikanischen Rentenversicherungspflicht befreit ist. Diese Bescheinigung erfolgt in Deutschland durch das Formblatt D/USA 101. Ausstellende Behörde ist für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die in die USA entsandt werden, die Krankenkasse, die auch die Rentenversicherungsbeiträge einzieht. Unabhängig von der Dauer des Einsatzes in den USA, sollte darüber hinaus mit der hauseigenen Versicherung und den Sozialversicherungsträgern abgeklärt werden, ob der betreffende Mitarbeiter in den USA ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert ist.Weitere Informationen
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt was beim Arbeiten in den USA bezüglich der Rente zu beachten ist.Die Einwanderungsbehörde der USA hat Informationen zum Aufenthalt und zur Einwanderung in die Vereinigten Staaten von Amerika zusammengestellt.
