Weiterbildung
Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr
Die Weiterbildung zum/zur geprüften Meister/-in für Kraftverkehr qualifiziert Fachkräfte im Personen- und Güterverkehr für anspruchsvolle Führungs- und Managementaufgaben. Als Bindeglied zwischen Planung, Organisation und praktischer Umsetzung tragen Sie Verantwortung für Fuhrpark, Personal und Qualitätssicherung im Transportwesen.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Personen- und Güterverkehr, die sich für Führungspositionen qualifizieren möchten. Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Planung, Steuerung und Überwachung des Einsatzes und der Instandhaltung von Fahrzeugen und Betriebsmitteln
- Sicherstellen der Einsatzfähigkeit und Beschaffung technischer Ressourcen
- Kostenkontrolle sowie Mitarbeit im Controlling, in der Personalplanung und beim Personaleinsatz
- Mitarbeiterführung und Übernahme von Ausbildungsverantwortung
- Umsetzung von Qualitätszielen und Förderung der Kundenzufriedenheit
- Gewährleistung von Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Prüfungsfächer und Anforderungen
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Nachweis durch die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung)
- spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung erforderlich
Grundlegende Qualifikationen
- Kommunikation, Information und Planung anwenden
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
- Organisation und Kommunikation
- Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
- Abschluss in den anerkannten Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
- Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf + mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
- mindestens vier Jahre Berufspraxis
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- bestandene „Grundlegende Qualifikationen“ (nicht älter als fünf Jahre) und
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/-r geprüften Meisters/-in für Kraftverkehr haben.
Anmeldefristen
- Frühjahr: 31. Januar des Jahres
- Herbst: 31. Juli des Jahres
Bitte beantragen Sie die Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.
