Weiterbildung

Geprüfte/-r Küchenmeister/-in

Der Abschluss als Geprüfte/-r Küchenmeister/-in eröffnet Köchinnen und Köchen vielfältige Karrierechancen in Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung. Er verbindet fachliches Können mit Führungskompetenz und qualifiziert Sie für verantwortungsvolle Positionen – von der Mitarbeiterführung über die Betriebsorganisation bis hin zur Berufsausbildung im Gastgewerbe.

Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich an Köche/Köchinnen, die sich als Fach- und Führungskraft weiterentwickeln möchten. Typische Aufgabenbereiche sind:
  • Disposition, Einkauf und Verwaltung von Waren unter Beachtung von Qualitätsstandards, Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften
  • Kontrolle von Lieferungen und Materialien hinsichtlich Quantität und Qualität
  • Kostenrechnung, Preiskalkulation und Überwachung der Kostenentwicklung
  • Selbstständige, termingerechte Arbeitsorganisation und Delegation von Aufgaben
  • Verantwortung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Prüfungsfächer und Anforderungen

Prüfungsteil 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Prüfungsteil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
  • Produkte beschaffen, lagern und pflegen
  • Speisentechnologie und Ernährungswissenschaft anwenden
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten

Prüfungsteil 3: Praktische Prüfung

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Nachweis durch die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung)
  • Dieser Nachweis sollte idealerweise vor Beginn der Prüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erbracht werden und muss spätestens vor der letzten Prüfungsleistung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“

Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
  • Abschluss in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf + mind. ein Jahr Berufspraxis
  • Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf + mind. zwei Jahre Berufspraxis
  • mind. vier Jahre Berufspraxis

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Zur Prüfung zugelassen wird, wer folgende Bedingungen erfüllt:
  • bestandene Prüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
  • zusätzlich: 1–2 Jahre Berufspraxis (abhängig vom Ausbildungsweg)

Prüfungsteil „Praktische Prüfung“

Zur Prüfung zugelassen wird, wer folgende Bedingungen erfüllt:
  • bestandene Prüfungen in den beiden ersten Teilen
  • zusätzlich: 2–4 Jahre Berufspraxis (abhängig vom Ausbildungsweg)
Die Berufspraxis und die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Küchenmeisters bzw. einer Küchenmeisterin haben.

Anmeldefristen

  • Frühjahr: 31. Januar des Jahres
  • Herbst: 31. Juli des Jahres
Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassungsüberprüfung spätestens drei Wochen vor Anmeldeschluss ein, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.