Weiterbildung
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
Die Weiterbildung zum/zur Industriemeister/-in Papier- und Kunststoffverarbeitung qualifiziert Fachkräfte für verantwortungsvolle Aufgaben in der Verpackungsindustrie. Ob Führung von Teams, Optimierung von Produktionsprozessen oder Mitgestaltung technischer Entwicklungen – Industriemeister/-innen übernehmen eine Schlüsselrolle in einem dynamischen und zukunftsorientierten Umfeld.
Zielgruppe
Die Prüfung richtet sich an Fachkräfte der Papier- und Kunststoffverarbeitung, die:
- qualifizierte Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben unterschiedlicher Größe übernehmen möchten,
- aktiv am technischen und organisatorischen Wandel mitwirken,
- Produktions- und Arbeitsabläufe wirtschaftlich steuern und die Produktqualität sichern,
- Mitarbeiter/-innen führen, weiterentwickeln und Auszubildende betreuen,
- flexibel auf neue Methoden und Systeme in Organisation, Produktion und Personalführung reagieren.
Prüfungsfächer und Anforderungen
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Nachweis durch die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung)
- muss spätestens vor der letzten Prüfungsleistung vorliegen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung
- Führung und Organisation
- Spezialisierungsgebiete
Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Papier und Kunststoff verarbeitenden Industrie zugeordnet werden kann
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Zur Prüfung zugelassen wird, wer folgende Bedingungen erfüllt:
- die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis (zusätzlich zu den o. g. Zeiten)
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung haben.
Anmeldefristen
- Frühjahr: 31. Januar des Jahres
- Herbst: 31. Juli des Jahres
Bitte beantragen Sie die Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Fristende, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.
