Weiterbildung
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Die Weiterbildung zum Industriemeister Kunststoff und Kautschuk (IHK) bereitet Fachkräfte auf verantwortungsvolle Aufgaben in Produktion, Organisation und Personalführung vor. Mit dieser Qualifikation übernehmen Sie Schlüsselpositionen in der Branche und sichern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Die Prüfung richtet sich an Fachkräfte in der Kunststoff- und Kautschukindustrie, die:
- qualifizierte Aufgaben mit Personalverantwortung übernehmen,
- Betriebsmittel planen, einrichten und im Störfall Problemlösungen entwickeln,
- Qualitätsmanagement und Produktionsprozesse steuern,
- Mitarbeiter/-innen führen, weiterbilden und Auszubildende anleiten,
- Arbeitssicherheit und Umweltschutz verantworten,
- den reibungslosen, termingerechten und kosteneffizienten Ablauf der Produktion sicherstellen möchten.
Prüfungsfächer und Anforderungen
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Nachweis durch die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung)
- Dieser Nachweis ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen
- Kommunikations-, Informations- und Planungsmethoden anwenden
- Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich Technik (Wahlpflicht):
a) Bearbeitungstechnik
b) Verarbeitungstechnik
c) Kautschuktechnik
d) Faserverbundtechnik - Handlungsbereich Organisation
- Handlungsbereich Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
- Abschluss als Verfahrensmechaniker/-in Kunststoff- und Kautschuktechnik, oder
- Abschluss in einem anderen Ausbildungsberuf + mindestens ein Jahr Berufspraxis, oder
- mindestens vier Jahre Berufspraxis
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- bestandene Basisqualifikationen (nicht älter als fünf Jahre) und
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Anmeldefristen
- Frühjahr: 31. Januar des Jahres
- Herbst: 31. Juli des Jahres
Bitte reichen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss ein, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.
