Weiterbildung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Metall

Die Weiterbildung zum Industriemeister Metall (IHK) qualifiziert Fachkräfte, verantwortungsvolle Aufgaben in Produktion, Organisation und Mitarbeiterführung zu übernehmen. Sie qualifizieren sich für Schlüsselpositionen in der Metallindustrie, gestaltentechnische Entwicklungen aktiv mit und sichern durch effiziente Prozesssteuerung die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Prüfung richtet sich an Fachkräfte der Metallindustrie, die:
  • verantwortungsvolle Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben übernehmen,
  • den technischen und organisatorischen Wandel aktiv mitgestalten,
  • Produktions- und Arbeitsabläufe effizient steuern und die Produktqualität sichern,
  • Mitarbeiter/-innen führen, weiterbilden und Auszubildende qualifizieren,
  • flexibel auf neue Methoden und Systeme in Produktion, Organisation und Personalführung reagieren möchten

Prüfungsfächer und Anforderungen

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich Technik
  • Handlungsbereich Organisation
  • Handlungsbereich Führung und Personal

Zulassungsvoraussetzungen

Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“

Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Zur Prüfung zugelassen wird, wer folgende Bedingungen erfüllt:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Anmeldefristen

  • Frühjahr: 31. Januar des Jahres
  • Herbst: 31. Juli des Jahres
Bitte reichen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss ein, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.