Weiterbildung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Mechatronik

Die Weiterbildung zum Industriemeister Mechatronik (IHK) qualifiziert Fachkräfte, verantwortungsvolle Aufgaben in Produktion, Organisation und Mitarbeiterführung zu übernehmen. Mit diesem Abschluss übernehmen Sie Verantwortung in der Steuerung von Prozessen, gestalten technische Entwicklungen aktiv mit und sichern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Prüfung richtet sich an Fachkräfte aus den Branchen Metall- und Elektrotechnik, die:
  • verantwortungsvolle Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben übernehmen,
  • den technischen und organisatorischen Wandel aktiv mitgestalten,
  • Produktions- und Arbeitsabläufe effizient steuern und die Produktqualität sichern,
  • Mitarbeiter/-innen führen, weiterbilden und Auszubildende qualifizieren,
  • flexibel auf neue Methoden und Systeme in Produktion, Organisation und Personalführung reagieren möchten.

Prüfungsfächer und Anforderungen

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich Technik
  • Handlungsbereich Organisation
  • Handlungsbereich Führung und Personal

Zulassungsvoraussetzungen

Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“

Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Zur Prüfung zugelassen wird, wer folgende Bedingungen erfüllt:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis

Anmeldefristen

  • Frühjahr: 31. Januar des Jahres
  • Herbst: 31. Juli des Jahres
Bitte stellen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.