Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Elektrotechnik
Die Weiterbildung zum Industriemeister Elektrotechnik (IHK) qualifiziert Fachkräfte, verantwortungsvolle Aufgaben in Technik, Organisation und Mitarbeiterführung zu übernehmen. Sie richtet sich an alle, die in der Elektroindustrie Führungspositionen anstreben und sich zukunftsorientiert aufstellen möchten. Sie richtet sich an alle, die in der Elektroindustrie Führungspositionen anstreben und sich zukunftsorientiert aufstellen möchten.
Zielgruppe
Die Prüfung richtet sich an Fachkräfte in der Elektroindustrie, die:
- verantwortungsvolle Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben übernehmen,
- den technischen und organisatorischen Wandel aktiv mitgestalten,
- Produktions- und Arbeitsabläufe effizient steuern und die Produktqualität sichern,
- Mitarbeiter/-innen führen, weiterbilden und Auszubildende qualifizieren,
- flexibel auf neue Methoden und Systeme in Produktion, Organisation und Personalführung reagieren möchten.
Prüfungsfächer und Anforderungen
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Nachweis durch die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung)
- Dieser Nachweis muss spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorliegen.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich Technik:
a) Infrastruktursysteme und Betriebstechnik oder
b) Automatisierungs- und Informationstechnik - Handlungsbereich Organisation
- Handlungsbereich Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Zur Prüfung zugelassen wird, wer folgende Bedingungen erfüllt:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Anmeldefristen
- Frühjahr: 31. Januar des Jahres
- Herbst: 31. Juli des Jahres
Bitte stellen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.
