Weiterbildung

Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen qualifiziert Fachkräfte für anspruchsvolle Leitungs- und Managementaufgaben. Sie vermittelt praxisnahes Wissen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Personalführung und Qualitätsmanagement – immer mit Blick auf die besonderen rechtlichen, sozialen und ethischen Anforderungen dieses Sektors.

Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiter/-innen im Gesundheits- und Sozialwesen, die Verantwortung in Management und Organisation übernehmen möchten – insbesondere bei:
  • Planung, Organisation und Kontrolle betrieblicher Prozesse
  • Mitarbeiterführung und Personalentwicklung
  • Umsetzung neuer Strategien, Strukturen und Prozesse
  • Gestaltung nachhaltiger und rechtssicherer Rahmenbedingungen

Prüfungsfächer und Anforderungen

Die Prüfung umfasst folgende Handlungsbereiche:
  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Qualitätsmanagementprozesse steuern und optimieren
  • Schnittstellen und Projekte gestalten
  • Betriebswirtschaftliche Prozesse und Ressourcen überwachen
  • Personal führen und entwickeln
  • Marketingmaßnahmen planen und umsetzen

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei können auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden.

Anmeldefristen

  • Frühjahr: 5. Januar des Jahres
  • Herbst: 5. Juli des Jahres
Bitte stellen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Lehrgänge und Vorbereitungskurse finden Sie in der WIS-Datenbank.