Weiterbildung
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in / Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Die Weiterbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter zählt zu den angesehensten Qualifikationen im Rechnungswesen. Sie eröffnet Fachkräften aus allen Branchen hervorragende Karrierechancen im Finanzmanagement, in der Steuerpraxis sowie in der Unternehmensplanung und -steuerung. Mit dem IHK-Abschluss weisen Sie umfassende Fach- und Führungskompetenzen nach, die sowohl national als auch international gefragt sind.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/-innen, die im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen möchten, insbesondere:
- Organisation und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Rechnungswesens
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Lageberichten nach nationalem Recht
- Vergleich von IFRS/IAS mit nationalen Rechtsnormen
- Umsetzung von Steuerrecht und betrieblicher Steuerlehre
- Erstellung und Anwendung von Kosten- und Leistungsrechnungen
- Planung und Abwicklung finanzwirtschaftlicher Vorgänge
- Auswertung und Interpretation von Kennzahlen für Managemententscheidungen
Prüfungsfächer und Anforderungen
Die Prüfung zum Bilanzbuchhalter umfasst folgende Handlungsbereiche:
- Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen
- Jahresabschlüsse aufbereiten und analysieren
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Finanzmanagement wahrnehmen und gestalten
- Kosten- und Leistungsrechnung anwenden
- Internes Kontrollsystem sicherstellen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit organisieren
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem mindestens dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
- Fortbildungsabschluss als Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau (gemäß BBiG) oder staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in
- Wirtschaftswissenschaftlicher Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Hochschule/Berufsakademie und anschließend mindestens ein Jahr Berufspraxis
- Mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Finanz- und Rechnungswesen
Die Berufspraxis muss inhaltlich auf Tätigkeiten wie Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung, Kontrolle, Revision oder weitere Kernbereiche des Rechnungswesens ausgerichtet sein.
Zusätzlich ist eine Selbstauskunft über einen Lernumfang von mindestens 1.200 Stunden erforderlich (§ 2 Abs. 4 VO 2020). Dieser kann durch Kurse, Seminare, Berufspraxis oder Selbststudium nachgewiesen werden.
Anmeldefristen
- Frühjahr: 5. Januar des Jahres
- Herbst: 5. Juli des Jahres
Bitte stellen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.
