IHK Ostwestfalen

Merkblatt zur Prüfung

Prüfungsgebühr

Für die gesamte Prüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 794,00 Euro an. Bei Nichtbestehen ist nur die Gesamtwiederholung des schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungsteils möglich. Die Prüfungsgebühr für die schriftliche Prüfung beträgt 560,00 Euro, für die mündliche Prüfung werden 234,00 Euro Gebühr erhoben. Den Gebührenbescheid für die schriftliche Prüfung erhalten Sie, zusammen mit der Anmeldebestätigung, ca. zwei Wochen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss. Der Gebührenbescheid für die mündliche Prüfung wird erst nach der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung erstellt.

Prüfungstermine

Bundeseinheitlich sind zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr vorgesehen (Frühjahr und Herbst). Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Prüfung wird von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld i.d.R. zu beiden Terminen durchgeführt.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche (§4 Abs. 2 VO):
  • Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  • Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  • Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  • Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich über drei Tage (jeweils 240 Minuten) und wird zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit drei gleichgewichtig aufeinander abgestimmten, daraus abgeleiteten offenen Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei alle o. g. Handlungsbereiche situationsbezogen thematisiert werden sollen.
Die drei Aufgabenstellungen werden separat bewertet, zum Bestehen der schriftlichen Prüfung und für die Zulassung zur mündlichen Prüfung müssen pro Klausur jeweils mindestens 50 Punkte (Note ausreichend) erreicht werden. Bei weniger als 50 Punkten müssen alle drei Klausuren schriftlich wiederholt werden.

Mündliche Prüfung

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Dabei soll nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert werden kann und Fachinhalte präsentiert werden können.
Die Präsentation geht mit einem Drittel, das Fachgespräch mit zwei Dritteln in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
In § 6 Abs. 5 VO heißt es dazu: „In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer* nachweisen, dass er eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann“.
Das Thema für die Präsentation ist vom Teilnehmer selbst zu wählen und zu Beginn des dritten schriftlichen Prüfungstages vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen und der Prüfungsaufsicht zu übergeben. Dazu erhält der Prüfungsteilnehmer den Bogen „verbindliche Erklärung zur Präsentation im Rahmen der Prüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter“. Diese Erklärung ist verbindlich und wird daher durch den Prüfungsausschuss bzw. die IHK bis zur Durchführung der mündlichen Prüfung nicht kommentiert. Sollte diese Erklärung nicht vor Beginn der dritten schriftlichen Prüfungsleistung der IHK vorgelegt werden, wird das als Rücktritt von der Prüfung „ohne wichtigen Grund“ gewertet. Der Handlungsbereich „Präsentation/Fachgespräch“ gilt als nicht bestanden.
Neben der Angabe des Themas ist ein Gliederungsentwurf (Grobgliederung) sowie eine kurze Beschreibung der Problemstellung und des Ziels zu formulieren. Das Thema muss gemäß §6 Abs. 5 VO aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen.
Medieneinsatz bei der Präsentation
Die Präsentation ist vorbereitet zu der Prüfung mitzubringen. Vor Beginn der Prüfung ist dem Prüfungsausschuss eine Kopie der Präsentation in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Präsentationszeit soll nicht länger als fünfzehn Minuten dauern.
Die IHK stellt für die Präsentation eine Objekt-/Dokumentenkamera, Beamer (HDMI-Anschluss), Pinnwand und Flipchart zur Verfügung. Falls weitere Hilfsmittel benötigt werden, so sind diese vom Prüfungsteilnehmer funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass ein Laptop nicht zur Verfügung gestellt werden kann!
Ausgehend von der Präsentation soll in einem Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ sind andere Handlungsbereiche (§4 Abs. 2 VO) einzubeziehen.
Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
Termine und zeitlicher Ablauf der mündlichen Prüfung
Die Präsentation und das Fachgespräch finden an einem Termin statt; i.d.R. acht bis neun Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erhält jeder Prüfungsteilnehmer auch das Datum der mündlichen Prüfung.

Bestehen der Prüfung

Aus § 10 Abs. 1 VO ergibt sich, dass die Gesamtprüfung nur dann bestanden ist, wenn in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils insgesamt mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
Die schriftliche und die mündliche Prüfung sind jeweils nach Punkten zu bewerten. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Punktebewertungen.

Auskunft über Prüfungsergebnisse

Telefonische Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir geben die Ergebnisse ausschließlich schriftlich bekannt.

Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

Zeugnis

Über das Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt; zusätzlich wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die in der Prüfung erzielten Punkte/Noten hervorgehen. Die Zeugnisse werden kurze Zeit nach der bestandenen Prüfung per Post zugesandt.

Ausbildereignung

Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung sind Sie von der schriftlichen Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit (§13 VO).