Weiterbildung
Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau
Die Weiterbildung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau ist die ideale Qualifikation für alle, die ihre Karriere im Personalwesen vorantreiben möchten. Sie vermittelt das nötige Fachwissen, um operative und administrative Aufgaben professionell zu meistern und gleichzeitig aktiv an strategischen Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung und -marketing mitzuwirken.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/-innen aus dem betrieblichen Personal- und Sozialwesen, die ihre Fachkenntnisse vertiefen und sich für anspruchsvolle Aufgaben qualifizieren möchten. Dazu zählen unter anderem:
- Organisation und Durchführung der gesamten Personalarbeit
- Anwendung arbeitsrechtlicher Grundlagen in der Praxis
- Gestaltung und Umsetzung von Personalplanung, -marketing und -controlling
- Steuerung der Personal- und Organisationsentwicklung
Prüfungsfächer und Anforderungen
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalarbeit rechtssicher gestalten
- Personalplanung, -marketing und -controlling entwickeln und umsetzen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft + mindestens ein Jahr Berufspraxis
- Abschluss in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf + mindestens zwei Jahre Berufspraxis
- Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf + mindestens zwei Jahre Berufspraxis
- mindestens fünf Jahre Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Personal- und Sozialwesen haben (z. B. Personalplanung, Personalentwicklung, Personalführung, allgemeine Personalarbeit, Lohn und Gehalt).
Bis zur letzten Prüfungsleistung ist außerdem der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach der Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung) erforderlich.
Anmeldefristen
- Frühjahr: 5. Januar des Jahres
- Herbst: 5. Juli des Jahres
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss, damit wir Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeiten können.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.
