IHK Ostwestfalen

Merkblatt zur Ausbildereignungsprüfung

Sie möchten die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ablegen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Prüfungsgebühren, Terminen, Ablauf der schriftlichen und praktischen Prüfung sowie zu Wiederholung, Befreiung und Bestehen der Prüfung.

Prüfungsgebühr

Für die gesamte Ausbildereignungsprüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 132,00 Euro an. Bei einer Teilwiederholung werden 50 Prozent (66,00 Euro) der Gebühr erhoben. Den Gebührenbescheid erhalten Sie, zusammen mit der Einladung, ca. vier Wochen vor der Prüfung.

Prüfungstermine

Der schriftliche Prüfungstermin findet in der Regel in der ersten Woche eines jeden Monats statt (Ausnahme Januar – zweite Woche, Dezember – oft in der letzten Novemberwoche). Die praktische Prüfung erfolgt in den darauffolgenden Wochen des Monats.

Bitte sprechen Sie uns gerne wegen des Prüfungstermins an.

Befreiung

Absolventen von IHK-Fortbildungsprüfungen (z. B. Bankfachwirt, Wirtschaftsfachwirt …) können gemäß deren Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden. Im Falle einer beantragten Befreiung ist das Fachwirtezeugnis der Anmeldung beizufügen.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und praktisch abzulegen.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich über drei Stunden und findet am Tablet statt.
Die Tablet-Prüfung umfasst 80 Multiple-Choice-Fragen. Zu jeder Frage sind mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, davon ist mindestens eine Lösung richtig. Die Anzahl der richtigen Lösungen ist angegeben.

Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Handlungsbereiche:
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Die Bewertung erfolgt nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, d. h. die Aufgabe wird nur dann als richtig bewertet, wenn alle Antworten richtig markiert wurden. Das Ergebnis wird direkt im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung besteht aus der Durchführung einer Ausbildungseinheit oder Präsentation einer Ausbildungssituation (15 Minuten) mit anschließendem Fachgespräch (15 Minuten).

In der praktischen Prüfung sollen folgende Fähigkeiten nachgewiesen werden:
  • Planen-
  • Durchführen-
  • Kontrollieren- einer Ausbildungssituation
Detaillierte Informationen zur Prüfung finden Sie in unserer Handreichung zur Prüfung.

Bestehen der Prüfung

Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.

Auskunft über Prüfungsergebnisse

Die Ergebnisse der Prüfung erhalten Sie im Anschluss der einzelnen Prüfungsteile. Telefonische Auskünfte zu Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Nach der zweiten (Teil-) Wiederholung muss die Prüfung von vorne begonnen werden.

Zeugnis

Über das Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt; zusätzlich wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die in der Prüfung erzielten Punkte/Noten hervorgehen. Die Zeugnisse werden kurze Zeit nach der bestandenen Prüfung per Post zugesandt.