Fachkunde Taxi/Mietwagen

Information Fachkundeprüfung zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens

Die gewerbliche Personenbeförderung erfordert bestimmte Voraussetzungen. In diesen Informationen der IHK Ostwestfalen finden Sie detaillierte Angaben zu allen Erfordernissen.

1. Genehmigungspflicht

Wer als Unternehmer im Personenbeförderungsgewerbe Verkehr mit Taxen oder Mietwagen bzw. Ausflugsfahrten mit PKW durchführen möchte, benötigt grundsätzlich neben der Gewerbeanmeldung eine Genehmigung der Verkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

2. Voraussetzungen

Das Straßenverkehrsamt (Infos siehe Punkt 5) erteilt die Genehmigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
2.1 Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u. a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug oder 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen. Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Vorlage folgender Bescheinigungen:
  • Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen.
  • Eigenkapitalbescheinigung durch eine Person oder Institution gemäß § 2 Abs. 2 PBZugV.
2.2 Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung bestellten Person sind dem Straßenverkehrsamt verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten erfahren Sie aus dem Genehmigungsantrag Ihrer zuständigen Verkehrsbehörde.
2.3 Nachweis der fachlichen Eignung
2.3.1 Gleichwertige Abschlussprüfungen
Als Fachkundeprüfung gelten auch die in Anlage 6 der bis zum Ablauf des 4. März 2013 geltenden Fassung aufgeführten Abschlussprüfungen (nachfolgend aufgeführt), wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist.
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/ Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebs-wirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
2.3.2 Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Die fachliche Eignung kann auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Taxen- und/oder Mietwagenverkehr betreibt.
Folgende Voraussetzungen müssen gemäß § 7 Abs. 1 PBZugV darüber hinaus erfüllt werden:
  • Das Ende der leitenden Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
  • Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Prüfungssachgebieten vermittelt haben, die sich aus § 3 in Verbindung mit Anlage 3 PBZugV ergeben.
Die Prüfung der oben aufgeführten Voraussetzungen obliegt der Industrie- und Handelskammer, in dessen Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Der Bewerber hat der Kammer hierzu aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die Kammer mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen. Hält die Kammer den Bewerber für fachlich geeignet, so stellt sie eine Fachkundebescheinigung nach Anlage 5 PBZugV aus.
2.3.2 Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
Können die vorgenannten Nachweise nicht erbracht werden, so ist die Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich (Infos siehe Punkt 3).

3. Fachkundeprüfung (Taxi- und Mietwagenverkehr)

3.1 Anmeldung und Einladung zur Prüfung
Die IHK bietet in jedem Quartal eine Prüfung an.
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite. Dort können Sie sich auch online zur Prüfung anmelden.
Sie wohnen in Bielefeld oder in den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Minden-Lübbecke oder Paderborn? Dann legen Sie die Prüfung bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ab.
Sie wohnen nicht in Bielefeld oder in den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Minden-Lübbecke oder Paderborn? Dann legen Sie die Prüfung bei der IHK ab, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Welche IHK für Sie zuständig ist, können Sie mit dem IHK-Finder herausfinden.
Ihre Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei uns eingehen.
Wenn Ihre Anmeldung vollständig und rechtzeitig bei uns eingegangen ist, erhalten Sie etwa 1 bis 2 Wochen vor der Prüfung eine schriftliche Einladung.

3.2 Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 240 Euro. Sie wird mit dem Einladungsschreiben in Rechnung gestellt und ist bis spätestens zum Beginn der Prüfung zu entrichten.
3.3 Bewertung der Prüfungsleistungen (§ 4 PBzugV)
Die Prüfung setzt sich zusammen aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil. Die Gesamtpunktezahl (150 Punkte) teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
Erster Teil: schriftliche Fragen zu 40 %
Zweiter Teil: schriftliche Übungen/Fallstudie zu 35 %
Dritter Teil: mündliche Prüfung zu 25 %
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Prüfungsteil unter 50% der jeweils möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl erzielt wurden.

4. Ansprechpartner in der IHK

Prüfungsorganisation Taxi- und Mietwagenverkehr:

Frau Verena Urban
Tel.: 0521 554–137
E-Mail: verkehr@ostwestfalen.ihk.de
Existenzgründung (verkehrsrechtliche Fragen) und Prüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

Herr Volker Uflacker
Tel.: 0521 554-158
E-Mail: v.uflacker@ostwestfalen.ihk.de

Herr Thomas Weitkamp
Tel.: 0521 554-237
E-Mail: t.weitkamp@ostwestfalen.ihk.de
Existenzgründung (allgemeine Fragen):

Thomas Mikulsky
Tel.: 0521 554-239
E-Mail: t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de

Herr Jochen Sander
Tel.: 0521 554-225
E-Mail: j.sander@ostwestfalen.ihk.de

5. Ansprechpartner in den Verkehrsbehörden

Stadt Bielefeld

Der Oberbürgermeister
Amt für Verkehr
August-Bebel-Straße 92
33602 Bielefeld

Herr Thomas Meermann
Tel.: 0521 51-3019
E-Mail: thomas.meermann@bielefeld.de

Weitere Informationen der Stadt Bielefeld.
Kreis Gütersloh

Der Landrat
Abteilung 2.2 – Straßenverkehr
Herzebrocker Straße 140
33324 Gütersloh

Herr S. Kunter
Tel.: 05241 851265
E-Mail: s.kunter@kreis-guetersloh.de

Weitere Informationen und Formulare des Kreises Gütersloh.
Kreis Herford

Der Landrat
Amt für Straßenverkehr
Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Herr Kunau
Tel.: 05223 988-451
E-Mail: d.kunau@kreis-herford.de

Weitere Informationen und Formulare des Kreises Herford.
Kreis Höxter

Der Landrat
Abteilung: Sicherheit und Ordnung
Moltkestraße 12
37671 Höxter

Frau J. Lüke-Rosenbaum
Tel.: 05271 965-1208
E-Mail: j.lueke-rosenbaum@kreis-hoexter.de

Weitere Informationen und Formulare des Kreises Höxter.
Kreis Minden-Lübbecke

Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Portastraße 21
32423 Minden

Herr Sandro Costa
Tel.: 0571 807-29260
E-Mail: s.costa@minden-luebbecke.de

Weitere Informationen des Kreises Minden-Lübbecke.
Kreis Paderborn

Der Landrat
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

Frau A. Rakebrand
Tel.: 05251 308-3643
E-Mail: rakebranda@kreis-paderborn.de

Frau M. Pawlowski
Tel.: 05251 3083641
E-Mail: pawlowskim@kreis-paderborn.de

Weitere Informationen und Formulare des Kreises Paderborn.


6. Prüfungssachgebiete/Prüfungsvorbereitung

6.1 Prüfungssachgebiete
Möchten Sie die IHK-Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr ablegen? In der Anlage 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) stehen alle Themen, die in der Prüfung vorkommen können.
Lesen Sie die Übersicht. So wissen Sie, welche Themen Sie für die Prüfung lernen sollten.
6.2 Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfung müssen Sie sich gut vorbereiten. Wie Sie lernen, entscheiden Sie selbst. Sie können zum Beispiel:
  • allein lernen,
  • Lernmaterialien nutzen oder
  • einen Vorbereitungskurs besuchen.
Anbieter von Vorbereitungskursen finden Sie zum Beispiel im Weiterbildungs-Informationssystem WIS.

7. Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes

Sofern für Sie eine der nachfolgend aufgeführten Beförderungsfälle zutrifft, unterliegen Sie nicht dem Personenbeförderungsgesetz und müssen entsprechend auch nicht die Voraussetzungen gemäß der Berufszugangsverordnung (PBZugV) erfüllen.