Prüfungen im Verkehrsgewerbe
Prüfung und Schulung eines Gefahrgutfahrers
Gefährliche Güter stellen einen nicht unerheblichen Anteil an der Gesamttransportmenge im nationalen und internationalen Verkehr dar. Spätestens seit dem Unfall am 1. Juli 1978 auf dem Campingplatz in Los Alfaques, Spanien und durch den Unfall in Herborn sowie der Katastrophe im Tauerntunnel in Österreich sind diese Transporte auch in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.
1. Einführung
Gefährliche Güter stellen einen nicht unerheblichen Anteil an der Gesamttransportmenge im nationalen und internationalen Verkehr dar. Spätestens seit dem Unfall am 1. Juli 1978 auf dem Campingplatz in Los Alfaques, Spanien und durch den Unfall in Herborn sowie der Katastrophe im Tauerntunnel in Österreich sind diese Transporte auch in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Insbesondere wurde dadurch deutlich, dass von diesen transportierten Gütern schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt ausgehen können. Durch vorbeugende Maßnahmen ist der Gesetz- und Verordnungsgeber bestrebt, die Risikofaktoren, die von solchen Gefahrguttransporten ausgehen, so gering wie möglich zu halten. Die Zuverlässigkeit und Sachkunde der im Umgang mit Gefahrgütern betrauten Personen ist hierbei von entscheidender Bedeutung; die Schulungspflicht ab 1981 für bestimmte Personengruppen soll dieser Erkenntnis Rechnung tragen.
2. Gefahrgutfahrer
2.1 Das Schulungs- und Prüfungssystem
Das System der Gefahrgutfahrerschulung lässt sich in Kurzform wie folgt darstellen:
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Erstschulung:
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Basiskurs (Stück- und Schüttgutbeförderung)
für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer
19 UE + Prüfung
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Aufbaukurs Tank
(Tankbeförderung)
13 UE + Prüfung
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Aufbaukurs Klasse 1
(explosive Stoffe und Ge-
genstände mit Explosivstoff)
8 UE + Prüfung
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Aufbaukurs Klasse 7
(radioaktive Stoffe)
8 UE + Prüfung
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Auffrischungsschulung
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besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen
Fahrzeugführer 12 UE + Prüfung
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UE = Unterrichtseinheit á 45 Minuten
2.2 Schulung von Gefahrgutfahrern
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Für welche Beförderungen muss sich ein Fahrer schulen lassen?
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benötigte Schulung
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Stück- und Schüttguttransporte
Wenn Fahrer gefährliche Güter transportieren und die ADR-Vorschriften 1.1.3 über besondere Freistellungen bzw. 3.4 in begrenzten Mengen keine Anwendung finden.
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Basiskurs
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Transporte von explosiven Gütern (Klasse 1)
Fahrer, die explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (z.B. Sprengkörper, Patronen und Feuerwerkskörper) der Klasse 1 transportieren, unabhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
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Basiskurs
+
Aufbaukurs Klasse 1
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Transporte von radioaktiven Gütern (Klasse 7)
Fahrer, die radioaktive Stoffe der Klasse 7 transportieren, unabhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
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Basiskurs
+
Aufbaukurs Klasse 7
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Tanktransporte
• Fahrer von Tankfahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Liter befördert werden.
• Fahrer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1000 Liter.
• Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von mehr als 3000 Liter auf einer Beförderungseinheit befördert werden.
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Basiskurs
+
Aufbaukurs Tank
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2.3 Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR-Bescheinigungsverfahren/Verlängerung)
Am Ende der Lehrgänge hat der Schulungsteilnehmer eine Prüfung abzulegen. Nach dem Bestehen der Prüfung erhält der Fahrzeugführer von der IHK die ADR-Bescheinigung. Diese ist fünf Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Bereits ein Jahr vor Ablauf der ADR-Bescheinigung
hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, eine Auffrischungsschulung und -prüfung zu absolvieren, um die noch gültige ADR-Bescheinigung verlängert zu bekommen.
Die Gültigkeit wird ab Ablaufdatum der ADR-Bescheinigung verlängert.
Wiederholungsprüfung
Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu.
3. Ansprechpartner in der IHK
Gefahrgutfahrerprüfung (Allgemeine Fragen):
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Thomas Weitkamp
Telefon: 0521 554-237
E-Mail: t.weitkamp@ostwestfalen.ihk.de
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Fragen zur Schulung und Ausstellung der ADR-Bescheinigung von Gefahrgutfahrern :
4. Lehrgangsveranstalter
Von der IHK anerkannte Veranstalter für die Schulung von Gefahrgutfahrern in Ostwestfalen:
| Veranstalter | Basis- kurs |
Aufbau- kurs Tank |
Aufbau- kurs Klasse 1 |
Aufbau- kurs Klasse 7 |
Auffrischungs- schulung |
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DEKRA Akademie GmbH Bielefeld
Auf der Großen Heide 9 33609 Bielefeld Tel.: 0521.98615-0 |
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Ellerbrake fahrschulen + verkehrstraining
Goebenstr. 18 32052 Herford Tel.: 05221 855966 Fax: 05221 3460630 E-Mail: info@fs-ellerbrake.de Internet: www.fs-ellerbrake.de |
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E.W.G. Fahrschule für Lkw und Busreisen GmbH
Oldentruper Str. 145 33605 Bielefeld
Tel.: 0521 32945520
Fax: 0521 32945529 E-Mail: info@ewg-fahrschule.de Internet: www.ewg-fahrschule.de |
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Fahrschule Hans-Jürgen Borgdorf
Hauptstr. 52 33449 Langenberg |
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Fahrschule Michael Buschmann
Lübbecker Str. 143 32257 Bünde
Tel.: 05223 62860
Fax: 05223 699435 E-Mail: malte@fahrschule-buschmann.de Internet: www.fahrschule-buschmann.de |
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Fahrschule Olaf Gehle
Nikolaus-Otto-Str. 3 33335 Gütersloh
Tel.: 05241 4034810
Fax: 05241 4034820 E-Mail: info@fahrschule-gehle.de Internet: www.fahrschule-gehle.de |
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Fahrschule und Bildungszentrum Zöllner GmbH & Co. KG
Apfelstr. 245 33611 Bielefeld
Tel.: 0521 52052050
Fax: 0521 520520520 E-Mail: info@ferienfahrschule-zoellner.de Internet: www.fahrschule-zoellner.de |
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PreZero Logistik GmbH & Co. KG
An der Pforte 2 32457 Porta Westfalica
Tel.: 0571 77989171
Mobil: 0151 68865164 E-Mail: jens.drenkhahn@prezero.com Internet: www.prezero.com |
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Uta Sabath Gefahrgutberatung
Nagelsholz 61 33739 Bielefeld
Tel.: 05206 8826
Fax: 05206 918775 Mobil: 0170 2300229 E-Mail: uta.sabath@transportschule.de Internet: www.transportschule.de |
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SBH West GmbH
Waldenburger Str. 19 33098 Paderborn |
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