Ausbildung

Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sorgen dafür, dass Menschen, Objekte und Anlagen zuverlässig geschützt werden. Sie führen vorbeugende Maßnahmen durch, überwachen sicherheitsrelevante Einrichtungen und gewährleisten so einen reibungslosen und sicheren Ablauf in öffentlichen und privaten Bereichen.
Für den Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit übernehmen Aufgaben zum Schutz von Personen, Gebäuden, Anlagen und Sachwerten. Dabei verbinden sie Überwachungs- und Kontrollaufgaben mit kundenorientiertem Handeln.
Arbeitsgebiet
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten im Personen-, Objekt- und Wertschutz sowie in Sicherheitsbereichen von Unternehmen. Sie sind beispielsweise bei Veranstaltungen, in Verkehrseinrichtungen oder im Facility-Management tätig. Dabei beachten sie rechtliche Vorgaben und arbeiten bei Bedarf mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zusammen.
Berufliche Aufgaben
  • Kontrollgänge durchführen und Publikumsverkehr überwachen
  • Personen, Gebäude, Anlagen und Sachwerte schützen
  • Sicherheits- und Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen einleiten
  • Not-, Warn- und Alarmanlagen sowie weitere technische Sicherheitssysteme prüfen und überwachen
  • Besucherinnen, Besucher und Kunden informieren und betreuen
  • Vorkommnisse dokumentieren und an zuständige Stellen weitergeben
  • Bei besonderen Ereignissen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zusammenarbeiten
Branchen/Betriebe
  • Sicherheits- und Wachdienste
  • Verkehrsbetriebe mit eigenen Sicherheitsabteilungen
  • Facility-Management-Unternehmen
  • Werttransport- und Objektschutzunternehmen
  • Veranstaltungs- und Eventbereiche
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Anschlussmöglichkeit
Nach Abschluss der zweijährigen Ausbildung ist ein Übergang in den dreijährigen Ausbildungsberuf möglich:

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.

Informationen zur Prüfung

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
  • Zeitpunkt: zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres
  • Prüfungsbereich:
    • „Schutz und Sicherheit“ (90 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Situationsgerechtes Verhalten und Handeln“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (45 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
    • „Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen“ (45 Minuten + höchstens 20 Minuten Fachgespräch, schriftlich und fallbezogenes Fachgespräch, Gewichtung 40 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • der Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.