Ausbildung
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sorgen für Sicherheit in öffentlichen und privaten Bereichen. Sie schützen Personen, Objekte und Anlagen, erkennen Gefahren frühzeitig und setzen geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr um.
Für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sind in Unternehmen des Personen-, Objekt- und Wertschutzes tätig sowie in Sicherheitsabteilungen von Verkehrsgesellschaften oder im Facility-Management.
Berufliche Aufgaben
- Durchführen von Maßnahmen zum Personen-, Objekt- und Anlagenschutz
- Abwehren von Gefahren und Einleiten von Sofortmaßnahmen
- Erkennen und Dokumentieren von Optimierungsbedarf im Überwachungsablauf
- Mitwirken bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung
- Kontrollieren, Pflegen und Warten der Einsatz- und Sicherheitsgeräte
- Anwenden gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards
Branchen/Betriebe
- Sicherheits- und Wachunternehmen
- Verkehrs- und Transportunternehmen
- Facility-Management-Dienstleister
- Sicherheitsabteilungen großer Industrie- und Handelsunternehmen
Die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.
Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 398 KB).
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres
- Prüfungsbereiche:
- „Situationsgerechtes Verhalten und Handeln“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
- „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
- „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
- „Sicherheitsorientiertes Kundengespräch“ (höchstens 30 Minuten, Gesprächssimulation, Gewichtung 20 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- im Prüfungsbereich „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ mindestens „ausreichend“ erreicht wurde,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
- in mindestens einem weiteren Prüfungsbereich von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
