Ausbildung
Koch/Köchin
Köche und Köchinnen sind Profis in der Zubereitung von Speisen – vom Einkauf frischer Lebensmittel bis zum perfekten Anrichten auf dem Teller. Sie planen Menüs, organisieren Arbeitsabläufe in der Küche und sorgen dafür, dass jedes Gericht zur richtigen Zeit und in bester Qualität serviert wird.
Für den Ausbildungsberuf Koch/Köchin finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Köche und Köchinnen planen und organisieren Arbeitsabläufe in der Küche und bereiten Speisen zu. Je nach Betriebsgröße übernehmen sie unterschiedliche Aufgaben – von der Planung und Zubereitung von Gerichten bis zur Organisation einzelner Küchenbereiche. Dabei berücksichtigen sie Lebensmittelqualität, Hygiene und wirtschaftliche Vorgaben.
Berufliche Aufgaben
- Speisepläne erstellen und Gerichte planen
- Lebensmittel einkaufen, lagern und fachgerecht verarbeiten
- Speisen zubereiten, kochen, braten, backen und anrichten
- Küchen- und Arbeitsabläufe organisieren und koordinieren
- Preise kalkulieren und den wirtschaftlichen Einsatz von Lebensmitteln berücksichtigen
- Gäste zu Speisen und Angeboten beraten
- Hygiene-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhalten
Branchen/Betriebe
Köche und Köchinnen finden Beschäftigung in:
- Restaurants und Hotels
- Großküchen, z. B. in Kliniken, Schulen oder Kantinen
- Catering-Unternehmen
- Kreuzfahrtschiffen und gastronomischen Betrieben im Tourismus
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
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Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: im vierten Ausbildungshalbjahr
- Prüfungsbereiche:
- „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“ (60 Minuten schriftlich und 4 Stunden praktisch, Gesamtgewichtung 25 %; schriftlicher Teil 30 %, praktischer Teil 70 %)
Der schriftliche und der praktische Teil werden innerhalb des Prüfungsbereichs mit 30 % bzw. 70 % gewichtet.
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“ (praktisch, Gewichtung 35 %)
- „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
- „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Die Gesamtgewichtung beträgt 25 % für Teil 1 und 75 % für Teil 2.
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Rückfalloption
Wer die Abschlussprüfung zum Koch bzw. zur Köchin nicht besteht, kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen noch den Abschluss als Fachkraft Küche erwerben.
Dafür müssen insbesondere die Leistungen aus Teil 1 der Abschlussprüfung sowie die Prüfungsleistungen in den Bereichen „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ die Bestehensanforderungen für die Fachkraft Küche erfüllen.
Die Rückfalloption ermöglicht damit unter bestimmten Voraussetzungen einen anerkannten Berufsabschluss als Fachkraft Küche, auch wenn die Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf Koch/Köchin nicht bestanden wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
