Ausbildung

Fachkraft Küche

Die Fachkraft Küche ist ein zweijähriger Ausbildungsberuf mit Schwerpunkt auf praktischen Küchenarbeiten. Er eignet sich besonders für Jugendliche mit handwerklichem Talent, die weniger Theorie, dafür aber praxisorientierte Aufgaben bevorzugen.
Für den Ausbildungsberuf Fachkraft Küche finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet
Fachkräfte Küche arbeiten in Restaurants, Hotels, Großküchen oder Kantinen. Neben klassischen Küchenaufgaben übernehmen sie auch Tätigkeiten im Service oder in der Warenannahme.
Berufliche Aufgaben
  • Annehmen, Prüfen und Lagern von Warenlieferungen
  • Unterstützen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen
  • Selbstständiges Herstellen von einfachen Gerichten und Sättigungsbeilagen
  • Durchführen von Vor- und Nacharbeiten in der Küche
  • Einblicke in Service, Wirtschaftsdienst und Warenwirtschaft
  • Einhalten von Hygiene- und Qualitätsstandards
Branchen/Betriebe
  • Gastronomiebetriebe (Restaurants, Hotels, Catering)
  • Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Kliniken, Heime)
  • Großküchen
Die Ausbildung zur Fachkraft Küche dauert gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Anschlussmöglichkeit
Nach Abschluss der zweijährigen Ausbildung ist ein Übergang in den dreijährigen Ausbildungsberuf möglich:

Ausbildungsvergütung

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.

Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.

Informationen zur Prüfung

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
  • Zeitpunkt: im dritten Ausbildungshalbjahr
  • Prüfungsbereich: „Küchentechnische Praxis“
    • Teil 1: (45 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • Teil 2: (90 Minuten, Arbeitsprobe, Gewichtung 80 %)
Abschlussprüfung
  • Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“ (Gesamtgewichtung 70 %)
      • Teil 1: (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung innerhalb des Prüfungsbereichs 30 %)
      • Teil 2: (insgesamt 4 Stunden, Arbeitsaufgabe mit anschließendem auftragsbezogenem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten, Gewichtung innerhalb des Prüfungsbereichs 70 %)
    • „Produkte und Lagerhaltung“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.