Ausbildung
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufleute im Einzelhandel sind die zentralen Ansprechpartner für Kunden im Verkaufsraum. Sie beraten kompetent, verkaufen Waren aller Art und kümmern sich um Reklamationen. Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben in Einkauf, Lagerhaltung und betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Rechnungswesen oder Marketing.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Kaufleute im Einzelhandel arbeiten in Unternehmen des stationären Handels, modernen Handelsketten und Fachgeschäften. Sie beraten und verkaufen Waren, sorgen für eine ansprechende Warenpräsentation und Verkaufsförderung und übernehmen Aufgaben rund um Einkauf, Warenannahme und Lagerhaltung. Dabei nutzen sie moderne Kassensysteme und wirken im Rechnungswesen und Marketing mit.
Wahlqualifikationen
Kaufleute im Einzelhandel wählen im Ausbildungsvertrag eine der folgenden Wahlqualifikationen:
- Sicherstellung der Warenpräsenz
- Beratung von Kunden
- Kassensystemdaten und Kundenservice
- Werbung und Verkaufsförderung
Zusätzlich werden drei weitere Wahlqualifikationen ausgewählt, davon mindestens eine aus den Nummern 1 bis 3:
- Beratung von Kunden in komplexen Situationen
- Beschaffung von Waren
- Warenbestandssteuerung
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Marketingmaßnahmen
- Onlinehandel
- Mitarbeiterführung und -entwicklung
- Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit
Berufliche Aufgaben
- Kunden beraten und Waren verkaufen
- Reklamationen bearbeiten und Serviceleistungen erbringen
- Warenbestellungen organisieren und Warenbestände steuern
- Waren annehmen, kontrollieren und lagern
- Verkaufs- und Marketingmaßnahmen durchführen
- Betriebswirtschaftliche Aufgaben bearbeiten
Branchen/Betriebe
- Einzelhandelsunternehmen aller Branchen
- Supermärkte und Fachgeschäfte
- Kaufhäuser und Warenhäuser
- Tankstellen mit Shopbetrieb
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: am Ende des zweiten Ausbildungsjahres
- Prüfungsbereiche:
- „Verkauf und Werbemaßnahmen“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %), „Warenwirtschaft und Kalkulation“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
- „Fachgespräch in der Wahlqualifikation“ (20 Minuten, mündlich, Gewichtung 40 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- im Prüfungsbereich „Fachgespräch in der Wahlqualifikation“ mindestens „ausreichend“ erreicht wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
