Ausbildung

Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit

Kaufleute für Tourismus und Freizeit entwickeln, vermarkten und organisieren touristische Angebote sowie freizeitwirtschaftliche Dienstleistungen. Sie tragen dazu bei, den Bekanntheitsgrad und das Image einer Region, Destination oder Freizeiteinrichtung zu steigern und sorgen dafür, dass Besucherinnen und Besucher einen gelungenen Aufenthalt erleben.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet

Kaufleute für Tourismus und Freizeit entwickeln, vermarkten und organisieren touristische Angebote und Freizeitaktivitäten. Sie beraten und betreuen Gäste und Besucher, planen Veranstaltungen und wirken an Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen mit. Dabei berücksichtigen sie wirtschaftliche Zusammenhänge und organisieren betriebliche Abläufe.

Berufliche Aufgaben

  • Beratung und Betreuung von Gästen und Besuchern
  • Entwicklung und Vermarktung touristischer Angebote
  • Planung und Organisation von Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
  • Durchführung von Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen
  • Organisation und Koordination von Angeboten und Dienstleistungen vor Ort
  • Mitwirkung bei der Steigerung von Besucheraufkommen und Kundenzufriedenheit

Branchen/Betriebe

  • Tourismusorganisationen und Destinationen
  • Freizeitparks und Erlebniswelten
  • Kultur- und Sporteinrichtungen
  • Stadt- und Regionalverwaltungen mit Tourismusbezug
  • Dienstleistungsunternehmen im Freizeit- und Tourismussektor
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.

Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.

Informationen zur Prüfung

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
  • Zeitpunkt: in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
  • Prüfungsbereiche:
    • „Leistungserstellung“, „Rechnungswesen“, „Arbeits- und Ablauforganisation“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (180 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ (150 Minuten, schriftlich, Gewichtung 40 %)
    • „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Fallbezogenes Fachgespräch“ (15 Minuten Vorbereitungszeit + 20 Minuten Fachgespräch, mündlich, Gewichtung 20 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ erreicht wurde,
  • im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.