Ausbildung
Kaufmann/-frau für Hotelmanagement
Kaufleute für Hotelmanagement sind die kaufmännischen Spezialisten in Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben. Sie sorgen dafür, dass wirtschaftliche Abläufe reibungslos funktionieren – von der Buchhaltung über die Personalplanung bis hin zur Kostenkontrolle und dem Revenue-Management.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Hotelmanagement finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Kaufleute für Hotelmanagement arbeiten schwerpunktmäßig in kaufmännischen Abteilungen wie Buchhaltung, Einkauf oder Personalbüro. Sie können aber auch in den Bereichen Empfang, Reservierung oder Verkauf tätig sein.
Berufliche Aufgaben
- Planung und Koordination von Abläufen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben
- Zusammenarbeit mit Fremdenverkehrsunternehmen
- Kalkulation von Betten, Einkäufen und Veranstaltungen
- Personalplanung und Bearbeitung von Personalvorgängen
- Buchhaltung, Zahlungs- und Kreditwesen
- Durchführung von Kostenkontrollen und Erstellung von Betriebsstatistiken
- Analyse von Buchungsverhalten und Vertriebskosten, Entwicklung von Ratenstrategien
Branchen/Betriebe
- Hotels, Pensionen und Resorts
- Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe
- Unternehmen der Tourismusbranche
Unterschied zum/zur Hotelfachmann/-frau
Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Hotelmanagement ist stärker auf kaufmännische und steuernde Aufgaben im Hotel ausgerichtet und umfasst unter anderem Controlling, Personalwirtschaft, Einkauf, Marketing und Revenue-Management. Hotelfachleute sind ebenfalls in verschiedenen Hotelbereichen tätig, setzen ihren Schwerpunkt jedoch stärker auf den operativen Hotelbetrieb und die direkte Gästebetreuung, beispielsweise an der Rezeption, im Housekeeping, im Restaurant oder bei Veranstaltungen.
Die Ausbildung dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
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Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: im vierten Ausbildungshalbjahr
- Prüfungsbereich:
- „Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote“ (120 Minuten, schriftlich und praktisch, Gewichtung 25 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
- „Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
- „Personalwirtschaft“ (20 Minuten, fallbezogenes Fachgespräch, Gewichtung 25 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
