Ausbildung
Hotelfachmann/-frau
Hotelfachleute sind die Allrounder im Hotel- und Gastgewerbe: Sie betreuen Gäste von der Ankunft bis zur Abreise, organisieren den Betriebsablauf und sorgen dafür, dass Veranstaltungen und Serviceangebote reibungslos funktionieren.
Für den Ausbildungsberuf Hotelfachmann/-frau finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Hotelfachleute arbeiten in verschiedenen Bereichen eines Hotels, darunter Empfang, Reservierung, Service, Housekeeping, Wirtschaftsdienst und Veranstaltungsmanagement. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Abläufe eines Hotelbetriebs und wirken an deren Organisation und Steuerung mit.
Berufliche Aufgaben
- Gäste empfangen, beraten und betreuen
- Reservierungen und Buchungen bearbeiten
- Abrechnungen erstellen und Zahlungsvorgänge bearbeiten
- Serviceleistungen im Restaurant, an der Bar und bei Veranstaltungen durchführen
- Abläufe im Housekeeping und Wirtschaftsdienst organisieren
- Waren bestellen, annehmen und lagern
- Veranstaltungen und Events planen, kalkulieren und durchführen
- Kosten und betriebliche Abläufe kontrollieren
Branchen/Betriebe
- Hotels und Tagungshotels
- Resorts und Ferienanlagen
- Gastronomiebetriebe mit Übernachtungsangebot
- Veranstaltungs- und Kongresshotels
Unterschied zum/zur Kaufmann/-frau im Hotelmanagement
Die Ausbildung zum/zur Hotelfachmann/-frau ist breit auf den gesamten Hotelbetrieb ausgerichtet und umfasst unter anderem Empfang, Gästebetreuung, Housekeeping, Restaurant und Veranstaltungen. Kaufleute für Hotelmanagement arbeiten ebenfalls in verschiedenen Hotelbereichen, setzen jedoch einen stärkeren Schwerpunkt auf kaufmännische Aufgaben wie Controlling, Personal, Einkauf, Marketing und Revenue-Management.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: im vierten Ausbildungshalbjahr
- Prüfungsbereich:
- „Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote“ (insgesamt 120 Minuten, praktisch und
- schriftlich, Gewichtung 25 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
- „Revenue-Management, Marketing und Verkauf“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
- „Organisation des Beherbergungsbetriebes“ (20 Minuten + 15 Minuten Vorbereitungszeit, fallbezogenes Fachgespräch, Gewichtung 25 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
