Lebensmittel im Gastgewerbe
Im Gastgewerbe ist der sorgfältige Umgang mit Lebensmitteln essenziell – von der Hygiene über die Kennzeichnung bis zur Schulung des Personals. Diese Seite informiert über gesetzliche Vorgaben, den Unterrichtungsnachweis und die wichtigsten Pflichten für den sicheren Einsatz von Lebensmitteln in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.
Unterrichtungsnachweis
(Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz)
Im Gastgewerbe muss man wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln, das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke und wird die Gäste nicht für den Betrieb gewinnen können.
Grundsätzlich muss derjenige, der eine Gaststätte betreiben will, einen Unterrichtungsnachweis erbringen. Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Gewerbetreibende mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittel- und Hygienerecht als vertraut gelten kann.
Kennzeichnungen
In der Gastronomie sind bestimmte Zutaten, Zusatzstoffe, Behandlungsverfahren oder Produktinformationen deklarationspflichtig. Für die Kennzeichnung von Gerichten auf Speisenkarten gilt eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, die Verantwortliche in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung einhalten müssen.
