Stellungnahme zum strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion

Einleitung

Die Metropolregion Berlin-Brandenburg ist Heimat für fast sechs Millionen Menschen, Standort für mehr als 475.000 Unternehmen. Fast drei Millionen Erwerbstätige arbeiten, entwickeln und forschen hier. Die von intensiven wirtschaftlichen Verflechtungen geprägte Region wird dabei von administrativen Grenzen durchzogen, von denen die Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg die einschneidendste ist. An diesen Grenzen enden oftmals nicht allein behördliche Zuständigkeiten, sondern auch Abstimmungen, Planungen und das Interesse am Geschehen im Nachbarland. Der jährlich wachsende Pendlerverkehr zwischen den Ländern zeigt als Indikator die wachsende Verknüpfung zwischen den Ländern eindrucksvoll an. Inzwischen sind es über eine halbe Million Berufspendler, die die Landesgrenze täglich überqueren. Für die Wirtschaft ist es vor diesem Hintergrund der wachsenden Verflechtung ein großes Anliegen, dass die Region auch gemeinschaftlich entwickelt wird. Das betrifft zum Beispiel ganz unmittelbare Themen wie die Ansiedlungspolitik, die Verkehrspolitik, das Marketing für die Hauptstadtregion, eine gemeinsame Außenwirtschaftspolitik oder eine funktionierende Infrastruktur.
Das Vorhaben, in einem strategischen Gesamtrahmen die Entwicklung der beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg in der Hauptstadtregion zu koordinieren, ist daher positiv zu bewerten. Mit dem Vorhaben gehen die beiden Länder einen lange überfälligen Schritt. Vor diesem Hintergrund darf der zwischen den Ländern abzustimmende strategische Gesamtrahmen auch nicht eine reine Absichtserklärung bleiben. Andere Metropolregionen in Deutschland gehen hierbei seit Jahren beispielhaft voran und betrachten und entwickeln ihre Metropolregionen in ihrer Gesamtheit. Daher ist der strategische Gesamtrahmen ein guter erster Schritt, um die Zusammenarbeit der Länder zu verstetigen. Ziel muss es aber sein, ein einheitliches Management der gesamten Region zu etablieren.
Entlang der wichtigsten wirtschaftspolitischen Handlungsfelder empfehlen die Industrie- und Handelskammern den Aufbau folgender Strukturen und die Durchführung von Aktivitäten der beiden Länder, um die Wirtschaft in der Region weiter zu stärken und den Wohlstand aller Brandenburger und Berliner zu sichern. Seite 2 von 28

1. Industriepolitik

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Zusammenarbeit nicht sichtbar: Eine angemessene Verzahnung industriepolitischer Überlegungen zwischen Brandenburg und Berlin ist, insbesondere auf oberer politischer Ebene, bisher nicht erkennbar.
  • Gemeinsame Themenfelder werden nicht gemeinsam bearbeitet: In der Retrospektive fanden überwiegend landesspezifische Ereignisse statt, wie bspw. die Industrie Konferenz Brandenburg. Im Beschluss des Landtags vom Januar 2020 „Brandenburg als eine innovationsstarke und nachhaltige Industrieregion in Deutschland weiterentwickeln“ bleibt das benachbarte Land Berlin gänzlich unerwähnt. Gleiches gilt für die zuvor vorgestellten „neuen industriepolitischen Leitlinien“ des Landes Brandenburg.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Industriepolitischen Abstimmungen eine deutlich höhere Bedeutung einräumen: Praxisbeispiele wie die Tesla-Ansiedlung zeigen deutlich die inhaltlichen Anknüpfungspunkte (u.a. Verkehrsanbindung und Fachkräftebedarf) sowie die dringenden praktischen Notwendigkeiten für eine Zusammenarbeit auf. Insbesondere Projekte von überregionaler Strahlkraft müssen länderübergreifend begleitet werden. Dabei gilt es vor allem, die individuellen Standortengpässe gemeinsam zu kompensieren und jeweilige Stärken zusammen auszuspielen. Kann z.B. nur Brandenburg geeignete Flächen für eine bestimmte Produktion bereitstellen, ist Berlin tendenziell die Quelle geeigneter Fachkräfte sowie wichtiger Forschungs und Dienstleistungsstandort.
  • Flächen gemeinsam planen: Die Koordination der Ausweisung von Industrie- und Ansiedlungsflächen sowie die Abstimmung zu konkreten Ansiedlungsanfragen sollten über die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg erfolgen.
  • Arbeitsplätze sichern: Neben der Schaffung neuer Industriearbeitsplätze sollten auch die bestehenden geschützt werden. Dazu muss die Modernisierung existierender Industriestandorte (auch aus Klimaschutzsicht) unterstützt werden.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Verbindliche und regelmäßige Austauschformate zwischen den Landesregierungen etablieren: Um insbesondere die Kombination der Standortvorteile vorausschauend zu planen und einzusetzen. Aufgrund der Größenordnung der Tesla-Ansiedlung und seiner wirtschaftlichen sowie infrastruktur- und fachkräftepolitischen Bedeutung für die gesamte Region würde sich z.B. ein regelmäßiger „Jour-fixe E-Mobilität“, gemeinsam von Wirtschaftssenatorin und Wirtschaftsminister einberufen, anbieten, um ein Zeichen integrierter Berlin-Brandenburger Industriepolitik zu setzen.
  • Gemeinsame Leitlinien formulieren: Im Hinblick auf industriepolitische Aspekte wie dem „Bündnis für Industrie“, einer „Akzeptanzoffensive“ sowie der Überarbeitung „Leitlinien Industriepolitik“ sollte der länderübergreifende Ansatz deutlich und künftig stärker gelebt werden. Das kooperative Miteinander verspricht mehr Erfolg als das solitär ausgerichtete Vorgehen. Durch ein engeres und kooperatives Miteinander kann im nationalen wie im internationalen Wettbewerb gepunktet werden – die Synergiepotenziale sind groß und bis dato noch nicht hinreichend erschlossen. Berlin und Brandenburg können nur gemeinsam eine Strahlkraft als Industriestandort erlangen, Erfolge müssen gemeinsam vermarktet werden.
  • Gemeinsame Projekte benennen: Im Rahmen einer möglichen Fortschreibung bzw. Neuauflage des Masterplans Industriestadt Berlin, als industriepolitische Rahmenstrategie des Senats, sind eine mögliche Verzahnung mit industriepolitischen Strategien der Brandenburgischen Landesregierung und die Entwicklung möglicher gemeinsamer Projekte vorzusehen.

2. Wirtschaftsförderung

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Viele Anknüpfungspunkte in der Innovationspolitik: Bereits seit mehr als einer Dekade kooperieren beide Länder bei der Innovationspolitik. 2011 wurde diese Zusammenarbeit durch den Beschluss zur „Gemeinsamen Innovationsstrategie innoBB“ auf eine neue Qualitätsstufe gehoben. Kern derselben bilden fünf Cluster (Gesundheitswirtschaft; Information- und Kommunikation, Medien und Kreativwirtschaft; Energietechnik; Verkehr, Mobilität und Logistik; Optik und Photonik). Die Vernetzung innerhalb der Cluster wird koordiniert durch Clustermanager, die bei den Wirtschaftsförderungseinrichtungen beider Länder (Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH bzw. Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH) angesiedelt sind. Über die innoBB hinaus kooperieren die Länder bei der Vermarktung der Region unter der Dachmarke „German Capital Region“, bei Messeauftritten und Außenwirtschaftsaktivitäten.
  • Lücken bestehen in der Zusammenarbeit: Eine Forcierung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Wirtschaftsförderungsgesellschaften Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) ist aus unserer Sicht erforderlich, um die bestehende international wettbewerbsfähige Wirtschaftsregion langfristig weiter zu festigen und zukunftsgerichtet entwickeln zu können. Gegenwärtig ist aus förderpolitischer Sicht eine einheitliche strategische Zusammenarbeit beider Länder nicht erkennbar.
  • Bei Gründungen und Unternehmensnachfolge fehlt der gemeinsame Blick: Die Maßnahmen und Aktivitäten zur Verbesserung des Gründungsklimas beider Länder sind derzeit weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt. Dafür fehlt es an strategischen Linien der Zusammenarbeit auf Basis von Förderkonzepten und -projekten für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge beider Länder. Unterschiedliche Förderansätze prägen die Förderangebote. Die deGUT (Deutsche Gründer- und Unternehmermesse) und den BPW (Businessplan-Wettbewerb Berlin- Brandenburg) unterstützen die beiden Länder gemeinsam.
  • Kommunikation der gesamten Hauptstadtregion zu Startups ist ausbaufähig: In der Kommunikation der Start-up-Hauptstadt kommt Brandenburg nicht vor. Dabei bietet die Seite 4 von 28 Zusammenarbeit ein hohes Potenzial für beide Länder. Auch in der Unternehmensnachfolge gehen die Länder getrennte Wege.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • „German Capital Region“ als Marke stärker etablieren: Nach der Absage einer Länderfusion wurde der Marke „Hauptstadtregion“ eine geringere Bedeutung beigemessen. Eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsfördergesellschaften der beiden Länder sollte daher eine höhere Priorität eingeräumt werden. Es gilt die Konkurrenzsituation aufzulösen und für die Wirtschaftsförderer gemeinsame Ziele zu definieren, die einen Erfolg der Hauptstadtregion in den Fokus setzen und Ansiedlungen auf Kosten des Nachbarn zum Nullsummenspiel machen.
  • Engere Verzahnung durch Kooperationsverträge: Die gegenwärtig bestehenden Verflechtungen und Stärken beider Länder sollten in der künftigen Zusammenarbeit auf Basis des vereinbarten Kooperationsvertrages konkret herausgearbeitet und enger verzahnt werden. Die Stärken und Potentiale beider Länder sollten definiert und für eine gegenseitige Ergänzung genutzt werden. Die Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten Fachkräfte- und Gewerbeflächenmanagement sowie Ansiedlung ist auszubauen, um die Region als Innovationsregion weiter zu stabilisieren und zukunftsorientiert zu entwickeln.
  • Unternehmen miteinander stärker vernetzen: Es gilt, die Planungen der Infrastruktur beider Länder insbesondere für Neuansiedlungen und Erweiterungen besser abzustimmen. Netzwerke zwischen Bestandsunternehmen und Startups sind länderübergreifend anzubieten. Die Firmenlenker erfolgreicher Unternehmen stehen altersbedingt in einem Generationswechsel. Um deren Fortführung zu sichern, sind Nachfolgeinteressierte bei ihrer Suche länderübergreifend gemeinsam zu unterstützen. Diese Aufgabe kann durch die weitere Entwicklung und Etablierung gemeinsamer Austauschformate, den Ausbau des länderübergreifenden Systems der Informationsversorgung und ein geeignetes Informationsmanagementsystem unterstützt werden. Darauf basierende Abstimmungen und Entscheidungen sollten regelmäßig und verbindlich erfolgen.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Förderpolitik harmonisieren und optimieren: Die Förderprogramme der beiden Länder müssen vereinheitlicht werden, um die Standortkonkurrenz auf Basis von Fördermitteln aufzulösen. In jährlich stattfindenden Foren sollten sich die Stakeholder und die Wirtschaftsförderer der beiden Bundesländer zu aktuellen Förderprogrammen austauschen und bestehende Programme evaluieren. Ziel ist es dabei Best Practice Beispiele zu finden, die in den beiden Bundesländern synchronisiert werden können.
  • Initiativen synchronisieren, intensivieren und gemeinsam starten: Beide Länder sollten eine gemeinsame Strategie zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen entwickeln. Neben innovativen Vorhaben sind auch konventionelle weiter zu unterstützen, wobei innovative Gründungen speziell gefördert werden sollten. Darüber hinaus ist die Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie innoBB 2025 zu intensivieren. Parallel bzw. getrennt laufende Seite 5 von 28 Strategien beider Länder (z.B. zur Gründung, Start-up, Nachfolge) sollten zusammengeführt werden.
  • Cluster müssen up to date bleiben: Die neuen Herausforderungen der Digitalisierung verschieben bisher relevante Themen und Beziehungen in der Innovationslandschaft. Auf Basis des strategischen Handlungsrahmens für die digitale Wirtschaft sind künftig neue Themen und Ausrichtungen im Austausch mit nationalen und internationalen Experten und den Akteuren der Cluster zu definieren.
  • Gründungen in der Hauptstadtregion gemeinsam fördern: Berlin und Brandenburg sollten Ihre Förderpolitik für Gründer besser abstimmen. Beide Länder verfügen über exzellente Hochschulen und Universitäten, einen Hort von innovativen Gründungsideen. Die Gründungs- /Start-up-Szenen sollte intensiver als bisher länderübergreifend vernetzt werden – etwa durch die engere Verzahnung der Gründerzentren der Berliner und der Brandenburger Hochschulen. Darüber hinaus sollte für die Hauptstadt-/Metropolregion eine gemeinsame Unternehmensnachfolge-Plattform aufgebaut werden (mit weiteren Partnern, z. B. Sparkassen und Banken).
  • Synergieeffekte nutzen statt Konkurrenz fürchten: Die Wirtschaftsförderung im Ballungsgebiet sieht sich mit anderen Herausforderungen konfrontiert als im ländlicheren Wirtschaftsgebiet. Berlin und Umland sind für Investitionsprojekte interessant, die auf Metropolennähe angewiesen sind. Hingegen zieht es in den ländlicheren Raum eher Investoren, die einen hohen Flächenbedarf haben. Doch findet diese unterschiedliche Interessenslage in der integrierten Wirtschaftsförderung noch nicht in ausreichendem Maße Berücksichtigung. So wird selbst innerhalb grenzüberschreitend angelegter Wirtschaftsnetzwerke der Region oftmals nicht grenzüberschreitend gedacht. Die Anreizsysteme lenken die Ansiedlungsaktivitäten der Wirtschaftsförderer in erster Linie ins eigene Bundesland. Hier muss ein Umdenken stattfinden und die Region als Ganzes gedacht werden.
  • Einen länderübergreifenden Investitionsfonds installieren: Um die im Prozess des Strategischen Gesamtrahmens identifizierten länderübergreifenden Projekte schneller und bürokratieärmer in die Umsetzung zu bringen, sollte ein gemeinsamer Investitionsfonds installiert werden. Vor allem im Bereich der Digitalisierung und der Mobilität erschließen sich hier Projektpotenziale, die in der Umsetzung gut über finanzielle Hürden und Zuständigkeiten hinwegsehen können.
  • Großprojekte gemeinsam nutzen: Großprojekte wie der neue Flughafen Berlin Brandenburg (BER) oder die Teslafabrik werden die Attraktivität der Metropolregion erhöhen und Startups gute Voraussetzungen bieten. Im Umfeld dieser Standorte werden sich künftig verstärkt weitere zahlreiche innovative nationale und internationale Unternehmen ansiedeln wollen. Die Zusammenarbeit beider Länder sollte sich diesbezüglich auf ein Zusammenwirken zur Entwicklung und Etablierung eines Koordinierungszentrums für Investoren und Gründer konzentrieren, um professionell und regional zu beraten und damit Ansiedlungen im Flughafenumfeld zu unterstützen und zu koordinieren. Seite 6 von 28

3. Energie- und Klimaschutz

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Keine gemeinsame Strategie: Beide Länder haben eine eigene Energie- und Klimaschutzstrategie. Bisher liegt die Betrachtungsweise auf dem jeweils eigenen Bundesland. Aufgrund seiner geographischen Lage (Brandenburg umschließt Berlin) kann und wird sich die Bundeshauptstadt selbst nicht zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgen können.
  • Die Vorteile liegen auf der Hand: Die strukturellen Voraussetzungen der Hauptstadtregion bieten die idealen Voraussetzungen, die jeweiligen Stärken von Flächenland und Metropole auszuspielen, sie gemeinsam im Sinne einer „Smart City“ zu verknüpfen und zum weltweit beachteten Reallabor der Energiewende zu entwickeln. In einer Metropol-Energieregion setzt jedes Bundesland auf seine Stärken und arbeitet gemeinsam an der Erreichung von Zielen: Beispielsweise sollte der Aufbau von grünen Erzeugungskapazitäten vorrangig in Brandenburg vorangetrieben und um die Flexibilitätsoptionen der Lastsenke Berlin ergänzt werden, um die jeweiligen Potenziale zu einem gewinnbringend Gesamtsystem zu verknüpfen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Verzahnung der Energie- und Klimaschutzstrategien beider Länder mit abgestimmten Zielen und Maßnahmen, bestenfalls sogar eine gemeinsame Energie- und Klimaschutzstrategie.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Eine echte und gelebte Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem Weg zur klimaneutralen Region erreichen: Die Basis hierfür kann nur eine schnellstmögliche, gemeinsame Entwicklung und Abstimmung von Zielen, Strategien, Maßnahmen und Instrumenten sein. Für die Umsetzung sind zentrale Anlauf- und Koordinierungsstellen zu schaffen, welche Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen bei der Initiierung und Umsetzung zukunftsweisender Projekte in der Metropolregion Berlin-Brandenburg unterstützen.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Eine gemeinsame Energie- und Klimaschutzstrategie entwickeln: Beide Länder (mit und ohne Vorgabe von Bund und EU) verfolgen das gleiche Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Energieinfrastrukturen für Erzeugung und Transport werden für mindestens 20 Jahre geschaffen, zuzüglich von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind schnell Zeiträume von 30 Jahren erreicht. Dementsprechend gilt es, jetzt gemeinsam zu handeln.

    Im ersten Schritt sind mindestens die Energie- und Klimaschutzstrategien miteinander zu verzahnen, welche u. a. auch abgestimmte und realistische Ziele für den Kohleausstieg sowie den notwendigen Netzausbau zur Integration der erneuerbaren Energien beinhalten. Der Königsweg ist die Entwicklung einer gemeinsamen Energie- und Klimaschutzstrategie. Beide Länder haben für 2021 das Ziel, ihre Strategien zu aktualisieren. Es ist also der ideale Zeitpunkt für eine länderübergreifende Zusammenarbeit.
  • Maßnahmen und Förderprogramme vereinheitlichen: Die auf den Energie- und Klimastrategien aufbauenden Maßnahmen und Förderrichtlinien sind ebenso aufeinander abzustimmen, so dass für Berlin und Brandenburg die gleichen Förderbedingungen und Abrechnungsmodalitäten für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gelten. Je schneller diese synchronisiert werden, desto größer ist das zu hebende Potential von CO2-Einsparungen. Zum Beispiel könnten mit dem brandenburgischen RENplus-Förderprogramm ebenso Energieeffizienz-Steigerungen in Berlin mit der räumlichen Nähe von Wohnen, Arbeiten und Mobilität erreicht werden. Ggf. sind diese dort wirtschaftlicher und erzielen höhere CO2-Einsparungen.

    Der Green Deal stellt mit seinem Aktionsplan und den nachgelagerten Gesetzen den Rahmen für die Ausgestaltung nationaler Vorgaben und Förderprogramme bereit. Die regionalen Förderprogramme müssen so gestaltet werden, dass die Wirtschaft befähigt wird, den Umbau der Energieversorgungssysteme im laufenden Geschäftsbetrieb und unter Beachtung internationaler Märkte zu meistern.
  • Gemeinsame Ausschüsse etablieren: Um sich zu wichtigen energie- und klimapolitischen Themen abzustimmen, sollten die zuständigen Ausschüsse der Parlamente beider Länder in regelmäßigen Abständen gemeinsame Sitzungen durchführen. Dies könnte analog der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen zu Strukturfragen in der Lausitz umgesetzt werden.
  • Gemeinsames Beratungsgremium entwickeln: Als unmittelbar erster Schritt, könnte die Beteiligung Brandenburgs im Berliner Klimaschutzrat erfolgen. Ebenso gilt es, einen Vertreter aus Berlin in den geplanten Brandenburger-Nachhaltigkeitsbeirat zu entsenden. Ziel muss ein gemeinsames Beratungsgremium Berlin-Brandenburg sein.
  • Ein Cluster Green Economy etablieren: Schaffung eines gemeinsamen Clusters Green Economy, das die sechs Leitmärkte Energieerzeugung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltige Mobilität umfasst, sie miteinander vernetzt und dadurch Synergien für Wachstum und Beschäftigung schafft – wie es andere Metropolraumregionen längst etabliert haben.
  • Gemeinsame Wasserstoff-Strukturen etablieren: Eine gemeinsame Strategie sollte auf eine Wasserstoffnutzung in beiden Bundesländern setzen. Die Wasserstoffproduktion wird aufgrund der Nähe zu Potenzialen erneuerbarer Energien einfacher in Brandenburg stattfinden können. Hier ist eine koordinierte Ausrichtung für Produktion und Nutzung in beiden Bundesländern sicherzustellen. Für die Realisierung sollten zunächst gemeinsame Wasserstoff- Umsetzungsstrukturen und Projekte etabliert werden, die idealerweise in einem gemeinsames Cluster Wasserstoff münden.
  • Aufbau von Lademöglichkeiten gemeinsam entwickeln: Bisher werden in Berlin-Brandenburg ca. 2.000 Ladepunkte betrieben. Das direkte Berliner Umland ist bisher zu wenig in den Berliner Ladeinfrastruktur-Entwicklungen einbezogen. Gerade hier gibt es täglich einen großen Pendlerstrom von und nach Berlin. Der Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Zunahme des Anteils der Elektrofahrzeuge am gesamten Fahrzeugbestand können einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Deshalb sollten beide Länder an einer gemeinsamen Tank- und Ladeinfrastruktur arbeiten. Die Stromnetze sind derzeit nicht für alle Ladesäulen ausgelegt.
  • Der Ansatz regionaler Erzeugung und Nutzung von Strom sowie von Flexibilitäten: Für ein Gelingen der Energiewende ist neben der Stromwende auch eine Wärmewende notwendig. Gerade im urbanen Raum, kann die Geothermie eine zentrale Rolle spielen. Berlin und Brandenburg sind daher gut beraten, die bestehenden Hemmnisse abzubauen und gemeinsame Lösungen mit den Verantwortlichen zu erarbeiten. Dazu sind Erkundungsbohrungen, geophysikalische Untergrunduntersuchungen sowie vorwettbewerbliche Demonstrationsprojekte notwendig, um die Risiken zu minimieren.

    Ein neues Instrument für den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien sind die Power Purchase Agreements (PPA´s): Zur Erfüllung der geplanten Berliner-Solarpflicht sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit zum Bau einer Solaranlage in Brandenburg bzw. zur Nutzung bereits vorhandener und ggf. ausgeförderter PV-Kapazitäten genutzt werden können. Mittels eines Stromliefervertrags (PPAs) wird der Fortbestand der Anlagen, die sonst aus der EEG-Förderung fallen, sichergestellt. Gleiches kann auch für Windenergieanlagen zur Anwendung kommen.

    Die Bioenergie stellt bereits heute den größten Anteil an erneuerbaren Energien in Deutschland bereit und auch in Brandenburg zeichnet sich ein ähnliches Bild. Neben der Erzeugung von Strom und Wärme trägt sie auch erheblich zur Verringerung von Treibhausgasen bei. Zusätzlich ist die Bioenergie eine besonders wichtige Wertschöpfungsquelle für die Land- und Forstwirtschaft und für die ländlichen Räume im Umland von Berlin. Die Energie wird aus nachwachsenden Rohstoffen und biogenen Rest- und Abfallstoffen gewonnen. Diese Stoffströme sind in der Hauptstadtregion in großer Menge vorhanden. Die ungenutzten Potentiale sollten zukünftig in besonderem Maße erschlossen werden.
  • Gemeinsame Strategie für eine Kreislaufwirtschaft forcieren: Die Idee, Fragen der Energie- und Klimapolitik sowie der Kreislaufwirtschaft gemeinsam zu betrachten, ist notwendig und sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Geeignete Instrumente können die bereits favorisierte Berlin-Brandenburger Energie- und Klimaschutzstrategie sowie eine gemeinsame Kreislaufwirtschaftsstrategie sein.

    Klimaschutz bedeutet auch die Schließung von Stoffkreisläufen vorzugsweise auf regionaler Ebene. Auf dem Gebiet der Entsorgungswirtschaft existiert mit der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH bereits ein etablierter und fachkundiger Partner auf der Umsetzungsebene. Um Synergien noch besser erschließen zu können, bedarf es im Bereich der abfallwirtschaftlichen Planung einer besseren Zusammenarbeit und Abstimmung insbesondere auf ministerieller Ebene. Das umfasst sowohl Strategien zum Leitbild "Zero Waste" als auch die Planung notwendiger Deponiekapazitäten, bspw. im Bereich DK III. Die Länder sollten darüber hinaus gemeinsame Rahmenbedingungen für den Einsatz von Sekundärrohstoffen schaffen.

4. Natürliche Lebensgrundlagen und Lebensqualität

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Potenziale werden nicht genutzt: Es existieren Ansätze, z. B. im Bereich Stadt-Land-Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich Tourismus, die jedoch einer deutlichen Verstärkung und Konkretisierung bedürfen.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Nachhaltigkeitsstrategien als Chance nutzen: Berlin und Brandenburg sind im Hinblick auf Erholung, Tourismus und Versorgung untrennbar miteinander verbunden. In der Praxis muss sich diese Erkenntnis noch viel stärker in gemeinsamen Nachhaltigkeitsstrategien zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen wiederfinden. Dazu sollten Experten und Fachbeiräte keinesfalls isoliert, sondern eng miteinander verzahnt agieren.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Wasserhaushalt der Spree: Der strategische Gesamtrahmen greift die Bedeutung der Spree für die Trinkwasserversorgung auf. Sowohl Berlin als auch Kommunen entlang der Spree beziehen ihr Trinkwasser aus der Spree. Der durch den aktiven und den Sanierungsbergbau verursachte hohe Sulfatgehalt der Spree kann für die Trinkwasserversorgung ein Problem darstellen und wird daher auch durch die Berliner Wasserbetriebe mit Priorität überwacht. Es gibt bereits viele Aktivtäten unter Beteiligung der Länder, das Problem so zu lösen, dass keine kritischen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung entstehen. Beide Länder haben weiterhin verstärkt darauf Einfluss zu nehmen, dass eine Lösung gefunden wird, die sowohl die Versorgung der Bevölkerung als auch der Wirtschaft, insbesondere der Lebensmittelindustrie mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser sicherstellt.
  • Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt der Region: Wie die vorangegangenen Dürre-Sommer gezeigt haben, bedarf es einen gemeinsamen Niedrigwasserkonzeptes von Berlin und Brandenburg. Dieses Konzept muss auch die Sulfatproblematik aufgreifen. Von ausreichendem Oberflächenwasser sind sowohl die Schifffahrt, der Tourismus als auch Industrie- und Gewerbebetriebe (Kühlwasser, Betriebswasser) abhängig. Das Land Brandenburg hat in 2020 ein Niedrigwasserkonzept in Aussicht gestellt. Dieses sollte in jedem Fall den gemeinsamen Betrachtungsraum Berlin-Brandenburg umfassen.
  • Stadt-Land-Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten: Das große Potential zur Versorgung der Hauptstadt mit regionalen landwirtschaftlichen Produkten bedarf einer weiteren Intensivierung. Mit der Entwicklung einer Ernährungsstrategie in Berlin soll in Zusammenarbeit mit Stakeholdern ein langfristiger Plan für ein nachhaltiges urbanes Ernährungssystem auf den Weg gebracht werden. Dabei sollte der Begriff “regional” stärker geschützt und eindeutig gegenüber dem Verbraucher kommuniziert werden. Neben der Regionalität sollte durch gezielte Verbraucheraufklärung die Saisonalität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Region Brandenburg bei den Konsumenten in Berlin und Brandenburg stärker beworben und im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens gestärkt werden.

5. Tourismus

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Keine gemeinsamen Strukturen, keine Strategie: Für die touristische Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg existieren keine festen Arbeitsgruppen. Für einige Themen gibt es Vereinbarungen, wie z.B. beim gemeinsamen Messeauftritt im Rahmen der ITB Berlin oder in der Ansprache ankommenden Fluggästen auf dem BER. Ebenso existiert eine gegenseitige Seite 10 von 28 Beteiligung an der jeweils anderen Gesellschaft, was jedoch eher formell als operativ gehandhabt wird. Insgesamt fehlt es an einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung für eine Metropolregion Berlin-Brandenburg aus touristischer Perspektive.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Vorteile nutzen: Brandenburg und Berlin profitieren touristisch stark voneinander. Berlin kann sein Angebot durch ein attraktives, naturbelassenes Umland mit zahlreichen Seen erweitern. Brandenburg lockt seine Gäste mit der einmaligen Lage rund um die pulsierende Metropole Berlin. Gerade die aktuelle Situation zeigt, wie wertvoll Brandenburg als Naherholungsstätte auch für Berliner fungiert.
  • Auf bestehenden Konzepten aufbauen: Bereits im Jahr 2016 wurde in der Landestourismuskonzeption für Brandenburg die Essenz der Marke Brandenburg mit einer klaren Positionierung für eine Metropolregion definiert: „Brandenburg ist die aktive Naturbühne und kultivierte Landschaftsinszenierung Berlins am Wasser.“
  • Synergien nutzen: Es bedarf es aus touristischer Sicht einer strategischen Abstimmung zu folgenden Themen: gemeinsame und zügige Umsetzung der Mobilitätsstrategie i2030, eine gemeinsame Produktentwicklung für ausgewählte Quellmärkte. Zudem muss es eine bessere Zusammenarbeit innerhalb der Wassertourismus-Branche zwischen Berlin und Brandenburg geben.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • BER für gemeinsames Marketing nutzen: Die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Tourismusmarketingorganisationen visitBerlin Berlin Tourismus & Kongress GmbH und der Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH muss über die bereits genannten Themen hinausgehen. Die zielgerichtete Bewerbung touristischer Ziele in Berlin und Brandenburg für ankommende Besucher am BER muss gleich verteilt sein. Strategisch sollte ein gemeinsamer touristischer Masterplan BER erstellt werden.
  • Ausbau des Schienenverkehrs (Mobilitätsstrategie i2030) unter Berücksichtigung touristischer Interessen: Ein Schwerpunktthema ist dabei die Verbesserung der Erreichbarkeit touristischer Standorte im ländlichen Raum für Tagesausflügler aber auch Urlaubsgäste. Bahnhöfe sind hierbei wichtige Kommunikationsanker, die einen wertvollen Beitrag für die touristische Information und Vermarktung leisten. Gerade im Zuge der qualitativen Erweiterung der P+R sind touristische Aspekte wie Informationen, Verkauf von regionalen Produkten, Theaterkarten und Fahrkarten oder Verleihstationen unbedingt von Anfang an mitzudenken.
  • Radtourismus vorantreiben: Ebenfalls wichtige Themen sind sowohl die Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr, Verleihstationen von Fahrrädern, E-Bikes oder Carsharing als auch die Errichtung von sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten, wie z.B. Fahrradparkhäusern. Vom Ausbau der Radschnellwege ins Umland profitieren nicht nur Pendler, sondern auch Gäste, die aus touristischer Motivation zwischen Berlin und Brandenburg unterwegs sind. Alle ausgebauten Wege für Pendler können/müssen immer in beide Richtungen gedacht werden.
  • Potenziale für Bootstourismus nutzen: Die Entwicklung des Bootstourismus in Berlin und Brandenburg ist eine Erfolgsgeschichte, die weiterentwickelt werden muss. Mit dem Boot/Fahrgastschiff durch die Metropole Berlin – in Verbindung mit einem Urlaub in Brandenburg – ist ein Qualitäts- und Alleinstellungsmerkmal, dass nur die Gewässerregion Berlin und Brandenburg bieten kann. Die Ankündigung des „Masterplan Freizeitschifffahrt“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist der Weg in die richtige Richtung. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind regelmäßige Dialoge zwischen den Ländern erforderlich. An der Zielsetzung einer Ausweitung des Charterscheines auf die Berliner Havelgewässer und im Dahme-Seenland sollte festgehalten werden.
  • Wassersport und -tourismus ausbauen: Berlin und Brandenburg sind Teil des größten Wassersportreviers Europas, welches im Strategischen Gesamtrahmen der Hauptstadtregion keinerlei Berücksichtigung findet. Diese Einmaligkeit sollte entsprechend gewürdigt, d.h. die Wasserstraßen instandgesetzt und für den Wassertourismus attraktiv gehalten werden. Die durchgängige Befahrbarkeit der Bundeswasserstraßen hat dabei oberste Priorität. Dazu zählt u. a. die bedarfsgerechte Verbesserung der Schleusensituation. Eine wichtige Maßnahme ist die Einrichtung von weiteren Boots-Liegeplätzen mit entsprechender Infrastruktur und Verbindung zum landseitigen Angebot. Für die Weiterentwicklung des Wassertourismus sollte Brandenburg eine eigene Koordinierungsstelle errichten.

6. Internationalisierung

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Fehlende Abstimmung: Die Außenwirtschaftsaktivitäten beider Länder sind derzeit weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt. Dafür fehlt es an strategischen Linien der Zusammenarbeit auf Basis der Außenwirtschaftskonzepte beider Länder (v.a. gemeinsame Zielmärkte und (Branchen-)Handlungsfelder) entlang derer synergetische Maßnahmen umgesetzt werden können.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Gemeinsame Außenwirtschaftsstrategie mit einem konkretem Maßnahmenfahrplan erstellen: Die Zusammenarbeit im Bereich Außenwirtschaft muss auf eine strategische Basis gestellt werden, indem die Außenwirtschaftskonzepte beider Länder übereinandergelegt und strategische Linien der Zusammenarbeit identifiziert werden. Auf dieser Grundlage soll eine Abstimmung und Verzahnung von Förderangeboten und Außenwirtschaftsaktivitäten erfolgen. Beispiele hierfür sind die Zusammenarbeit bei internationalen Delegationsreisen und anderen Formaten der Außenwirtschaftsförderung, eine gemeinsame Investorenakquise oder eine Weiterentwicklung der Berliner Wirtschaftsbüros im Ausland zu Auslandsbüros für die gesamte Hauptstadtregion. Ein Fokus auf Polen als einem der wichtigsten Wirtschaftspartner der Hauptstadtregion ist wichtig, der Radius sollte jedoch weiter reichen, die Wirtschaftsbeziehungen zu ganz Europa Seite 12 von 28 sollten stetig weiter ausgebaut und verstärkt werden, der europäische Binnenmarkt ist der wichtigste Wirtschaftsraum für Berlin-Brandenburg.
  • Den Austausch mit Brüssel intensivieren: Es ist wichtig, dass die beiden Länder in Brüssel verstärkt gemeinsam – ggf. auch konzertiert mit anderen Metropolregionen in Deutschland und Europa - die Interessenvertretung der Wirtschaft Berlin-Brandenburg bei den regionalpolitischen Strukturen in Brüssel wahrnehmen. Hierfür stehen in erster Linie die Landesvertretungen beider Länder bei der EU sowie die durch die Länder Berlin und Brandenburg benannten Vertreter im EU-Ausschuss der Regionen bereit.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Gezieltere Kooperation der Außenwirtschaftsakteure in Berlin-Brandenburg: Die Zusammenarbeit der beiden Länder muss auf allen Ebenen der Außenwirtschaftspolitik intensiviert werden. Die außenwirtschaftlichen Hauptakteure der Hauptstadtregion wie die Wirtschaftsförderung Brandenburg, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, Tourismus Marketing Brandenburg, Berlin Tourismus & Kongress GmbH sowie die IHKs und HWKs der Hauptstadtregion - müssen ihre Ressourcen auf diesem Themenfeld noch stärker als bisher bündeln und gezielter arbeitsteilig zusammenarbeiten. Langfristiges Ziel sollte in der Zukunft eine gemeinsame und ressortübergreifende Internationalisierungsstrategie sein.
  • Ausbau der Beziehungen zu Wirtschaftsräumen, die an Bedeutung gewinnen: Ohne Zweifel ist und bleibt Polen einer unserer wichtigsten internationalen Partner. Daher ist die starke Schwerpunktsetzung nachvollziehbar. Es besteht jedoch die Möglichkeit, entlang strategischer Linien der Zusammenarbeit auch eine Verflechtung mit anderen Wirtschaftsräumen, die in der Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen werden, gemeinsam voranzutreiben. Hier wäre insbesondere eine intensive Zusammenarbeit und wirtschaftspolitische Koordinierung im Hinblick auf Chinas wachsenden wirtschaftlichen und politischen Einfluss in der Welt und die damit verbundenen wirtschaftlichen und technologischen Chancen und Herausforderungen für Unternehmen der Hauptstadtregion notwendig, wenn wir künftig im internationalen Umfeld mitspielen wollen. Auch im Handlungsfeld Mobilität beschränkt man sich lediglich auf regionale bzw. deutsch-polnische Projekte.
  • Gemeinsame Corporate Identity (CI) für die Metropolregion: Berlin und Brandenburg treten im internationalen Umfeld als deutsche „Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ auf. Eine gemeinsames Corporate Identity unterstützt diesen Auftritt auf internationalen Fachmessen, Unternehmerreisen, Standort- und Branchenpräsentationen. Diese CI sollte von beiden Ländern konsequent bei allen Gelegenheiten angewandt werden.
  • Annäherung der Auslandsaktivitäten beider Länder: Der neue internationale Flughafen ist nunmehr das internationale Flughafendrehkreuz der Hauptstadtregion. In diesem Zusammenhang sollten sich Berlin und Brandenburg verstärkt für mehr internationale Direktverbindungen für den BER einsetzen, um die internationale Anbindung, auch und vor allem für internationale Messen in der Region, zu verbessern.
  • Messen und Reisen gemeinsam planen: Dies betrifft neben den bereits bestehenden Messeständen auch bessere Abstimmungen im Hinblick auf Unternehmerreisen und großformatige Events. Strukturen zur Förderung der Außenwirtschaftsaktivitäten sollten gegenseitig für das jeweils andere Bundesland geöffnet werden (Länderbüros, Partnerschaften). Der Prozess der gemeinsamen Vermarktung der Hauptstadtregion sollte auch damit weiter vorangetrieben werden. Insbesondere der gemeinsame Messeauftritt ist zu optimieren – mit Blick auf Nutzerzahlen und Qualität der Auftritte. Dafür soll ein Strategiekreis Internationale Messen beider Länder ins Leben gerufen werden, der für die wichtigsten Messeauftritte der Hauptstadtregion Reformprozesse koordiniert und vorantreibt.
  • Gewinnbringende Arbeitsteilung in Bezug auf den Zugang zu vielversprechenden Zukunftsmärkten: Für die Berliner und Brandenburger Außenwirtschaft spielen Polen und die EU-Mitgliedsstaaten nach wie vor eine dominierende Rolle. Die relative Bedeutung dieser Märkte für die deutsche Außenwirtschaft geht jedoch zurück. Außenwirtschaftsgeschäfte mit außereuropäischen Ländern und Regionen gewinnen an Bedeutung (insb. China/ASEAN/Ostasien, Afrika etc.), zunehmend auch Schwellenländer. Aufgrund der begrenzten Ressourcen beider Länder können nicht alle potenziell interessanten Märkte gleichermaßen intensiv bearbeitet werden. Eine Schwerpunktsetzung und bessere Arbeitsteilung mit Berlin sind daher unerlässlich. Ein erster Ansatz hierzu sind die „Schwerpunktkammern für bestimmte Länder/Themenkomplex“. Auch hier bedarf es einer intensiveren gegenseitigen Abstimmung bei Aktivitäten, eine gegenseitige Öffnung von Formaten wie Arbeitskreisen, Roundtables und entsprechender Support bei Bewerbung in der Unternehmerschaft.

7. Mobilität

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Fokus Hauptstadtregion: Insbesondere in den berlinnahen Regionen versucht man mit verschiedenen Initiativen, wie dem Kommunalen Nachbarschaftsforum eine Abstimmung und länderübergreifende Zusammenarbeit zu realisieren. Auch der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg hat beide Länder im Blick setzt seinen Fokus jedoch eher auf die Bundeshauptstadt und den berlinnahen Raum. Der VBB ist nur eingeschränkt bereit eine mittel- bis langfristige Perspektive im Bereich des Schienenverkehrs für die gesamte Metropolregion zu entwickeln und umzusetzen. Was insbesondere bedauerlich ist, weil sich zum Beispiel auf vielen Strecken, wie Berlin-Frankfurt (Oder) Engpässe abzeichnen oder auf allen Strecken schon allein durch die Anforderungen an den Klimaschutz mit erhöhter Nachfrage zu rechnen ist. Das Projekt I2030 kann nur ein erster Schritt in diese Richtung sein und die entsprechenden Planungen verlaufen insgesamt zu schleppend. Doch der VBB kann seine Aufgabe nicht allein in der Mangelverwaltung sehen, sondern muss voran gehen.
  • Planerische Potenziale werden nicht genutzt: Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ist grundsätzlich gut in Bezug auf die Siedlungsachsen, aber zu schwerfällig, um flexibel auf die sich rasant verändernden Rahmenbedingungen einzugehen. Viele Kommunen verzeichnen eine hohe Beförderungsnachfrage von Pendlern, auf die nicht ausreichend eingegangen wird und aufgrund von Infrastrukturdefiziten nicht eingegangen werden kann. Das Auto und der Güterverkehr werden durch verschiedene Maßnahmen aus dem innerstädtischen Bereich verdrängt, insbesondere in Berlin, gleichzeitig entstehen keine alternativen Angebote. Auch das Hineinfahren nach Berlin wird erheblich erschwert, Verkehre werden über schmale, einspurige Dorfstraßen in Malchow, Buch, Ahrensfelde oder Hönow geführt, mit negativen Auswirkungen auf Anwohner, Unternehmen und Pendler. Ebenso verhält sich die Situation beim Güter- und Lieferverkehr. Zwischen beiden Ländern wird nicht ausreichend nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Brandenburg könnte einen erheblichen Beitrag zur City-Logistik beitragen. Man könnte nach unkonventionellen Lösungen zum Beispiel über Möglichkeiten in der Binnenschifffahrt nachdenken, denn hier ist noch Platz, um Schienen und Straßen zu entlasten.
  • Grenzpendler noch nicht im Blick: Der Blick über den Tellerrand beider Bundesländer nach Polen ist nur rudimentär ausgeprägt. Das Interesse am Nachbarland ist zu gering. Pendler aus Polen müssen oftmals das Auto nehmen oder einen Bahnhof in Deutschland ansteuern. Warum gibt es faktisch keine Zugverbindungen, die aus Gorzów oder Zielona Góra im 30 Minuten Takt den ganzen Tag nach Berlin fahren?

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Gemeinsame Pläne erstellen: Es müssen transparent gemeinsame Ziele und Pläne formuliert werden, für alle Verkehrsträger. Anträge bei der EU und Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan von wichtigen Projekten müssen gemeinsam vorangetrieben werden. Hier wiederum dient der gemeinsam abgestimmte Plan beider Länder. Mehr eigene Haushaltsmittel sollten für den ÖPNV bereitgestellt werden.
  • Engere Zusammenarbeit bei den Grundlinien der Verkehrsentwicklung: Gemeinsame Verkehrsentwicklungspläne, ein gemeinsames Vorgehen beim Bundesverkehrswegeplan, gemeinsame Ziele, Stellungnahmen und Planungen sowie gemeinsame richtungsweisende Projekte auf EU-Ebene wären wünschenswert.
  • Steigerung des Verkehrsaufkommens als Herausforderung annehmen: Die Dynamik der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung und die damit verbundene deutliche Steigerung des Verkehrsaufkommens bedingt eine engere Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften, der Verkehrsministerien sowie der Politik zur Lösung der gegenwärtigen und zukünftigen Probleme. Verkehrsprobleme können nur gemeinsam gelöst werden ansonsten droht der gesamten Region flächendeckender Stillstand.
  • Verflechtung innerhalb der Metropolregion mit den berlinferneren Regionen nutzen: Die Entwicklungsparameter sind hier deutlich andere als noch vor 10 Jahren. Insbesondere die Städte der zweiten Reihe gewinnen zunehmend an Bedeutung. Der Blickwinkel auf diese Regionen muss sich ändern da die negativen Entwicklungsprognosen, die noch vor 10 Jahren galten, nicht mehr aktuell sind. Zudem verändern Großansiedlungen wie Tesla oder die Inbetriebnahme des BER die verkehrlichen Verflechtungen bis in die Tiefe des Raumes.
  • Pilotregion für die Energie- und Verkehrswende ausrufen: Die größte Stadt Deutschlands mit einem stark wachsenden suburbanen Raum sowie dynamischen ländlichen Raum bietet dazu ideale Voraussetzungen. Dieses Potenzial wird nicht ausreichend genutzt: Beispiele dafür sind die Themen Wasserstoff und Elektromobilität. Die große Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Berlin und Brandenburg sollte sich im Bereich der Mobilität noch stärker vernetzen. Die Entwicklung des BahnCampus Havelland in Elstal ist dafür ein gutes Beispiel. Hier wären weitere entsprechende Projekte wünschenswert.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

Die Lösung der Verkehrsprobleme ist ein der größten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Hier gilt es anzupacken und nicht abzuwarten. Folgende Inhalte sind besonders wichtig:

Abgestimmte Verkehrsstrategien und gemeinsame Strukturen

  • Schaffung einer gemeinsame Verkehrsinformationszentrale (Verkehrslenkung) – die nächste Ausschreibung sollte gemeinsam erfolgen!
  • Entwicklung von tragfähigen, mittel- bis langfristen innovativen Konzepten mit dem Fokus Verkehrswende
  • Entwicklung von Projekten zur Abwicklung des Pendleraufkommens (auch auf der Straße!) Das Bevölkerungswachstum durch den Zuzug nach Berlin und das Berliner Umland ist rasant und wird so bleiben.
  • Länderübergreifende gemeinsame Ausbildung von Straßen- und Eisenbahnplanern in Berlin und Brandenburg initiieren und umsetzen! Der größte Engpass in Berlin und Brandenburg, Bauvorhaben im öffentlichen Raum durchzuführen, sind die fehlenden Planungsunterlagen und damit die fehlende Baureife der Projekte. Bei Straßenbauplanungen von Landes- und Bundesstraßen aber auch bei Autobahnvorhaben fehlen im Land viele und geeignete Planungsfachleute. Ähnlich sieht die Engpasssituation bei Eisenbahnfachplanern in der Hauptstadtregion aus. Deshalb fordert die Wirtschaft, dass die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Initiative ins Leben rufen und gemeinsam mit geeigneten Fachhochschulen und Universitäten duale Studiengänge bzw. Studiengänge zur Ausbildung von mehr Fachplanern in der Hauptstadtregion initiieren.

Straßenverkehr

  • Beteiligung des Landes Berlin an Ausbaukosten für P&R in Brandenburg, Brandenburg stellt wiederum Flächen zur Verfügung, es muss dazu eine gemeinsame Strategie geben, gerade um den innerstädtischen Verkehr in Berlin zu entlasten
  • Beseitigung der Nadelöhre im Straßennetz an der Stadtgrenze (z.B. B2, B158 OU Ahrensfelde, L 33 OD Hönow)
  • Analysen und Pläne zum Ausbau des Straßennetzes - insbesondere an der Stadt bzw. Landesgrenze bis zum Jahr 2030. Der Wirtschaftsverkehr ist weiterhin auf ein gutes Straßennetz angewiesen
  • Die Autobahn GmbH des Bundes ist eine Chance für die Region. Es steht zu hoffen, dass die Verankerung der Verantwortung beim Bund die Landesgrenzen beim Ausbau des Fernstraßennetzes quasi aufhebt, gerade für Berlin und Brandenburg ist dies von hoher Bedeutung

ÖPNV/Schiene

  • Ausbau und Taktverdichtung der S- & Regionalbahn ins Umland (u.a. S5, RB25, RB26, RE1, RE6, Potsdamer Stadtbahn)
  • Reaktivierung von Bahnstrecken nicht nur prüfen, sondern auch durchführen (Frankfurt (Oder)- Küstrin-Kietz, Fürstenwalde-Beeskow, Werneuchen-Wriezen)
  • Elektrifizierung von Bahnstrecken und deren zweigleisiger Ausbau (Guben-Gubin, Berlin- Kostryn). Abgestimmte Konzepte für den Güterverkehr: weitere Stärkung des Modells der Güterverkehrszentren als Dreh- und Angelpunkte für die umweltfreundliche und verkehrsreduzierende Belieferung der Hauptstadtregion: Der rasant zunehmende Onlinehandel und die damit stetig steigenden KEP-Transporte erfordern für die Zukunft intelligente Lösungen der Kundenbelieferungen in der Hauptstadtregion. Es ist kaum noch wirtschaftlich oder unter Umweltgesichtspunkten zu vertreten, dass jeder Einzelhaushalt pro Tag bis zu fünfmal von unterschiedlichen Paketdienstleistern angefahren wird, um die Versandware zuzustellen. Hier müssen künftig Bündelungseffekte generiert werden, so dass jeder Haushalt nur noch max. einmal am Tag angefahren wird. Hierfür sind die vorhandenen Güterverkehrszentren als zentrale Sammel- und Dispositionsstandorte zu stärken. Weiterhin sind Schwerlaststrecken für einen verlässlichen Transport von schweren Gütern notwendig.
  • i2030: Schnellerer und bedarfsgerechterer Infrastrukturausbau in der Hauptstadtregion! Die Planungen zur Umsetzung der wichtigsten i2030-Infrastrukturprojekte müssen schnellstmöglich gestartet werden. Dafür sollten die Planungskosten von den Ländern Brandenburg und Berlin vorfinanziert und bei der DB Netz beauftragt werden! Ohne diesen Schritt wird man den stetig steigenden Anforderungen an die öffentlichen Transportsysteme in der Hauptstadtregion künftig nicht mehr gerecht werden.

BER – weiter im Fokus behalten

  • Verkehrsanbindung
    • Verbesserung der Verkehrsanbindung und schnellstmöglich Engpassbeseitigung bei der Flughafen- und Umfeldanbindung
    • Die Forderungen aus der gemeinsame Verkehrsstudie der IHKs der Hauptstadtregion, die acht straßenseitige und acht schienenseitige Projekte und Maßnahmen vorgeschlagen hat, bleiben vollständig erhalten
  • Flughafenumfeldentwicklung
    • Das aktuell im Erarbeitungsprozess befindliche „Gemeinsame Struckturentwicklungskonzept Flughafenumfeldregion (GSK)“ muss endlich „vom freiwilligen Status zum verpflichteten Status“ für alle Bürgermeister, Landräte und weiteren Akteuren in Brandenburg und Berlin werden
    • Die Vielzahl an unterschiedlichen Akteuren, die sich in Berlin und Brandenburg aktuell um das Thema „Flughafenumfeldentwicklung“ kümmern, gilt es zwingend zu bündeln, um schnellstmöglich eine einheitliche international ausgerichtete Vermarktungskampangne für die BER-Flughafenregion starten zu können
    • Mehr zusätzliche Langstrecken/Interkontinentalverbindungen
    • Gemeinsame Grundsätze für die Konzessionierung von Taxis und Mietwagen in beiden Bundesländern, nicht nur beim BER, aber insbesondere gilt es BER-Regeln vertraglich vereinbaren
    • Umfassende gemeinsame Konzepte für die gegenwärtige und zukünftige Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs mit dem Fokus Großprojekte (BER, TESLA, Siemens-Campus, Nachnutzung Tegel)

8. Stadtentwicklung

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Gemeinsame Landesplanung seit Jahren erprobt: Bereits seit dem Jahr 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg ihre Raumordnung und Landesplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Daher gibt es in diesem Themenfeld über viele Jahre gute Erfahrungen bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Der erst im Jahr 2019 von beiden Landesparlamenten verabschiedete Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion (LEP HR) bildet eine wichtige planerische Grundlage für gemeinsame wirtschaftliche Entwicklung.

    Der LEP HR regelt vor allem die weitere Entwicklung in den Teilbereichen Siedlungs-, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen. Wesentliche Kennzeichen sind, dass es keine Einschränkungen bezüglich der Industrie- und Gewerbeflächen gibt, jedoch die Einzelhandelsentwicklung auf planerisch festgelegte Orte konzentriert ist, um eine ungezügelte Expansion auf der grünen Wiese zu verhindern.
  • Verbesserungsbedarf bei Abstimmung in der Regionalplanung und Bauleitplanung: Obwohl jede der fünf Brandenburger Regionalen Planungsgemeinschaften an das Land Berlin grenzt, ist Berlin formell in diese Verbünde nicht integriert. Gleiches gilt für die spiegelbildliche Blickrichtung - in der Berliner Planung werden benachbarte Brandenburger Kommunen zu wenig gehört.

    Ebenso fehlen formale Strukturen zur Abstimmung von Planungen in den Berliner Umlandkommunen mit angrenzenden Berliner Bezirken. Dies ist auch dem Sachverhalt geschuldet, dass Kommunen in Brandenburg weitergehende planerische Kompetenzen innehaben als die Berliner Bezirke. So wird mittels des LEP HR zwar die Abstimmung auf höchster Ebene sichergestellt, aber auf den operativen Ebenen, die diese Planungen konkreter ausführen, mangelt es daran noch.
  • Strukturen nur in der Hauptstadtregion: Darüber hinaus arbeiten die Akteure aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft konkret im Kommunalen Nachbarschaftsforen Berlin-Brandenburg e. V. (KNF) informell zusammen sowie in ersten Ansätzen ebenfalls in gemeinsamen Kooperationsnetzwerken (Regionalmanagement Metropolregion Ost). Noch beschränkt sich der Austausch auf die Berliner Randbezirke und die berlinnahen Umlandgemeinden.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Struktur verbindlicher planerischer Zusammenarbeit erweitern: Um mehr Verbindlichkeit in der strategischen und planerischen Zusammenarbeit zu erreichen, bedarf es eines Managements und einer Weiterentwicklung des Kommunalen Nachbarschaftsforums, in dem die strategischen Ansätze der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren aus Politik und Verwaltung vertraglich verpflichtend geregelt werden.
  • Abstimmung in der Planung von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauflächen erforderlich: Um die Wirtschaft der Metropolregion auch in Zukunft mit ausreichend Gewerbe- und Wohnraum versorgen zu können, bedarf es einer Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und Abstimmung in der Planung. Denn die Wirtschaft agiert nach wie vor global mit dem Ausgangspunkt (Heimathafen) in der Metropolregion Hauptstadtregion. Ländergrenzen und unterschiedliche administrative Anforderungen werden hier als Hindernis wahrgenommen. Für den gemeinsamen Wirtschaftsstandort Metropolregion bedeutet dies nicht nur, dass Gewerbeflächen miteinander in Beziehung stehen, sondern auch das Angebot an Wohnraum für Fachkräfte sowie versorgende Einzelhandelsflächen miteinander korrespondieren.
  • Abstimmung länderübergreifender Bedarfe intensivieren: Dafür sind Planungs-, Austauschund Kooperationsformate wie die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg, die Kommunalen Nachbarschaftsforen Berlin-Brandenburg e. V. (KNF) sowie länderübergreifende Regionalmanagements (erstes Beispiel: Regionalmanagement Metropolregion Ost) der Schlüssel zum gemeinsamen Erfolg.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen gemeinsam voranbringen: Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg bei der Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung sollte in jedem Fall intensiviert werden. Aus der internationalen Perspektive betrachtet, ist bei diesem Thema nur die Metropolregion Berlin-Brandenburg als Suchraum relevant. Perspektivisch gesehen ist eine gemeinsame Planung, Entwicklung und Vermarktung von Industrie- und Gewerbeflächen anzustreben. So können neue Unternehmen für die Region gewonnen sowie expansionswillige, bestehende Unternehmen in der Region gehalten werden.
  • Intensivere Zusammenarbeit der Wirtschaftsfördergesellschaften: Bisher wird in den Darstellungen der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) sowie des Brandenburg Business Guide (BBG) das benachbarte Bundesland Berlin ausgeklammert. Als gemeinsames Projekt bietet sich ein Geoportal mit einer gemeinsamen Gewerbeflächendarstellung für die Metropolregion an. Begleitet werden sollte dieser Prozess durch ein aktuelles länderübergreifendes Flächen-Monitoringsystem. Nur dann kann auch eine effektive Vermarktung als Hauptstadtregion erfolgen. Die bereits begonnene Erstellung eines Industrieund Gewerbeflächenkonzeptes für Brandenburg (im Auftrag der WFBB) ist aus Sicht der Wirtschaft zu begrüßen. Eine Erweiterung auf die Berliner Bezirke sowie die Darstellung in einem Gemeinsamen Geoportal wäre wünschenswert.
  • Achsenentwicklungskonzepte für die Siedlungsentwicklung gemeinsam erarbeiten: Im Entwurf des Strategischen Gesamtrahmens Hauptstadtregion werden Achsenentwicklungskonzepte vorgeschlagen. Diese sollten zur Hervorhebung des räumlichen Zusammenhangs und um eine reibungslose Entwicklung voranzubringen, gemeinsam zwischen den Achsengemeinden in Brandenburg und den Berliner Bezirken erarbeitet werden. Im vorliegenden Papier (Vorhabenliste) wird nur darauf hingewiesen, dass die Berliner Bezirke „mitgedacht“ und „beteiligt“ werden sollen. Es wird zudem der Eindruck erweckt, als müssten nur in Brandenburg diese Konzepte erarbeitet werden. Dies kann nicht ausreichend sein für die Entwicklung des Gesamtraumes, denn die Entwicklungsachsen beginnen nicht an der Ländergrenze, sondern bereits in Berlin. Zudem sind über die in der „Vorhabenliste“ genannten Konzepte weitere Konzepte und Kooperationen zu Entwicklungsachsen nötig, die möglichst zeitnah und länderübergreifend erarbeitet werden sollten, um die seit Jahren bekannten Probleme und Hemmnisse endlich abstellen zu können.

    Auch sollten die Achsenentwicklungskonzepte insgesamt mehr Themen als nur die im Entwurf benannten (Siedlung und Wohnen) enthalten. Es gehören gleichfalls Themen wie soziale Infrastruktur, Radwege, Park-and-Ride-Flächen u.a. dazu. Die Koordination könnte effektiv über die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg erfolgen.

    Im Rahmen der Untersuchungen zum Tesla-Projekt könnte ein Achsenentwicklungskonzept entlang der Regionalbahnlinie RE 1 unter der Überschrift „Wohnen und Gewerbe und Verkehr nachhaltig miteinander verknüpfen“ erarbeitet werden.
  • Wohnungsmarkt umfassend betrachten: Die Schaffung von Wohnraum ist eine wichtige Voraussetzung für die Wirtschaft, zum einen direkt für die Bau- und Immobilienwirtschaft, zum anderen indirekt für alle Unternehmen, die Fachkräfte suchen und halten wollen. Laut „Grundlagentext“ des strategischen Gesamtrahmens (siehe dort Seite 2) zum Thema „Wohnungsmarkt“ wird nur der Themenbereich „ausgewogene Regulierung der Mieten“ angesprochen, was nach unserem Ermessen zu kurz gegriffen ist. Mit dem Begriff „Regulierung der Mieten“ darf zudem keinesfalls eine Ausweitung des Berliner Mietendeckels auf Brandenburg gemeint sein, zumal dessen Rechtmäßigkeit erst noch überprüft werden muss. Vielmehr sollten beide Länder für Rahmenbedingungen sorgen, die nach den Prinzipien eines funktionierenden Immobilienmarkts für ein bedarfsgerechtes und für alle Bevölkerungsgruppen bezahlbares Wohnraumangebot sorgen. Als räumliche Orientierung sollte das Siedlungssternkonzepts genutzt werden, das den landesplanerisch festgelegten „Gestaltungsraum Siedlung“ beinhaltet. Regulatorische Eingriffe in den Markt sind hier der falsche Weg. Zudem gibt es hierfür in weiten Teilen Brandenburgs kein Handlungserfordernis.

    Das Ziel muss ein ausgewogener und bedarfsgerechter Wohnungsmarkt sein, der lediglich mit einer Regulierung von Mieten nicht zu erreichen ist. Dies kann nur durch ein Bündel von Maßnahmen erzielt werden, bei dem vor allem die Gesamtkosten für Wohnbauten ein wichtiger Faktor sind. Wir schlagen daher eine Initiative der Länder Berlin und Brandenburg zur Senkung der Baukosten inklusive der Baunebenkosten vor.

    Insbesondere im ländlichen Raum sind die kleinteiligen Durchmischungen von Wohnen, Handwerk, gewerblichen Unternehmen und Versorgung in Übereinstimmung zu bringen. Auch Baugenehmigungsverfahren für gewerbliche Ansiedlungen und Erweiterungen müssen zügig und unter Ausnutzung der möglichen Spielräume erteilt werden. Eine Beeinträchtigung der Unternehmen durch ein Heranrücken von Wohnnutzung ist zu vermeiden.

9. Fachkräfte

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Einwanderung von Fachkräften: Unterstützung der Brandenburger Ausländerbehörden durch das Berliner Landesamt für Einwanderung im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (beschleunigtes Verfahren).
  • Arbeitsmarkt und Vermittlung: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg fungiert als gemeinsame Behörde der Bundesagentur für Arbeit für beide Länder. Es erfolgt momentan eine Zusammenarbeit bei der Rekrutierung von Fach- und Hilfskräften über die Arbeitgeberservices und Jobcenter beider Bundesländer für das Tesla-Werk.
  • Ausbildung von Fachkräften: Es liegt ein Gastschülerabkommen vor, bei dem sich Berlin und Brandenburg auf ein Verfahren verständigt haben, das flexibler und unbürokratischer als bisher auf schwankende Schülerzahlen reagieren kann und einen automatischen Ausgleich für Kostensteigerungen vorsieht (gilt seit 1. Januar 2014 unbefristet).

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Zusammenarbeit der Arbeitgeberservices beider Bundesländer stärken: Neben einer einheitlichen Datenstruktur, muss der Austausch der Behörden untereinander verstetigt werden. Landesgrenzen dürfen bei der Vermittlung in Arbeit keine Rolle spielen. Die Bereitschaft der Berliner Bewerbenden eine Erwerbstätigkeit in Brandenburg anzunehmen ist derzeit noch zu gering. Die Vermittlungsarbeit und Beratung der Berliner Bewerbenden muss daher im Vordergrund stehen, um auf einem gemeinsamen Arbeitsmarkt Erfolge zu erzielen. Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen unterstreichen die Notwendigkeiten Berlinerinnen und Berlinern in Brandenburg Beschäftigungsperspektiven aufzuzeigen.
  • Gegenseitige Unterstützung bei Einwanderungsverfahren aufbauen: Jeder Arbeitsplatz, der z. B. in der Wachstumsregion rund um das Tesla-Werk entsteht, ist nicht nur ein Gewinn für Brandenburg, sondern für die gesamte Region. Hier bietet die Metropolregion verschiedene Synergieeffekte, die bei der Anwerbung von Fachkräften im Ausland durch ein gezieltes Marketing in den Vordergrund gerückt werden sollten. Bei gemeinsamen Angeboten beider Länder sollten primär KMU im Vordergrund stehen, die i.d.R. über weniger finanzielle Mittel zum Rekrutieren von Fachkräften verfügen. Wir empfehlen auch das Initiieren von Leuchtturmprojekten, die bspw. Arbeiten und Leben im Berliner Umland in den Fokus nehmen.
  • Gemeinsame Potenziale im Strukturwandel nutzen: Die zukunftsfähigen Cluster der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg bieten Potenzial für Beschäftigungen, die digitalisierungs- sowie automatisierungsfest sind. Um hier unterstützend zu wirken, sollten beide Länder gemeinsam Mittel aus dem EU-Konjunkturpaket gezielt nutzen. Durch das Engagement lassen sich an dieser Stelle Synergieeffekte erzielen und Kosten sparen. Gerade im Kontext von Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Klima- und Strukturwandel (z. B. in der Lausitz) befinden sich Teilbereiche der Wirtschaft in einem Umbruch, der sich auch auf die Nachfrage nach Arbeitskräften auswirken wird. In den Clustern ergeben sich neue Arbeitsmöglichkeiten. Dafür ist es notwendig entsprechend (hochqualifizierte) Fachkräfte zu erschließen. Beide Länder sollten daher durch bspw. gemeinsame Rekrutierungs- und Anwerbungsprojekte, Weiterbildungs- und Ausbildungszentren, Bildungsboni oder ein gemeinsames Förderprogramm, das unterschiedliche Strukturwandel-Herausforderungen in den Blick nimmt, die Rekrutierung und Weiterentwicklung entsprechenden Personals unterstützen.
  • Fort- und Weiterbildung über Landesgrenzen hinaus fördern: Dafür ist es notwendig, Angebote der Qualifikationsberatung länderübergreifend ausweiten, denn gerade KMU haben oft ähnliche Hürden und Probleme beim Zugang zu Weiterbildung. Hier sollte zudem geprüft werden, ob nicht auch Angebote geschaffen werden können wie bspw. ein „Weiterbildungshub Berlin- Brandenburg“, das unterschiedliche Angebote unter einem Dach versammelt. Zudem empfehlen wir die Förderung von gemeinsamen Weiterbildungsverbünden, die Kosten und Aufwand für Unternehmen reduzieren und dementsprechend Zugangshürden senken. Weiter muss es Ziel beider Länder sein, die Weiterbildungsförderprogramme zu harmonisieren, um Weiterbildungsteilnehmenden das länderübergreifende Auswählen von Angeboten zu vereinfachen.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Verabredung einer gemeinsamen Fachkräftestrategie: Von Faktoren der Standortpolitik wie z. B. Kitaausbau und Schulqualität bis hin zu Einwanderung und Weiterbildung sollten Berlin und Brandenburg sich darauf verständigen, wie durch einen gemeinsamen Strategierahmen die Mehrwerte aller Regionen verstärkt werden können. Dafür können auch entsprechende Zielgruppen (z. B. KMU) oder gemeinsame Herausforderungen (z.B. Digitalisierung und Rekrutieren von IT-Fachkräften) als Orientierung dienen. Diese Gesamtstrategie sollte auch einen gemeinsamen internationalen Außenauftritt umfassen. Zur Finanzierung könnten gemeinsame Mittel aus dem EU-Konjunkturpaket herangezogen werden.
  • Hauptstadtregion als gemeinsamen Arbeitsmarkt verstehen: Dafür sollte die länderübergreifende Vermittlungsarbeit durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter intensiviert werden. Auch bestehende Förderinstrumente wie u. a. das Teilhabechancengesetz sollten stärker als bislang auf die Metropolregion ausgeweitet werden. Gemeinsame Jobmessen und Career- Events beider Länder sollen Jugendliche, Absolventen und Arbeitssuchende besser beraten und für den eigenen Standort begeistern.
  • Weiterbildungsstrategien beider Länder abstimmen: Da Brandenburg mit seinem eigenen Landesweiterbildungsgesetz weiter ist als Berlin, empfehlen wir einen gemeinsamen Austausch der Berliner Arbeitsverwaltung mit den Kollegen aus Brandenburg, um Konzepte, Zuständigkeiten sowie Gremien-Strukturen (z.B. Brandenburger Landesbeirat für Weiterbildung) zu adaptieren und ebenfalls in Berlin zur Anwendung zu bringen. Dieses Treffen sollte Berlin nutzen, um den Arbeitsprozess an einem eigenen kohärenten Landesweiterbildungsgesetz aufzunehmen, das über die bislang unzureichenden Regelungen der Erwachsenbildung hinausgeht und auch (betriebliche) Fort- und Weiterbildung in den Blick nimmt. 
  • Gemeinsames Arbeitstreffen beider Länder zur Unterstützung des Beschäftigungsaufbaus in den Clustern der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg initiieren: Hier sollte geprüft werden, inwieweit die Corona-Pandemie eine Neuausrichtung der Innovationsstrategie Berlin- Brandenburg in Bezug auf das Angebot und den Bedarf von Fachkräften erfordert.

10. Bildung und Ausbildung

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Gute Grundlagen und Strukturen für die Zusammenarbeit bestehen: Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) entstand 2006 im Rahmen eines Staatsvertrages zwischen den Ländern mit dem Ziel die Weiterentwicklung von Schule und der Erwachsenenbildung gemeinsam wahrzunehmen. Zudem unterhalten Berlin und Brandenburg gemeinsam das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e.V. (ISQ). Die Fachausschüsse der Parlamente tagen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) gemeinsam. Agenturen für das Duale Studium existieren in beiden Ländern.
  • Gemeinsame Strategie fehlt: Eine länderübergreifende Strategie zur dualen Ausbildung in der Hauptstadtregion der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie dem Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie ist in ihrer Außendarstellung nicht erkennbar.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Gesamtheitlicher Blick und Strategie zur dualen Ausbildung und Nachwuchssicherung: Der Zusammenarbeit beider Länder im Bereich Ausbildung und Nachwuchssicherung kommt aktuell zu wenig Gewicht zu. Im strategischen Gesamtrahmen Berlin-Brandenburg fehlen diese Aspekte fast gänzlich. Die Länder der Metropolregion sollten daher eine ganzheitliche Strategie mit geeigneten, länderübergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftenachwuchsgewinnung entwickeln und einem regelmäßigen Monitoringprozess unterziehen.
  • Zusammenarbeit der Dualen Agentur Brandenburg mit der geplanten Dualen Agentur Berlin: Die Erfahrungen aus Brandenburg sollten auf das Land Berlin ausgeweitet werden, damit eine länderübergreifende Beratung (Studieninteressierte, Unternehmen), ein effizientes Marketing geleistet und im besten Fall eine Dachmarke entsteht, die das Duale Studium in der Metropolregion insgesamt stärkt.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Vergleichbarkeit der allgemeinen Schulbildung weiter ausbauen: Aus Sicht der Wirtschaft sollte zur besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse eine engere Angleichung bei den Kompetenzen und Standards in den Rahmenlehrplänen erfolgen. In diesem Sinne sollte Brandenburg auch für den mittleren Schulabschluss die Bezeichnung Realschulabschluss zu Gunsten des MSA abändern. 
  • Länderübergreifende Berufsorientierung ermöglichen: Im Rahmen der Berufsorientierung sollten den Schülern länderübergreifende Schulpraktika bei berechtigtem Interesse ermöglicht werden, damit diese auch dann ihre präferierten Ausbildungsberufe oder auch Ausbildungsbetriebe in der Praxis kennenlernen können, wenn dies im eigenen Bundesland (Berlin bzw. Brandenburg) nicht möglich ist.
  • Länderübergreifenden Besuch der Fachklassen vereinfachen: Bisher muss der zukünftige Auszubildende für den Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule jenseits der Ländergrenze, einen Antrag an das staatliche Schulamt in Cottbus oder die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie in Berlin stellen. Aus Sicht der Wirtschaft sollte dieser Prozess vereinfacht werden und die alleinige Anmeldung bei der Berufsschule künftig ausreichend sein.
  • Gemeinsame Förderinstrumente entwickeln: Im Rahmen der Verbundausbildung sollten die bestehenden länderspezifischen Förderungen zusammengeführt werden, um förderberechtigten Unternehmen künftig die Suche von Verbundpartnern in der gesamten Metropolregion Berlin- Brandenburg zu ermöglichen und so die betriebliche Ausbildung länderübergreifend zu stärken.
  • Berufsschullehramt länderübergreifend studieren: Ein Lehramtsstudium für zukünftige Berufsschullehrer wird derzeit in Brandenburg nicht angeboten. Brandenburg und Berlin prüfen eine Kooperation zur gemeinsamen Ausbildung von Berufsschullehrer mit entsprechender Aufstockung der Studienplätze.
  • Duale Agentur Brandenburg mit der geplanten Dualen Agentur Berlin zusammen aufstellen: Zur Stärkung des Dualen Studiums in der Metropolregion wäre zu prüfen (z. B. haushaltsrechtlich), wie eine konkrete Zusammenarbeit (Minimum) bzw. eine Fusion (bester Fall) gelingen und für beide Seiten vorteilhaft sein kann.

11. Wissenschaft

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Rahmenbedingungen noch nicht abgestimmt: Wissenschaftspolitische Rahmenbedingungen, haushaltsrechtliche Hürden und restriktive Bestimmungen von Förder- und Vergaberichtlinien erschweren oft eine länderübergreifende Zusammenarbeit der Verwaltungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und damit auch der beteiligten Wirtschaft.
  • Potenziale ungenutzt: Die Hauptstadtregion ist eine facettenreiche und exzellente Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsregion. Bei genauerer Betrachtung haben der Stadtstaat und das Flächenland - insbesondere mit Blick auf entsprechende Vergleichsstudien (z. B. des Stifterverbandes) - jedoch unterschiedliche Bedarfe. Dieses vermeintliche Hindernis wird in einzelnen Wissenschaftsbereichen bereits durch längerfristig bestehende, erfolgreiche Zusammenarbeit widerlegt, so dass von Kooperationslücken bzw. deutlichem Ausbaupotenzial für Forschung, Lehre, Infrastruktur, Organisation und Verwaltung ausgegangen werden muss.
  • Gemeinsame Strategie mit Leben füllen: Mit der im Januar 2019 beschlossenen „Gemeinsamen Innovationsstrategie innoBB 2025“ tragen beide Länder der räumlichen Nähe ihrer Innovations- und Wissenschaftslandschaft Rechnung, indem sie Synergiepotenziale erschließen, zukunftsträchtige Themenfelder identifizieren und Potenziale nutzen, die sich aus der Vernetzung und Kooperation von Akteuren und Institutionen ergeben. Gleichwohl fehlen der Neuausrichtung bisher spürbare Verbesserungen und konkrete Vorschläge mit Blick auf die Zusammenarbeit.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Freiheit der Wissenschaften fördern: Rahmenbedingungen, bürokratische Anforderungen bzw. Hürden (z. B. haushaltsrechtliche oder in Förder-/Vergaberichtlinien) für die Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Einrichtungen so vereinheitlichen, vereinfachen bzw. minimieren, dass tatsächliche Motivation und Anreize zu länderübergreifenden Aktivitäten in den Wissenschaftseinrichtungen und darüber hinaus entstehen. Zur Wissenschaftsförderung könnten politisch gezielt länderübergreifende Wettbewerbe initiiert und Ausschreibungen so gestaltet sein, dass „Metropolprojekte“ eher Vorrang haben und so Anreize für eine zunehmende Berlin- Brandenburger-Kooperationskultur entstehen.
  • Kooperationen und Zusammenarbeit stärken: Kooperationslücken bzw. Ausbaupotenziale sollten umfassend mit Blick auf Möglichkeiten der Zusammenarbeit für Forschung, Lehre, Infrastruktur, Organisation und Verwaltung erfasst und auf einfache und praxisnahe Umsetzung geprüft werden. Im Kontext der innoBB 2025 gilt es Neues auszuprobieren und Bewährtes fortzuführen, z. B. durch eine stärkere clusterübergreifende Kommunikation der Erfahrungen bzw. gelungener Beispiele länderübergreifender Aktivitäten und Projekte. Gemeinsame Netzwerk- und Kommunikationsformate für technologie- und innovationsorientierte Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft sind nötig (auch außerhalb der innoBB 2025), um kompakt Austauschmöglichkeiten zu bieten und Projekte der Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen des jeweils anderen Bundeslandes kennenlernen zu können.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Kooperationen anregen: Rahmenbedingungen und bürokratische Anforderungen (z. B. haushaltsrechtliche oder Förder-, Ausschreibungs-, Vergaberichtlinien) auf den Prüfstand stellen und potenzielle Kooperationshindernisse aus dem Weg räumen und wo möglich Vereinheitlichungen anstreben. Länderübergreifende Wettbewerbe und Ausschreibungen etc. so gestalten, dass kooperative „Metropolregionprojekte“ Vorfahrt haben.
  • InnoBB 2025 kommunikativ für einen stärkeren cluster- und themenübergreifenden Erfahrungsaustausch nutzen und neue Formate entwickeln: Als gemeinsames Netzwerk- und Kommunikationsformat z. B. den wechselseitig organisierten „TechnologieTransferTag – T³“ wiederbeleben bzw. eine zeitgemäße Form davon. Zusätzlich (digitale) (Kurz-)Formate entwickeln, die die Stakeholder beider Bundesländer zusammenbringt. Denkbar ist auch, von den Exzellenzuniversitäten zu lernen und z. B. einen Austausch der Hochschulmanager zu etablieren.
  • Die Agentur Duales Studium Land Brandenburg auf das Land Berlin ausweiten: Somit einen länderübergreifenden Ausbau, Qualitätssicherung, Beratung und ein effizientes Marketing leisten. Damit kann eine Dachmarke für die Metropolregion entstehen, die das Duale Studium insgesamt stärkt.
  • Wissenstransfer intensivieren: Gesehen als Infrastrukturbaustein, der die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und insbesondere das Transfergeschehen der Hochschulen angewandter Wissenschaften intensiviert, sollte geprüft werden, ob das IFAF Berlin (das bereits den WTT-Fokus auf Berliner und Brandenburger Unternehmen / Partner hat) auch auf hochschulischer Ebene seine Aktivitäten länderübergreifend ausbauen kann.

12. Digitale Transformation

Wie ist der gegenwärtige Stand der Zusammenarbeit zwischen den Ländern?

  • Grundlagen bestehen: Eine Zusammenarbeit existiert in den Grundlagen innerhalb der vielfältigen digitalrelevanten Themenfelder. Aus Sicht der IHKs Berlin-Brandenburg sind für die anwenderorientierte und erfolgreiche Digitalisierung der Metropolregion Berlin-Brandenburg wichtige weitere Schritte für eine zielgerichtete Zusammenarbeit zu institutionalisieren und zu professionalisieren.
  • Aktuelle Themen in Abstimmung: Es arbeiten beide Länder u.a. im Rahmen des OZGThemenfeldes „Querschnittsleistungen“ zusammen. Die Arbeit in diesem Themenfeld (TF) wird vom Bundesministerium des Innern sowie dem Land Berlin federführend geleitet. Zu den weiteren TF-Projektpartnern gehört u.a. die Brandenburgische Landesregierung. Auch arbeitet Brandenburg bei der OZG-Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit Bayern künftig enger zusammen. Grundlage hierfür ist eine Ende 2020 geschlossene Kooperationsvereinbarung.
  • Landesstrategien mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten: Beide Länder haben im Rahmen der Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie ihre Zusammenarbeit bzw. Abstimmungstätigkeiten ausgebaut. Das unterschiedliche Tempo und das bisherige Nicht- Vorhandensein eine Berliner Digitalisierungsstrategie erschweren aktuell ein auf strategische Maßnahmen abgestimmtes Vorgehen. Die vor gut zwei Jahren vom Kabinett verabschiedete „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ wurde 2020 einer Evaluation unterzogen – die Ergebnisse finden Eingang in das Digitalprogramm 2025. Es ist ungewiss, in welchem Umfang eine Verzahnung beider Landesstrategien realisiert wird. Die Ausrichtung der jüngst eingerichteten Digitalagenturen beider Länder unterscheiden sich merklich.

Wie sollte eine Zusammenarbeit der beiden Länder aussehen?

  • Politische Governance im Fokus: Ein engeres Zusammenrücken beider Länder bei Strukturen und Projekten der digitalen Transformation ist unbedingt erforderlich und von beiderseitigem Vorteil. Gerade beim Auf- und Ausbau der digitalen (Daten)Infrastruktur und der Verwaltung ist ein gemeinsames bzw. abgestimmtes Vorgehen sinnvoll, um zügig eine solide Basis für die Digitalisierung zu schaffen.

    Als Knackpunkt könnte sich die übergreifende Zusammenarbeit in den gegebenen Regierungsund Verwaltungsstrukturen ergeben, die sich schon innerhalb Berlins als Hemmschuh der Digitalisierung erweist. In Brandenburg hat im Sommer 2020 ein Bericht des Landesrechnungshofes deutlich die Defizite benannt und strukturelle Anpassungen zur besseren Steuerung und Gestaltung angemahnt. Die Digitalisierung ist nicht nur organisatorisch einzuleiten, sondern muss auch politisch priorisiert werden. Hier haben beide Ländern die Möglichkeit auf Basis des strategischen Gesamtrahmens den politischen Willen mit konkreten Maßnahmen, Zielen und Kapazitäten zu bekräftigen und zu untersetzen.
  • Verwaltungsdigitalisierung gemeinsam planen: Berlin und Brandenburg sollten als Nachbarländer ihre praktischen Erfahrungen bei verwaltungsübergreifenden Themen stärker in die OZG-Umsetzung einbringen – und die Mitwirkung im IT-Planungsrat ausbauen. Länderübergreifende Herausforderungen im täglichen Verwaltungshandeln sind sowohl für viele Unternehmen (z.B. mit Betriebsstätten in verschiedenen Bundesländern) als auch für die betroffenen Behörden ein potenzieller Ansatzpunkt dafür. Mögliche Pilotvorhaben könnten Potenzial für zahlreiche andere Nachbarregionen in Deutschland entfalten.
  • Technische Grundlage für die gemeinsame Verwaltungsdigitalisierung schaffen: Die Intensivierung auf verwaltungsseitiger Ebene muss sich auch auf technischer Ebene fortsetzen. Insbesondere bei der Kooperation der jeweiligen landeseigenen IT-Dienstleister (ZIT-BB & ITDZ). Das Fehlen von interoperablen Lösungen belastet unzählige Bereiche des Landeswesens und seiner Verwaltung. Eine projektorientierte Zusammenarbeit und ein systematisierter Erfahrungsaustausch z.B. bei Nutzerservices oder Open-Source-Lösungen schonen die personellen wie finanziellen Kapazitäten und bieten die Möglichkeiten von Beginn an interoperable (technische) Lösungen zu entwickeln. Im besten Fall können Dienstleistungen vom ZIT-BB als auch ITDZ aus beiden Ländern bezogen werden. Andere Metropolregionen nutzen diese Synergievorteile bereits.

Welche konkreten Vorhaben oder Verabredungen sollten die beiden Länder hierfür treffen?

  • Politische Governance vorantreiben: Ein steuerndes länderübergreifendes Digitalkabinett und die Federführung in den jeweiligen Kanzleien müssen die politische Priorisierung, Koordinierung, Umsetzung und das Monitoring langfristig gewährleisten. Digitalpolitik muss Chefsache sein und in Berlin werden: Erforderlich wird damit eine zentrale Steuerung, Koordinierung und Umsetzung in der Senatskanzlei. Erfolge setzen des Weiteren neue Rollen wie die eines Staatssekretärs „Digitalisierung & Digitale Stadt“ (als CDO) sowie die Etablierung einer ressortübergreifenden Arbeitsstruktur und -kultur voraus. Zielgerichtete personelle wie finanzielle Kapazitäten sind dabei gleichzeitig auch in den jeweiligen Fachverwaltungen notwendig.
  • Digitalisierungsstrategien abstimmen: Für die mittlere und langfristige Entwicklung der Metropolregion legen die jeweiligen Digitalstrategien der Länder als Rahmenstrategien eine wichtige Grundlage für konkrete Maßnahmen, Ziele und Messgrößen. Die aktuelle Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie sollte bereits frühzeitig eine in den hier aufgezeigten Themenfeldern strategische Kongruenz mit der Brandenburger Digitalisierungsstrategie sicherstellen. Gleiches gilt für das fortgeschriebene Brandenburger Digitalisierungsprogramm 2025. Sobald auch Berlin über eine eigene Strategie verfügt, muss ein Prozess sicherstellen, dass die Wirkung länderübergreifender Maßnahmen messbar wird. Nur so können bestehende Maßnahmen korrigiert und neue Maßnahmen (sowie Instrumente) mittelfristig entwickelt werden. Zusätzlich müssen für die Digitalisierung bestehender städtischer Infrastrukturen und Dienstleistungen kommunale Unternehmen stärker eingebunden werden. Für ein bundeslandweit koordiniertes und zielorientiertes Vorgehen der jeweiligen kommunalen Unternehmen ist ein klarer politischer Auftrag auszusprechen und Verantwortung für die Koordination, das Monitoring und die Prozesskonsolidierung zu übernehmen. Die landespolitischen Strategien wie die E-Government-, Digitalisierungs- und Smart-City/Country- Strategie sollten zukünftig mit den Zielen der Unternehmensstrategien der Landesunternehmen übereinstimmen.
  • Leistungsanalyse für die Verwaltungsdigitalisierung: Identifikation von geeigneten länderoder kommunenübergreifenden (digitalen) Verwaltungsleistungen (z.B. Anträge und Genehmigungen für Tiefbauarbeiten im Bereich Glasfaser und bei Mobilfunkstandorten).
  • Digitale Infrastruktur gemeinsam ausbauen: Für das digitale Zusammenwachsen der Metropolregion sind Fortschritte beim Glasfaserausbau sowie beim Auf- und Ausbau des 4G/5G Mobilfunknetzes stärker durch gemeinsam befürwortete Projekte und Prozesse zu priorisieren und zu beschleunigen. Für ein unterbrechungsfreies Mobilfunknetz – unabhängig von Ländergrenzen und entlang der Pendlerströme – sollten beide Länder stärker ihre Kooperationspotentiale für die Bestimmung von Mobilfunkstandorten prüfen. Die Fertigstellung eines Mobilfunkstandortes dauert in Summe durchschnittlich 24 Monate. Dabei werden vier Prozessschritte „Standortsuche“, „Standortsicherung“ „Baugenehmigungsverfahren“ und „Realisierung der Infrastruktur“ unterschieden. Eine Angleichung, Standardisierung und Digitalisierung bei Baugenehmigung führen zu direkten Realisierungs- und Kostenvorteilen. Wohingegen beide Länder auch bei der Standortsuche von Mobilfunkorten insb. an den Ländergrenzen Synergie- und Unterstützungspotentiale im Sinne der Daseinsvorsorge als auch für die ausbauenden Unternehmen heben müssen.
  • (Echtzeit-)Daten gemeinsam nutzen: Egal, ob für die Gestaltung der Verkehrs- oder Energiewende oder für den Wandel der Verwaltung hin zu einem modernen Dienstleister, überall werden Daten benötigt. Das Effizienz- und Wertschöpfungspotenzial ist enorm. In Berlin gibt es bereits mit dem Open Data Portal oder den Geodaten-Informationssystemen gute Ansätze: Diese müssen zwingend um eine zielorientierte Data Governance (unter Einbindung kommunaler Unternehmen) ergänzt, mit einer Urban Data Platform (bzw. Country Data Platform) steuerbar gemacht und für evidenzbasierte politische Entscheidungen genutzt werden. Dabei müssen insbesondere Echtzeitdaten noch stärker aufgearbeitet und für den Betrieb der Stadt und auf dem Land nutzbar sein. Gemeinsame Projektentwicklungen und Anwendungsfälle bieten sowohl für Berlin als auch Brandenburg große wirtschaftliche, unternehmerische und strukturpolitische Potentiale. Hier kann zukünftig den landeseigenen IT-Dienstleistern eine neue Aufgabe zukommen.
  • Gesundheitssektor als gemeinsames Handlungsfeld begreifen: Mit der hervorzuhebenden Stellung Berlins als Gesundheitsstadt und der Vorteile, die die durch Digitalisierung von Prozessen und Leistungen im Gesundheitsbereich ermöglicht werden, sind für die Bereitstellung und Nutzung ärztlicher Expertise und gesundheitsrelevanter Leistungen neue digitale Wege zu beschreiten. In der Region Berlin-Brandenburg sollte ein konkretes, länderübergreifendes Modellprojekt „Virtuelles Krankenhaus“ als leistungsfähiges IT-Netzwerk initiiert werden, in welchem die hier ansässigen, spezialisierten Krankenhäuser und Akteure der Gesundheitswirtschaft effizienter und patientenorientierter zusammenarbeiten können. Ein Referenzprojekt existiert bereits in Nordrhein-Westfalen, welches aktuell verstärkt an Bedeutung gewinnt, weil es auf den hohen Bedarf an Behandlung und Expertise bei der Patientenversorgung schwersterkrankte Covid-19-Fälle eine digitalbasierte besser Unterstützung ermöglicht.
  • Datenschutz mitdenken: Der Berliner Senat schafft gemeinsam mit der Brandenburgischen Landesregierung (und den Datenschutzbeauftragten der Länder) alle Voraussetzungen dafür, dass einheitliche, praktikable Datenschutzrichtlinien der Länder Berlin und Brandenburg schrittweise erarbeitet und verbindlich eingeführt werden. Nur so kann die Berliner Wirtschaft, und insbesondere die Gesundheitswirtschaft in der Digitalisierung erfolgreich zu sein. Die ungleiche Auslegung und Strenge in einzelnen Bundesländern wirkt als Hemmschuh wirtschaftlicher Aktivitäten und diskriminiert Unternehmer je nach Standort.
  • Förderung & Finanzierung abstimmen: Ein länderübergreifender Investitionsfonds, der Mittel für im Prozess des strategischen Gesamtrahmens identifizierte länderübergreifende Projekte schneller und bürokratieärmer in die Umsetzung bringt, wird angelegt. Dies klärt bereits frühzeitig Verantwortungen und schafft den nötigen finanziellen Spielraum. Ein Investitionsfond kann dafür sorgen, dass in der Projektumsetzung zu viel Zeit aufgrund grundlegender Finanzierungsfragen verloren geht. Außerdem kann ein gemeinsam konzipiertes Förderprogramm (z.B. „Digitalbonus BB“) Zuschüsse für KMU ermöglichen. Die in beiden Ländern bestehenden Digitalisierungsförderprogramme sollten dahingehend einer Evaluierung unterzogen werden, um Empfehlungen abzuleiten, Anpassungen vorzunehmen (z.B. bei der Gesamtvolumengrenze) und Förderbereiche (neu) auszurichten. Eine dabei zusätzliche Ausrichtung auf Unternehmen, die durch Betriebsstätten in beiden Ländern gekennzeichnet sind, kann für das Zusammenwachsen der Region zusätzliche Anreize setzen (z.B. Produktion in einem Land und F&E im anderen).
  • IT-Fachkräfte für die Region gewinnen: Die Suche nach IT-Fachkräften belastet heute bereits zahlreiche Unternehmen. Ein gemeinsames IT-Fachkräfteanwerbe-Projekt kann hier strategische Entwicklungen ermöglichen, indem eine Bestandsaufnahme, der in Berlin-Brandenburg verfügbaren beruflichen wie akademischen Aus- und Weiterbildungsangebote erfolgt und eine darauf aufbauende Bewertung der mittelfristigen Erweiterungsplanung bzw. fachlichen Spezialisierung abgeleitet werden kann.
  • Gemeinsame Fortschritt im Monitoring sichtbar machen: Für die Akzeptanz, Nachverfolgung und Wirkungsmessung ist ein öffentlich zugängliches Monitoring z.B. in Form eines Dashboards frühzeitig zu diskutieren und pilothaft anzustoßen (z.B. Vorbild OZG-Dashboard Bund). Dieses Angebot bietet zusammen mit Beteiligungsplattformen wie „mein.berlin“ eine aufwandsarme und nutzerfreundlich Möglichkeit Beteiligungsprozesse daten- und erfolgsorientiert zu ermöglichen.