Vereinbarkeit von Gesundheitsschutz und Wirtschaft

Sauber arbeiten – das können Unternehmerinnen und Unternehmer in Ostbrandenburg auch unter erschwerten Bedingungen. Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Tätigkeit müssen vereinbar sein. Ideen sind gesucht, um in Werkstätten, Lagern, Gaststätten, Büros und unterwegs, mit Kollegen und Kunden hygienisch einwandfrei zu arbeiten. Diese Liste ist eine Sammlung von Maßnahmen:
Abstand wahren
  • Mindestabstandsregel zwischen Kunden und Personal von 1,5 Meter, auch bei Beratungsgesprächen (Regelmäßiger Hinweis durch Lautsprecherdurchsagen für Kunden, Unterrichtung des Personals vor Wiederöffnung, Hinweis des Personals vor täglichem Arbeitsbeginn).
  • Begrenzung der gleichzeitigen Kundenanzahl in Geschäften und Restaurants, zum Beispiel bemessen nach der Quadratmeterzahl. 
  • Mindestabstand in Restaurants durch Tischabstände von mindestens 1,5 Metern, alternativ durch Nichtbesetzen jedes zweiten Tisches, Abstandszonen im Kassenbereich von mindestens 1,5 Metern zwischen Kunden (Pflicht zu Markierungen).
  • Kontaktvermeidung durch Schlüsselsafe oder Postversand bei Vermietung von Ferienwohnungen/Apartments. 
  • Plexiglassichtscheiben im Kassenbereich zwischen Kunden und Mitarbeitern zum gegenseitigen Schutz.
  • Öffnungszeiten verlängern, um Einkaufs- und Gästeaufkommen zu entzerren.
  • Nutzung von Servierwagen in Gaststätten, um den Mindestabstand zu gewährleisten; Gast nimmt sein Essen selbst vom Wagen. 
Mundschutz tragen
  • Nachdem eine Versorgung des medizinischen Personals mit FFP2 und FFP3 Masken sichergestellt ist, können auch Restaurant- und Ladenpersonal während der Öffnungszeiten im Kundenbereich Masken tragen (zur Verfügung gestellt durch Arbeitgeber, sofern die Verfügbarkeit mit Masken auch für die Bevölkerung sichergestellt).
  • Betreten von Geschäften nur von Kunden mit Mundschutz.
Desinfektion sicherstellen
  • Desinfektion von Händen bei Betreten von Restaurant oder Geschäften. Entsprechende Desinfektionsspender am Eingang. Gebrauch überwacht durch Mitarbeiter. Alternative: während des Aufenthalts im Geschäft sind Einweghandschuhe zu tragen. 
  • Handdesinfektion des Personals bei Arbeitsbeginn, alle zwei Stunden und Arbeitsende sowie anlassbezogen (Arbeitgeber stellt Desinfektionsmittel und Handpflegemittel zur Verfügung). 
  • Regelmäßige Oberflächendesinfektion in Restaurants, Geschäften, Büroräumen, Werkstätten.
Ihre Beteiligung zum Thema ist in den Meinungsbildungsprozess der IHK Ostbrandenburg eingeflossen und wurde in der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Land Brandenburg und dem Bund genutzt.