Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand"

Stand 4.12.2023:
Aufgrund des BVerfGE- Urteils wurde beim BAFA eine Haushaltssperre verfügt. Es dürfen zur Zeit keine neuen finanziellen Zusagen bestätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Die Bewilligung von Anträgen pausiert. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.


Das Beratungsprogramm Energieberatung Mittelstand (EBM) wird seit dem 1. Januar 2021 mit Förderschwerpunkten Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme weitergeführt. Die gesamte Abwicklung (inklusive Antragsverfahren und Nachweisprüfung) erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Eine in diesem Modul geförderte Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie.
Weitere Hinweise und Bedingungen finden Sie hier.