Wir über uns

Der Berufsbildungsausschuss wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes in sachlicher und örtlicher Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg errichtet. Dem Ausschuss gehören je sechs Beauftragte der Arbeitgeber/-innen, der Arbeitnehmer/-innen sowie Lehrer/-innen an berufsbildenden Schulen an. Die Lehrer/-innen haben beratende Stimme. Jedes Mitglied des Ausschusses hat einen/eine Stellvertreter/-in.
Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören und beschließt die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes die von der IHK zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung und Weiterbildung. Der Ausschuss hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Die Berufung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg und beträgt längstens vier Jahre. Der Ausschuss kommt in jährlich mindestens zwei Sitzungen zusammen. Die alternierenden Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses sind jeweils Vertreter/-innen der Arbeitnehmer- beziehungsweise Arbeitgeberseite.