Produktsicherheit in der EU

Es gibt keine Produkte auf dem europäischen Markt, für die nicht mindestens ein Gesetz gilt. Die geltenden Gesetze für die eigenen Produkte zu kennen, gehört zu den grundlegenden Unternehmerpflichten.​
Wenn ein Produkt im Unternehmen hergestellt wird, mit Menschen zu tun hat und/oder auf den Markt kommt, um dort mit Menschen in Kontakt zu kommen, greift der Gesetzgeber mit dem Produktsicherheitsrecht ein.
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In dieser komplexen Struktur ist es wichtig, dass jeder Marktteilnehmer über seine Verantwortung und seine Aufgaben Bescheid weiß.
Jeder Bereitsteller eines Produktes muss sich die Frage stellen:
Welche rechtlichen Grundlagen werden gelten, wenn ich ein (un)fertiges Produkt auf einen konkreten Markt bringe?
In der EU gilt dafür das Produktsicherheitsrecht, das alle Risiken abdeckt, die nicht durch spezielle Richtlinien und Normen erfasst werden.
Ein Bereitsteller kann sowohl der:
  • Hersteller,
  • Einführer (Import aus Drittstaaten),
  • Händler (Vertrieb innerhalb der EU),
  • Monteur (Zusammenfügen zu einem neuen Produkt und auf den Markt bringen) oder
  • deren Bevollmächtigte sein.
Selbst Endbenutzer können Bereitsteller werden, wenn sie ein gebrauchtes Produkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit wieder auf den Markt bringen.
Richtlinien und Normen sind Orientierungen für die Bereitsteller von Produkten. Es darf vermutet werden, dass damit die jeweiligen Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften in der EU erfüllt werden. Es ist jeweils zu prüfen, ob die geltenden EU-Vorschriften in den einzelnen Nationalstaaten direkt oder mit der Umsetzung in eine nationale Regelung wirken.
In Deutschland sind nacheinander folgende Schritte bei Produkteinführungen zu beachten, die im nachfolgenden Punkt Produkteinführung stichwortartig angegeben sind.

In diesem Informationsportal der IHKs in Baden-Württemberg, wurden alle Informationen rund um die Produktentwicklung in der EU zusammengetragen. Hier werden auch Hinweise zum Thema Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung gegeben.
 
Bei allen Fragen rund um diese Themen stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen unter den angegebenen Kontaktdaten gern zur Verfügung.