Hauptgeschäftsführung
Die Geschäfte der IHK werden nach den Richtlinien und Beschlüssen der Vollversammlung und des Präsidiums vom Hauptgeschäftsführer und seinem Stellvertreter im Einvernehmen mit dem Präsidenten geführt. Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die IHK gemeinsam rechtsgeschäftlich und gerichtlich.