Hauptgeschäftsführung

Die Geschäfte der IHK werden nach den Richtlinien und Beschlüssen der Vollversammlung und des Präsidiums von der Hauptgeschäftsführerin und ihrer Stellvertreter im Einvernehmen mit dem Präsidenten geführt. Präsident und Hauptgeschäftsführerin vertreten die IHK gemeinsam rechtsgeschäftlich und gerichtlich.

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