Ferien mit Profit: Geld verdienen, Beruf entdecken
IHK Ostbrandenburg informiert zur Ferienarbeit von Schülern
Ferien bieten Schülern die Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen. Jugendliche dürfen ab dem 15. Lebensjahr während der Vollzeitschulpflicht in den Schulferien für maximal vier Wochen im Jahr einer Beschäftigung nachgehen. Dies entspricht – bei einer Fünf-Tage-Woche – maximal 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
„Ferienjobs und Betriebspraktika sind eine gute Chance für Jugendliche, praktische Erfahrungen zu sammeln und erste Kontakte in die Arbeitswelt zu knüpfen. Für Unternehmer, Schüler und Eltern gilt es, gesetzliche Vorgaben zu beachten und den Schutz junger Menschen sicherzustellen“, sagt Stefan Heiden, Justiziar der IHK Ostbrandenburg.
Die Ferienarbeit kann flexibel auf die amtlich festgelegten Ferien verteilt werden, sodass sowohl mehrere kürzere Ferienjobs als auch ein längerer Ferienjob in den Sommerferien möglich sind. Bereits vor dem 15. Geburtstag können Jugendliche ab 13 Jahren – mit Einwilligung der Eltern – geeignete Tätigkeiten ausüben, wie zum Beispiel das Austragen von Zeitungen, Nachhilfe, Botengänge oder das Auffüllen von Regalen. Die Einwilligung der Eltern sollte beim Arbeitgeber vorliegen, ebenso eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Schulbescheinigung.
Nicht zulässig sind Arbeiten, die die Sicherheit, Gesundheit oder Entwicklung der Jugendlichen gefährden. Dazu zählen insbesondere Tätigkeiten in produzierenden Gewerben, auf Baustellen, in Kfz-Werkstätten oder an Tankstellen. Grundsätzlich gilt: Bei Unsicherheiten sollten sich Arbeitgeber und Eltern vor Arbeitsaufnahme stets Rat einholen.
Mehr Infos unter: http://ihk-obb.de/ferienjob
Betriebe mit Ferienjobs gibt es hier: www.mach-es-in-brandenburg.de
Betriebe mit Ferienjobs gibt es hier: www.mach-es-in-brandenburg.de
Die IHK Ostbrandenburg ist die größte Interessenvertretung der Wirtschaft zwischen Schwedt und Eisenhüttenstadt, zwischen Berlin und der Oder.