EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
Die Verordnung EUDR sieht für Unternehmen der Wertschöpfungskette von Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz sowie dessen Erzeugnissen verbindliche Sorgfaltspflichten vor: hiernach dürfen diese Waren nur dann in den Unionsmarkt ein-, ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung beziehungsweise Waldschädigung in Verbindung stehen. Von der Verordnung sind mehr als 800 Produkte betroffen.
Beginn der Verordnung und Betroffenheit der Unternehmen
Am 29. Juni 2023 ist die Entwaldungsverordnung der EU (European Deforestation Regulation, EUDR) in Kraft getreten und gilt für Unternehmen, die einen relevanten Rohstoff (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) oder ein daraus hergestelltes relevantes Erzeugnis aus Anhang I der Verordnung auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus diesem ausführen.
Die Verordnung hat das Ziel, dass entwaldungsfrei hergestellte Produkte erreicht werden. Im Rahmen der EUDR wird Entwaldung verstanden als Umwandlung von Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche. Bei Holz und Holzerzeugnissen darf es außerdem nicht zu einer Waldschädigung gekommen sein.
Die Verordnung gilt nach einer Übergangsfrist ab dem 30. Dezember 2025 für mittelgroße und Großunternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Holz und Holzprodukte, die bisher unter die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) gefallen sind, gelten etwas andere Übergangsfristen.
Je nach dem, ob ihr Produkt im Anhang 1 der EUDR-Verordnung aufgelistet ist, wie groß ihr Unternehmen ist und welche Rolle sie in der Lieferkette einnehmen (Marktteilnehmer oder Händler) ergeben sich unterschiedliche Sorgfaltspflichten: es müssen Sorgfaltserklärungen erstellt oder lediglich Referenznummern weitergegeben beziehungsweise aufbewahrt werden.
Informationen und Ansprechpartner
Umfangreiche Informationen finden Sie bei der zuständigen Bundesbehörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und auf der Plattform ELAN! finden sich umfangreiche Handreichungen und Tools für die Umsetzung.
Zusätzlich stellen das BLE und die EU-Kommission zahlreiche FAQs und Leitlinien rund um das EUDR zur Verfügung. Zusätzlich bietet das BLE einen eigenen Newsletter zum EUDR an.
Auf den Webseiten des Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte finden sich zahlreiche weitere Informationen, Veranstaltungsangebote und direkte Ansprechpartner für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette.
Webinare/ Informationsveranstaltungen
Termin | Titel | Link |
2. Oktober 2025, 10:00 - 11:30 Uhr, online | Webinar: “EU-Entwaldungsverordnung - Was jetzt zählt!” | https://www.ihk.de/rhein-neckar/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5232590/122073?terminId=122073 |
16. Oktober 2025, 10 Uhr, online | Webinar “Die EUDR und der Zoll”, (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE) | https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Web-Seminare/Web-Seminare_node.html |
5. November 2025, 14:00 - 15:30 Uhr, online | Webinar: “EU-Entwaldungsverordnung - Umsetzung in letzter Minute: Was jetzt noch möglich ist.” (IHK Kassel-Marburg) | https://www.ihk.de/kassel-marburg/veranstaltungen-4024838?doo_event_id=196531 |
27. November 2025, 10 Uhr | Webinar “Was bedeutet die EUDR für die Holzwirtschaft?” | https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Web-Seminare/Web-Seminare_node.html |
ständig | Präsentationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu verschiedenen Aspekten der EUDR | https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Web-Seminare/Web-Seminare_node.html |
ständig | Mediathek des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte mit mehreren aufgezeichneten Webinaren zum Thema EUDR | https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/mediathek |