Was ist ein Mischbetrieb?

Die Zuordnung ist nicht immer eindeutig. Erste Hilfestellung bietet ein Leitfaden für die Abgrenzung der Tätigkeiten. Dann sollte eine individuelle Prüfung erfolgen, ein Gespräch mit IHK oder HWK schafft Klärung.

Mitglied IHK oder HWK oder beides?

Betriebe, die sowohl IHK-zugehörige Tätigkeiten (zum Beispiel Industrie, Handel oder Dienstleistungen) als auch handwerkliche Tätigkeiten ausüben, werden als Mischbetriebe bezeichnet. Sie gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK und der Handwerkskammer an.

Die Beitragsveranlagung erfolgt auf der Grundlage von § 3 IHKG und § 113 HwO. Betriebe, in denen sowohl IHK-zugehörige als auch zulassungsfreie handwerkliche beziehungsweise handwerksähnliche Tätigkeiten miteinander wirtschaftlich-technisch verbunden sind, werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich IHK zugehörig, sofern der nichthandwerkliche Betriebsteil (Hauptbetrieb) den zulassungsfreien beziehungsweise handwerksähnlichen Betriebsteil dominiert.

Wie erfolgt die Zuordnung?

Betriebe werden beiden Kammern zugehörig, wenn die zulassungsfreie handwerkliche beziehungsweise handwerksähnliche Tätigkeit überwiegt, § 2 Abs. 3 IHKG. Gleiches gilt, wenn zwischen den Betriebsteilen keinerlei wirtschaftlich-technischer Zusammenhang besteht.