Messeförderung für Brandenburger Unternehmen

Das Land Brandenburg hat im Wesentlichen zwei Programme zur Messeförderung aufgelegt.
Dabei handelt es sich zum einen um die:

Markterschließungsrichtlinie (MER) 2022

Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile durch:- Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtungs- Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg- Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland- Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland- Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen. Die Antragstellung beginnt am 31. Januar 2022 über das ILB-Kundenportal.

Markterschließung durch KMU
(GRW-Markt-International)

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten. Die Antragstellung ist seit dem 2. Januar 2021 über das ILB-Kundenportal möglich.
Gefördert werden:
  • Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen.
  • Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.
  • (Beratungs-/Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind.)
Brandenburger Unternehmen stehen darüber hinaus noch weitere, bundesweite, Programme zur Messeförderung zur Verfügung.

Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. 
Die rechtlich selbstständigen jungen innovativen Unternehmen müssen jünger als zehn Jahre sein und ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben. Ihre Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen neuentwickelt oder wesentlich verbessert werden.
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligungbis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.

Auslandsmesseprogramm des Bundes

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützen in Zusammenarbeit mit dem AUMA deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen im Ausland. Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslandsmesseprogramm (AMP) zusammengefasst und vom AUMA im Internet veröffentlicht.

Neustart von Messen nach der Pandemie: Messeprogramm kleine und mittlere innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert wird die Messeteilnahme von kleinen und mittleren innovativen Unternehmen auf Einzelständen. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören ausgesuchte Messen mit einer hohen Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite.

Über das neu geschaffene Fördermodul können Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Zeitraum von Oktober 2021 bis Dezember 2022 einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent zu messebezogenen Kosten auf ausgewählten Messen im Inland erhalten (max. Fördersumme beträgt 12.500 Euro pro Aussteller). Förderfähig sind die vom Messeveranstalter bzw. Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Ausgaben für Flächenmiete und Standbau im Rahmen eines Einzelstandes.
Die Liste der förderfähigen Veranstaltungen und die genauen Fördervoraussetzungen können über folgenden Link des BAFA abgerufen werden.
Ab 02. August 2021 können Anträge online über die BAFA-Homepage gestellt werden.

Messen unbesorgt planen können: Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen (SoMA)

Der Sonderfonds gibt den Veranstaltern von Messen und Ausstellungen mehr Sicherheit bei der Planung von Messen und Veranstaltungen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist Antragsbearbeiter. Die Anträge können über eine bundeseinheitliche Plattform gestellt werden.
Antragsberechtigt für Hilfen aus dem Sonderfonds sind Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung organisieren und durchführen.
Ab dem 25.Oktober 2021 können sich antragsberechtigte Firmen registrieren (Voraussetzung für eine Antragstellung auf Gewährung der Ausfallabsicherung ist, dass die Messe oder Ausstellung vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert wird). Der Durchführungszeitraum der Messen oder Veranstaltungen läuft bis zum 30. September 2022. Die Registrierung muss bis spätestens 28. Februar 2022 erfolgen.
Die Absicherung soll eine Planung von größeren Veranstaltungen ermöglichen und übernimmt deshalb bei erfolgter Registrierung 80 Prozent der Ausfallkosten, falls eine geplante Messe oder Ausstellung pandemiebedingt nicht stattfinden kann.