Was ist ein Ursprungszeugnis und wozu dient es?

Was ist ein Ursprungszeugnis?

Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (§ 271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben. Mit anderen Worten, die Angaben auf der Vorderseite des Ursprungszeugnisses sind Angaben, die die IHK gegenüber Dritten macht.

Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland in der Regel die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig (§ 1 Abs. 3 IHKG).

Wozu dient ein Ursprungszeugnis?


Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich:

zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
  • Kontrolle der Warenbewegungen
  • Durchführen von Antidumping-Maßnahmen
  • Überwachen von Importbeschränkungen und Importkontingenten
zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
  • im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
  • Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen
  • Verknüpfung von Akkreditiven oder anderen dokumentären Zahlungsformen mit dem Ursprungszeugnis
  • Kundenwunsch
In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses oder der Bescheinigung von Handelsrechnungen.