Änderung der EU-Schwellenwerte
Die Europäische Kommission prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob die Schwellenwerte anzupassen sind. Zuletzt hat es zum 1. Januar 2022 eine Anpassung gegeben.
EU-Schwellenwerte seit dem 1. Januar 2022:
- 5.382.000 € für Bauleistungen (bisher 5.350.000 €)
- 215.000 € für Liefer- und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber (bisher 214.000 €)
- 5.382.000 € für Konzessionen (bisher 5.350.000 €)
- 140.000 € für Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörde (bisher 139.000 €)
- 431.000 € für Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber, Obere und oberste Bundesbehörde (bisher 428.000 €)
- 431.000 € Liefer- und Dienstleistungen – Verteidigung/Sicherheit, Obere und oberste Bundesbehörde (bisher 428.000 €)
- 750.000 € Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber (bisher 750.000 €)
Ansprechpartner ist die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V., Geschäftsführerin Petra Bachmann, Tel: 0331 95 12 90 95, E-Mail: petra.bachmann@abst-brandenburg.de