Berufliches Feststellungsverfahren (Validierung)
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Berufliche Kompetenzen werden nicht ausschließlich durch eine klassische Berufsausbildung erworben. Viele Menschen sammeln über Jahre hinweg umfangreiche praktische Erfahrungen im Berufsalltag und übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben in ihrem Tätigkeitsfeld. Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) wurde die Möglichkeit geschaffen, berufliche Handlungskompetenzen offiziell bewerten und anerkennen zu lassen.
Die Industrie- und Handelskammern bieten hierfür ein Validierungsverfahren an. Ziel ist es, berufliche Erfahrungen sichtbar zu machen und mit den Anforderungen eines anerkannten Ausbildungsberufs zu vergleichen. Das Verfahren kann neue berufliche Perspektiven eröffnen – beispielsweise bei Bewerbungen, im Unternehmen oder für weitere Qualifizierungen.
Für wen eignet sich das Verfahren?
Das Verfahren richtet sich an Personen, die über längere berufliche Erfahrung verfügen, jedoch keinen entsprechenden Berufsabschluss besitzen. Auch Menschen mit vielseitigen Tätigkeitsprofilen oder beruflichen Kompetenzen aus unterschiedlichen Tätigkeiten können von einer Anerkennung profitieren.
Darüber hinaus kann das Verfahren auch für Unternehmen interessant sein. Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, vorhandene Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden sichtbar zu machen und Fachkräfte langfristig zu sichern.
Was wird geprüft?
Im Rahmen des Verfahrens werden berufliche Handlungskompetenzen mit den Anforderungen eines anerkannten Ausbildungsberufs verglichen. Grundlage ist dabei das jeweilige Berufsbild.
Geprüft wird unter anderem,
Je nach Ergebnis kann eine vollständige oder teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden.
Wie läuft das Verfahren ab?
Der erste Schritt ist eine persönliche Erstberatung durch die Industrie- und Handelskammer. Gemeinsam wird besprochen,
Die eigentliche Kompetenzfeststellung erfolgt anschließend bei der zuständigen Kammer.
Das Verfahren kann verschiedene Elemente enthalten, beispielsweise:
Bei einer überwiegenden Vergleichbarkeit weist der Bescheid zusätzlich die festgestellten und die nicht festgestellten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit aus.
Bei einer vollständigen Vergleichbarkeit stellt der Bescheid in der Form eines schriftlichen Zeugnisses die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin mit der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit fest.
Kann der Antragsteller oder die Antragstellerin weder die vollständige noch die überwiegende Vergleichbarkeit seiner oder ihrer individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für den Referenzberuf erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nachweisen, wird der Antrag auf Feststellung abgelehnt.
Hinweis: Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine deutsche Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.
Welche Vorteile bietet die Anerkennung?
Die Anerkennung beruflicher Handlungskompetenzen kann dabei helfen,
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gewinnen praktische berufliche Kompetenzen zunehmend an Bedeutung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Welche Nachweise erforderlich sind und ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird im Rahmen der Erstberatung besprochen.
Welche Kosten entstehen?
Für das Verfahren können Gebühren anfallen. Die Höhe richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung der jeweils zuständigen Kammer und dem individuellen Aufwand des Verfahrens.
Welche Alternativen gibt es?
Je nach persönlicher Situation können auch andere Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation sinnvoll sein.
Externenprüfung
Wer über umfangreiche berufliche Erfahrungen verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur sogenannten Externenprüfung zugelassen werden. Damit besteht die Möglichkeit, einen vollwertigen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben.
Teilqualifizierung
Teilqualifizierungen bieten die Möglichkeit, einzelne Bausteine eines anerkannten Ausbildungsberufs schrittweise zu erwerben. Sie richten sich insbesondere an Erwachsene, die sich beruflich weiterqualifizieren oder einen Berufsabschluss vorbereiten möchten. Bereits vorhandene berufliche Erfahrungen können dabei sinnvoll eingebunden werden.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Für Personen mit einem Berufsabschluss aus dem Ausland kommt gegebenenfalls ein Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen infrage. Dabei wird geprüft, ob der ausländische Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleichbar ist.
Erstberatung durch die IHK
Die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg unterstützt Interessierte mit einer Erstberatung zum Verfahren der Anerkennung beruflicher Handlungskompetenzen. Dabei erhalten Teilnehmende Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und möglichen nächsten Schritten.
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