Der Berufsausbildungsvertrag - Allgemeines

Die Industrie- und Handelskammer stellt den Ausbildungsbetrieben Vordrucke des Berufsausbildungsvertrages zur Verfügung. Diese können in Papierform oder elektronischer Form bearbeitet werden. Es sollten keine Vertragsformulare aus alten Beständen verwendet werdem. Rechtlich sind diese oft nicht auf dem neuesten Stand.
Im Ausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die nicht mit dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung übereinstimmen und die den Vorschriften der einschlägigen Gesetze widersprechen. Besteht ein Angebot von außerbetrieblichen Ergänzungsmaßnahmen, wie EDV-Kurse, Sprachkurse, oder firmenspezifische Weiterbildungen, so sollte dies auch im Berufsausbildungsvertrag Erwähnung finden.
  • Der Vertrag muss nach der vollständigen Eingabe aller Daten ausgedruckt, gestempelt und von allen Vertragspartnern (bei Jugendlichen unter 18 Jahren auch von deren gesetzlichen Vertretern) unterschrieben werden.
  • Der Antrag auf Eintragung sowie die Kopie des Vertrages müssen an die IHK Ostbrandenburg, Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung, Puschkinstraße 12b, 15236 Frankfurt (Oder), geschickt werden.
  • Das Unternehmen erhält eine Eintragungsbestätigung zurück.
  • Die Registrierung ist gebührenpflichtig.
  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen, die nicht älter als 14 Monate sein darf.
  • Ist der zu benennende Ausbilder noch nicht bei der IHK registriert, so benötigen wir von ihm ein vollständig ausgefülltes Ausbilderstammblatt sowie Kopien seiner beruflichen Qualifikationen.
  • Wer erstmalig oder in einem neuen Beruf ausbildet, muss auch eine sachlich-zeitliche Gliederung der Ausbildung beilegen. Vorlagen auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausbildungsordnung erhalten Sie vom zuständigen Qualifizierungsberater.
  • Die Anmeldung zur Berufsschule kann direkt an das Oberstufenzentrum gesendet werden.