Hinweise zum Report

Bearbeitungszeitraum für die Durchführung und Dokumentation von Reporten

Die Abgabe der Reporte hat bis spätestens zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 zu erfolgen. Die Reporte beziehen sich auf tatsächlich durchgeführte Fachaufgaben in dem ausgewählten Gebiet bzw. in den Wahlqualifikationen. Es wird empfohlen, dass sich die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer rechtzeitig mit dem Ausbildungsbetrieb darüber verständigen, welche Gebiete für die Aufgaben gewählt werden und wann die Durchführung der praxisbezogenen Fachaufgaben im Betrieb erfolgen soll.

Die Reporte sollten zeitnah zu der jeweiligen Fachaufgabe verfasst werden. Kurz vor dem Abgabetermin ist es sinnvoll, die Reporte noch einmal zu überarbeiten.

Anforderungskriterien

Es gelten folgende Anforderungskriterien für die Erstellung von Reporten.

1. Berufs- und Betriebsbezug
  • Bezug der Fachaufgabe zu den Auswahlgebieten bzw. Ausbildungsinhalten des Berufsbildes ist vorhanden.
  • Mehrere Lernziele der gewählten Qualifikationseinheit gemäß Ausbildungsrahmenplan werden abgedeckt.
  • Die betriebliche Fachaufgabe erfordert einen Lösungsprozess.
  • Mindestens ein Teil eines realen Geschäftsprozesses wird abgebildet.
2. Abbildung einer vollständigen beruflichen Handlung
  • Planung, Durchführung und Auswertung muss erfolgen.
  • Durch die Bearbeitung kann die berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt werden.
3. Bearbeitung der Fachaufgabe
  • Keine Routineaufgabe, sondern Herausforderung für den Auszubildenden
  • Beispiel für Herausforderungen: Auftreten von Problemen und Konflikten bzw. veränderten Bedingungen
  • Recherche von Informationen ist erforderlich.
  • Umsetzung des Lösungsprozesses erfordert die Berücksichtigung bzw. Abstimmung mit verschiedenen betrieblichen Schnittstellen (z. B. Kollegen, Vertriebspartner, Experten ...)
4. Gestaltungsspielraum
  • Gewisse organisatorische Freiheitsgrade oder Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume für den Auszubildenden sind vorhanden.
  • Alternative Lösungswege und Vorgehensweisen sind möglich.
5. Auswertbarkeit
  • Ergebnisse der betrieblichen Fachaufgabe ermöglichen eine Bewertung, z. B. hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit oder des Kundennutzens.
  • Möglichkeit der Reflexion der Aufgabe ist vorhanden z. B. inwieweit Ziele erreicht wurden.
  • Ableitung von Verbesserungsvorschlägen.
  • Erfolgreiches Ergebnis der Aufgabe ist nicht zwingend erforderlich.
  • Auch schlüssige Auseinandersetzungen mit unerwartetem oder unerwünschtem Ergebnis kann das Fazit sein.

Formale Hinweise und Aufbau der Dokumentation

  • Deckblatt mit persönlicher Erklärung
  • max. 3 Seiten Umfang(ohne Deckblatt), DIN A4
  • keine Anlagen
  • Schrittgröße11, Schriftart Arial
  • linker und rechter Rand 2,5 cm
  • 1,5-zeilig, einseitig beschrieben –fortlaufende Seitennummerierung
  • Name auf jeder Seite

Hinweis: Die Dokumentation ist in einem Schnellhefter abzulegen.(ungebunden; kein Ordner; keine Folien)

Inhaltliche Hinweise für die Erstellung der Reporte

  • Gliederungspunkte
    • Aufgabenstellung/Arbeitsauftrag
    • Planung
    • Durchführungsphase/Begründung der Vorgehensweise
    • Rahmenbedingungen/Gesamtzusammenhang
    • Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse
Verwendung der „Ich-Form“

Abgabe der Reporte

Die Abgabe der Reporte erfolgt über das Azubi-Infocenter bis zum Tag der schriftlichen Prüfung. Eine vorherige Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt nicht.

Sie benötigen für die weitere Bearbeitung der Reportvariante folgende Formulare:
  • Deckblatt für Reporte

Die Dokumentation der Reporte ist zudem vom Prüfling in 1-facher Ausfertigung (je Report) zur schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Aufsicht abzugeben. Eine termingerechte und ordnungsgemäße Übergabe der Dokumentation durch den Prüfungsteilnehmer ist sicherzustellen. Wer seine Reporte nicht rechtzeitig abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.

Fallbezogenes Fachgespräch

Laut Ausbildungsordnung wird mit dem Prüfling ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten geführt. Grundlage des fallbezogenen Fachgespräches sind die im Vorfeld erstellten praxisbezogenen Reporte. Der Prüfling bringt dazu ein eigenes Exemplar von beiden Dokumentationen mit.

Der Prüfungsausschuss wählt einen der beiden Reporte aus. Das Fallbezogene Fachgespräch wird mit einer mündlichen Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg des Prüflings (max. 5 Minuten) eingeleitet. Es sind keine Präsentationsmedien zugelassen und auch keine Anlagen. Der Auszubildende darf seinen Report mitbringen.

Es werden folgenden Kriterien bewertet, die sich aus der Verordnung ergeben:
  • Planung: berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, betriebspraktische Aufgaben planen, Lösungswege entwickeln
  • Durchführung/Begründung der Vorgehensweise: Probleme und Vorgehensweisen erörtern, kunden- und serviceorientiert handeln, betriebspraktische Aufgaben durchführen, Lösungswege begründen
  • Berücksichtigung der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhangs: wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Zusammenhänge berücksichtigen, Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen
  • Kontrolle/Bewertung und Ergebnisse: Lösungswege reflektieren, betriebspraktische Aufgaben auswerten

Das Fachgespräch wird nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt. Dazu wird gesondert durch die IHK Ostbrandenburg eingeladen. Der Zeitraum für das Fachgespräch liegt in dem Zeitraum Juni bis August bei einer Sommerprüfung und Januar bis Februar bei einer Winterprüfung.