Hinweise zum Report
Bearbeitungszeitraum für die Durchführung und Dokumentation von Reporten
Die Abgabe der Reporte hat bis spätestens zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 zu erfolgen. Die Reporte beziehen sich auf tatsächlich durchgeführte Fachaufgaben in dem ausgewählten Gebiet bzw. in den Wahlqualifikationen. Es wird empfohlen, dass sich die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer rechtzeitig mit dem Ausbildungsbetrieb darüber verständigen, welche Gebiete für die Aufgaben gewählt werden und wann die Durchführung der praxisbezogenen Fachaufgaben im Betrieb erfolgen soll.
Die Reporte sollten zeitnah zu der jeweiligen Fachaufgabe verfasst werden. Kurz vor dem Abgabetermin ist es sinnvoll, die Reporte noch einmal zu überarbeiten.
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Anforderungskriterien
Es gelten folgende Anforderungskriterien für die Erstellung von Reporten.
1. Berufs- und Betriebsbezug
2. Abbildung einer vollständigen beruflichen Handlung
3. Bearbeitung der Fachaufgabe
4. Gestaltungsspielraum
5. Auswertbarkeit
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Formale Hinweise und Aufbau der Dokumentation
Hinweis: Die Dokumentation ist in einem Schnellhefter abzulegen.(ungebunden; kein Ordner; keine Folien)
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Inhaltliche Hinweise für die Erstellung der Reporte
Verwendung der „Ich-Form“
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Abgabe der Reporte
Die Abgabe der Reporte erfolgt über das Azubi-Infocenter bis zum Tag der schriftlichen Prüfung. Eine vorherige Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt nicht.
Sie benötigen für die weitere Bearbeitung der Reportvariante folgende Formulare:
Die Dokumentation der Reporte ist zudem vom Prüfling in 1-facher Ausfertigung (je Report) zur schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Aufsicht abzugeben. Eine termingerechte und ordnungsgemäße Übergabe der Dokumentation durch den Prüfungsteilnehmer ist sicherzustellen. Wer seine Reporte nicht rechtzeitig abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.
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Fallbezogenes Fachgespräch
Laut Ausbildungsordnung wird mit dem Prüfling ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten geführt. Grundlage des fallbezogenen Fachgespräches sind die im Vorfeld erstellten praxisbezogenen Reporte. Der Prüfling bringt dazu ein eigenes Exemplar von beiden Dokumentationen mit.
Der Prüfungsausschuss wählt einen der beiden Reporte aus. Das Fallbezogene Fachgespräch wird mit einer mündlichen Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg des Prüflings (max. 5 Minuten) eingeleitet. Es sind keine Präsentationsmedien zugelassen und auch keine Anlagen. Der Auszubildende darf seinen Report mitbringen.
Es werden folgenden Kriterien bewertet, die sich aus der Verordnung ergeben:
Das Fachgespräch wird nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt. Dazu wird gesondert durch die IHK Ostbrandenburg eingeladen. Der Zeitraum für das Fachgespräch liegt in dem Zeitraum Juni bis August bei einer Sommerprüfung und Januar bis Februar bei einer Winterprüfung.
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