Hinweise zum Report

Bearbeitungszeitraum für die Durchführung und Dokumentation von Reporten

Die Abgabe des Reportes hat bis spätestens zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 zu erfolgen. Der Report beziehen sich auf die tatsächlich durchgeführte Fachaufgabe in der gewählten Wahlqualifikation. Diese Prozesse werden im Betrieb zum Teil lange vor dem Prüfungstermin durchlaufen. Deshalb sollten die Reporte zeitnah zu der jeweiligen Fachaufgabe verfasst werden. Kurz vor dem Abgabetermin ist es sinnvoll, die Reporte noch einmal zu überarbeiten.

Formale Hinweise und Aufbau der Dokumentation

  • Deckblatt mit persönlicher Erklärung
  • 2 bis 4 Seiten Umfang (ohne Deckblatt), DIN A4
  • keine Anlagen
  • Schrittgröße 12, Schriftart Arial
  • linker/rechter und unterer/oberer Rand 2,5 cm
  • 1-zeilig, einseitig beschrieben –fortlaufende Seitennummerierung
  • Vor- und Nachname sowie Prüflingsnummer auf jeder Seite

Hinweis: Die Dokumentation ist in einem Schnellhefter abzulegen.(ungebunden; kein Ordner; keine Folien)

Inhaltliche Hinweise für die Erstellung der Reporte

  • Gliederungspunkte
    • Aufgabenstellung/Arbeitsauftrag
    • Zielsetzung
    • Planung
    • Durchführungsphase/Begründung der Vorgehensweise
    • Beschreibung des Ergebnisses
    • Reflexion des Prozesses, der zum Ergebnis geführt hat (Auswertung)
  • Verwendung der „Ich-Form“

Welche Fragestellungen/Inhalte in diesen Gliederungspunkte beschrieben und reflektiert werden können, wird nachfolgend exemplarisch aufgeführt.

1. Beschreibung der Aufgabenstellung
  • Was muss der Prüfungsausschuss wissen, um die Aufgabe zu verstehen? Sie sollten einen Überblick über die relevanten betrieblichen Rahmenbedingungen erhalten, z. B.:
  • Nennung der konkreten Aufgabenstellung, die im Report dargestellt wird
  • Nennung, wie lange in diesem Aufgabenbereich als Azubi eingesetzt
  • Wie kam es zu der Aufgabenstellung/ Wie ist die Aufgabe entstanden?
  • uftrag durch Dritte
  • Auftrag und Findung gemeinsam mit Ausbildenden
  • Azubi selbst (z. B. Recherche)
  • Einordnung in die betrieblichen Zusammenhänge, Prozesse und Rahmenbedingungen, z. B.:
  • Welche vor- und nachgelagerten Arbeiten finden statt?
  • Mit welchen anderen Aufgaben, Bereichen, Themen hängt die Aufgabenstellung zusammen?
  • Welchen Anteil hat die Aufgabenbearbeitung an dem Gesamtprozess?

2. Beschreibung der Zielsetzung
Wie kann die Zielsetzung beschrieben werden?
  • Was ist das Ziel, das mit der Bearbeitung der Aufgabe erreicht werden soll (z. B. mithilfe der SMART-Formel)?
  • Welches Ergebnis soll erreicht, was sollte vermieden werden?
  • Welche Daten und Fakten sollen bewertet werden?

3. Beschreibung der Planung
  • Welche Punkte sind vor der Durchführung zu planen und zu beachten?
  • Wie viel Zeit und welches Budget steht für die Bearbeitung der Aufgabe zur Verfügung?
  • Welche rechtlichen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte (Nachhaltigkeit) sind zu berücksichtigen?
  • Welche zusätzlichen Informationen werden benötigt; was muss recherchiert werden? • Welche Personen in welchen Abteilungen können zu Rate gezogen werden, um die Aufgabe zu bearbeiten?
  • Welche Personen in welchen Abteilungen müssen bei der Bearbeitung der Aufgabe einbezogen werden?
  • Welche Kompetenzen (fachlich, methodisch, sozial, persönlich) sind für die Durchführung der Aufgabe wichtig?
  • Welche unterschiedlichen Lösungswege sind möglich, um die Aufgabe durchzuführen?
  • Welche Schwerpunkte/Prioritäten sind für die Bearbeitung sinnvoll?

4. Beschreibung der Durchführung
Darstellung des Durchführungsprozesses unter Berücksichtigung, wie die geplanten Punkte (siehe Punkt 3) tatsächlich umgesetzt wurden, z. B.:
  • Welcher Lösungsweg wurde gewählt? Was sind die Gründe, sich für einen / gegen einen Lösungsweg zur Bearbeitung der Aufgabe zu entscheiden?
  • tatsächlicher Zeiteinsatz
  • tatsächliche Kosten
  • gewählte Ansprechpartner/-innen und Entscheidungsträger/-innen im Arbeitsumfeld für die Aufgabenbearbeitung
  • Welche unvorhergesehenen Herausforderungen haben sich ggf. ergeben?
  • tatsächlich notwendiges Know-How zur Durchführung der Aufgabe
  • tatsächliche Umsetzung projektorientierter Arbeitsweisen

5. Beschreibung des Ergebnisses
Beschreibung des Ergebnisses der bearbeiteten Aufgaben anhand beispielsweise folgender Punkte:
  • Welches Ergebnis konnte durch die Aufgabenbearbeitung erzielt werden? Abgleich der Ergebnisse mit den gesetzten Zielen (siehe Punkt 2) Feststellung von Zielerreichung, -verfehlung, -übertreffung
  • Bewertung der Kosten und des Nutzens der Aufgabenbearbeitung (Wirtschaftlichkeit) sowie der Nachhaltigkeit

6. Reflexion des Prozesses, der zum Ergebnis geführt hat (Auswertung)
  • Wurde der/die gewählten Lösungswege angemessen gewählt?
  • Wie wäre in Zukunft möglicherweise vorzugehen, um nicht erreichte Ziele in diesem Prozess zu erreichen oder das erreichte Ergebnis weiterzuentwickeln?
  • Welchen Einfluss kann die Aufgabenbearbeitung auch in zukünftigen Prozessen haben?
Was wurde aus der Bearbeitung der Aufgabe gelernt?

Abgabe der Reporte

Die Abgabe der Reporte erfolgt über das Azubi-Infocenter bis zum Tag der schriftlichen Prüfung. Eine vorherige Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt nicht.

Sie benötigen für die weitere Bearbeitung der Reportvariante folgende Formulare:
  • Deckblatt für Reporte

Die Dokumentation der Reporte ist zudem vom Prüfling in 4-facher Ausfertigung (je Report) zur schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Aufsicht abzugeben.

Eine termingerechte und ordnungsgemäße Übergabe der Dokumentation durch den Prüfungsteilnehmer ist sicherzustellen. Wer seine Reporte nicht rechtzeitig abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.

Fallbezogenes Fachgespräch

Laut Ausbildungsordnung wird mit dem Prüfling ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten geführt. Grundlage des fallbezogenen Fachgespräches ist der im Vorfeld erstellte praxisbezogene Report. Das Fallbezogene Fachgespräch wird mit einer mündlichen Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg des Prüflings (max. 5 Minuten) eingeleitet. Eine Präsentation des Reportes ist nicht vorgesehen.

Bewertet werden folgenden Kriterien, die sich aus der Verordnung ergeben, bewertet.
  • Planung: berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, betriebspraktische Aufgaben planen, Lösungswege entwickeln
  • Durchführung/Begründung der Vorgehensweise: Probleme und Vorgehensweisen erörtern, kunden- und serviceorientiert handeln, betriebspraktische Aufgaben durchführen, Lösungswege begründen
  • Berücksichtigung der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhangs: wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Zusammenhänge berücksichtigen, Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen
  • Kontrolle/Bewertung und Ergebnisse: Lösungswege reflektieren, betriebspraktische Aufgaben auswerten
Das Fachgespräch wird nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt. Dazu wird gesondert durch die IHK Ostbrandenburg eingeladen. Der Zeitraum für das Fachgespräch liegt in dem Zeitraum Juni bis August bei einer Sommerprüfung und Januar bis Februar bei einer Winterprüfung.